
Beim Bahnunfall in Manching ist am Dienstagnachmittag ein Regionalzug mit einem Auto zusammengestoßen. Der Unfall ereignete sich gegen 14.10 Uhr an einem beschrankten Bahnübergang an der Niederfelder Straße im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. In dem Zug des Unternehmens Agilis befanden sich nach Polizeiangaben 132 Menschen. Die Reisenden blieben unverletzt. Der 65 Jahre alte Autofahrer wurde in seinem Fahrzeug eingeschlossen, von der Feuerwehr befreit und anschließend mit leichten Verletzungen per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.
Der Regionalzug war von Ingolstadt in Richtung Regensburg unterwegs und fuhr nach Angaben der Verkehrspolizei zum Zeitpunkt des Unfalls mit rund 120 Kilometern pro Stunde. Trotz einer eingeleiteten Notbremsung kam es zur Kollision. Das Auto wurde durch den Zusammenstoß zur Seite geschleudert und blieb auf der Beifahrerseite liegen. Der Zug kam nach dem Unfall auf freier Strecke zum Stillstand. Polizeiangaben zufolge lag die Entfernung zur Unfallstelle bei ungefähr 400 Metern.
Eine konkrete Zugnummer wurde in den bislang veröffentlichten Angaben der zuständigen Stellen nicht genannt. Die Verbindung Ingolstadt nach Regensburg wird von Agilis mit den Linien RB 17 und RE 18 bedient. Welche konkrete Fahrt an dem Unfall beteiligt war, war zunächst nicht offiziell bestätigt.
Der Autofahrer konnte sein Fahrzeug nach der Kollision nicht selbstständig verlassen. Feuerwehrkräfte öffneten den Wagen mit technischem Gerät und befreiten den 65-Jährigen. Anschließend wurde er mit einem Rettungshubschrauber zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus geflogen. Nach dem am Dienstagabend veröffentlichten Polizeistand erlitt er leichte Verletzungen.
Alle 132 Menschen im Regionalzug überstanden die Kollision nach bisherigem Kenntnisstand unverletzt. Belastbare Gesamtzahlen dazu, wie viele Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Bundespolizei eingesetzt waren, wurden zunächst nicht veröffentlicht. Deshalb lässt sich die Größe des gesamten Einsatzes nicht seriös auf eine konkrete Zahl beziffern.
Für die Reisenden war eine sofortige Evakuierung nicht möglich. Der Zug war mehrere hundert Meter hinter dem Bahnübergang auf freier Strecke zum Stehen gekommen. Das umliegende Gelände erschwerte einen sicheren Ausstieg. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks dauerte es rund zwei Stunden, bis die Evakuierung abgeschlossen war. Andere Angaben beziffern die eigentliche Wartezeit im Zug auf ungefähr eineinhalb Stunden.
Trotz Temperaturen von mehr als 30 Grad blieb die Klimaanlage des Zuges nach Polizeiangaben funktionsfähig. Feuerwehrkräfte versorgten die Reisenden während des Wartens mit Getränken. Für einen sicheren Weg aus dem Gelände bereiteten Einsatzkräfte den Ausstieg vor. Anschließend wurden die Passagiere mit Bussen zum Bahnhof Vohburg gebracht, von wo aus sie ihre Reise fortsetzen konnten.
Die Bahnstrecke und die am Übergang verlaufende Kreisstraße mussten infolge der Kollision vollständig gesperrt werden. Nach Polizeiangaben dauerte die Sperrung rund fünfeinhalb Stunden. Auf der Bahnverbindung zwischen Ingolstadt und Regensburg kam es deshalb zu Zugausfällen und weiteren Beeinträchtigungen. Der beschädigte Regionalzug konnte die Fahrt nicht aus eigener Kraft fortsetzen und musste von einem Werkstattzug abgeschleppt werden.
Auch das Auto wurde durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Die Polizei bezifferte den entstandenen Sachschaden zunächst auf einen hohen fünfstelligen Eurobetrag. Nach Abschluss der Unfallaufnahme, Bergung und technischen Arbeiten konnte der betroffene Bereich wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand waren am Bahnübergang zum Unfallzeitpunkt beide Halbschranken sowie die vier Signalleuchten in Betrieb. Hinweise auf eine technische Störung der Anlage lagen am Dienstagabend nicht vor. Wie der Wagen konkret in den Gleisbereich gelangte und welche Abläufe unmittelbar vor der Kollision eine Rolle spielten, wird weiterhin untersucht.
Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs wurde auch ein Gutachter eingesetzt. Gegen den Autofahrer wird wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr ermittelt. Daraus folgt keine abschließende Feststellung über strafrechtliche Verantwortung. Entscheidend für eine rechtliche Bewertung sind die weiteren Ermittlungen und die Rekonstruktion des konkreten Ablaufs.
Kollisionen an Bahnübergängen sind in Deutschland trotz technischer Sicherungen weiterhin ein relevantes Sicherheitsproblem. Für 2024 wurden bundesweit 153 Unfälle an Bahnübergängen erfasst. Die Größenordnung liegt damit bei rund 150 Ereignissen pro Jahr. Schwere Zusammenstöße sind besonders gefährlich, weil Züge wegen ihrer Masse und ihres langen Bremswegs nicht wie Straßenfahrzeuge kurzfristig anhalten oder einem Hindernis ausweichen können.
Dabei bedeutet „unbeschrankt“ nicht automatisch „ungesichert“. Bahnübergänge können beispielsweise durch Lichtzeichen, Blinklicht oder andere Sicherungssysteme geschützt sein, ohne eine Schranke zu besitzen. Beschrankte Übergänge verfügen zusätzlich über Halb- oder Vollschranken. Entscheidend bleibt unabhängig von der technischen Ausstattung der Vorrang des Schienenverkehrs.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass sich Verkehrsteilnehmer Bahnübergängen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern müssen. Am Andreaskreuz hat der Schienenverkehr Vorrang. Sobald rotes Blinklicht oder ein rotes beziehungsweise gelbes Lichtsignal angezeigt wird, eine Schranke sich senkt oder bereits geschlossen ist oder sich ein Zug nähert, muss vor dem Übergang gewartet werden.
Auch nachdem ein Zug vorbeigefahren ist, darf nicht automatisch losgefahren werden. Verkehrsteilnehmer müssen warten, bis die Schranke wieder geöffnet und ein vorhandenes Rotlicht erloschen ist. Zudem darf ein Bahnübergang nur befahren werden, wenn er ohne Aufenthalt vollständig überquert werden kann. Bei einem Rückstau hinter den Gleisen muss deshalb bereits vor dem Andreaskreuz gewartet werden.






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