Daniela Klette muss nach Urteil in Verden 13 Jahre in Haft

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Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Das Daniela Klette Urteil ist gefallen. Das Landgericht Verden hat die frühere Terroristin am Mittwoch zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah ihre Beteiligung an mehreren bewaffneten Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte als erwiesen an. Der Prozess betraf nicht mögliche RAF-Anschläge aus den 1990er-Jahren, sondern eine Serie von Raubtaten nach der Auflösung der Roten Armee Fraktion.

Klette wurde unter anderem wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. Die Verteidigung weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück; sie hatte in Bezug auf die Raubvorwürfe Freispruch verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft gefordert.

Gericht sieht mehrere Überfälle als erwiesen an

Im Verfahren ging es um Überfälle zwischen 1999 und 2016. Nach den Feststellungen des Gerichts war Klette gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub an Taten beteiligt, bei denen Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angegriffen wurden. Im Laufe des Prozesses wurden fünf Taten nicht weiter verfolgt. Am Ende standen acht Überfälle im Zentrum, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.

Zu den Taten gehörte auch der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen. Dabei waren Schüsse auf das Fahrzeug gefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte Klette in diesem Zusammenhang auch versuchten Mord zur Last gelegt. Das Gericht folgte diesem Vorwurf nicht.

Verfahren betraf nicht die RAF-Anschläge selbst

Das Urteil aus Verden bezieht sich auf die Raubserie nach der RAF-Zeit. Die Bundesanwaltschaft führt davon getrennt ein weiteres Verfahren gegen Klette. Sie erhob im März 2026 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Dabei geht es um mutmaßliche Beteiligung an drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993. Die Mitgliedschaft in der RAF selbst ist nach Angaben aus dem Verfahren inzwischen verjährt.

Damit hat das Urteil eine doppelte Bedeutung. Einerseits ist es der Abschluss des Verdener Raubprozesses, der nach Klettes Festnahme im Februar 2024 möglich wurde. Andererseits bleibt die juristische Aufarbeitung möglicher RAF-Taten nicht abgeschlossen, sofern das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eröffnet wird.

Festnahme nach Jahrzehnten im Untergrund

Klette war am 26. Februar 2024 in Berlin festgenommen worden. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums lebte sie dort unter falscher Identität. Grundlage der Festnahme waren Ermittlungen des Landeskriminalamts Niedersachsen und der Staatsanwaltschaft Verden. Nach ihrer Vorführung vor einen Haftrichter wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung fanden Ermittler unter anderem Waffen, Munition, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und Bargeld. Diese Funde spielten im Verfahren auch im Zusammenhang mit den Waffenverstößen eine Rolle.

Proteste nach der Urteilsverkündung

Im Gerichtssaal kam es nach der Verkündung des Strafmaßes zu Protesten von Unterstützern der Angeklagten. Personen im Saal reagierten mit Buh-Rufen und Rufen zugunsten Klettes. Justizbeamte begleiteten einzelne Personen aus dem Saal. Weitere offizielle politische Reaktionen lagen zunächst nicht vor.

Garweg und Staub werden weiter gesucht

Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sind weiter auf der Flucht. Das Bundeskriminalamt führt beide weiterhin im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden und des Landeskriminalamts Niedersachsen. Die Ermittlungen richten sich gegen Staub und Garweg wegen mutmaßlicher schwerer Straftaten im Zeitraum von 1999 bis 2016.

Nach früheren Angaben des niedersächsischen Innenministeriums betreibt das Landeskriminalamt die Zielfahndung gegen die Gruppe seit 2015. Nach Klettes Festnahme wurde die Fahndung nach Garweg und Staub fortgesetzt.

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