
Deutschland stellt die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend um. Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Altersvorsorgedepots die bisherigen Riester-Neuverträge ablösen. Sparer können künftig stärker in Aktienfonds und ETFs investieren und dabei staatliche Zuschüsse erhalten. Die maximale Grundzulage steigt auf 540 Euro jährlich. Gleichzeitig plant die Bundesregierung mit der Frühstart-Rente eine zusätzliche Förderung für Kinder. Während die allgemeine Altersvorsorgereform bereits Gesetz ist, steht bei der Frühstart-Rente noch der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus.
Die gesetzliche Grundlage für den Umbau der privaten Altersvorsorge steht seit dem Frühjahr 2026 fest. Der Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Das Gesetz wurde am 29. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die ersten Regelungen traten noch im Mai in Kraft, die wesentlichen Änderungen für neue Vorsorgeverträge gelten ab Januar 2027.
Damit endet die bisherige Riester-Rente als Angebot für neue Vertragsabschlüsse. Bereits bestehende Verträge bleiben dagegen erhalten. Ziel der Reform ist es, mehr Menschen eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen und die bisherigen Anlagebeschränkungen zu lockern. Während Riester-Produkte bislang durch ihre Beitragsgarantie geprägt waren, können neue geförderte Verträge künftig auch ohne eine solche Absicherung angeboten werden.
Eine zentrale Neuerung ist das Altersvorsorgedepot statt Riester bei neuen Vertragsabschlüssen. Anders als bei den bisherigen Riester-Produkten muss der Anbieter beim neuen Depot nicht garantieren, dass zum Beginn der Auszahlungsphase sämtliche Einzahlungen und Zulagen erhalten geblieben sind. Dadurch kann ein größerer Teil des angesparten Geldes in Wertpapiere investiert werden.
Infrage kommen beispielsweise breit gestreute Aktienfonds und börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs. Diese können langfristig höhere Erträge ermöglichen als besonders sicherheitsorientierte Anlagen. Gleichzeitig tragen die Sparer das Risiko von Kursverlusten. Insbesondere bei starken Börsenrückgängen kann das Depotvermögen zeitweise oder dauerhaft unter den eingezahlten Betrag fallen. Eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert.
Für Menschen mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis bleiben Garantieprodukte vorgesehen. Künftig können sie zwischen einer Absicherung von 80 Prozent und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen wählen. Die neue Altersvorsorge bietet damit unterschiedliche Möglichkeiten für die individuelle Risikobereitschaft.
Mit der Reform verändert sich auch die Berechnung der staatlichen Förderung. Statt der bisherigen einkommensabhängigen Riester-Systematik richtet sich die Grundzulage künftig unmittelbar nach den eigenen Einzahlungen. Für die ersten 360 Euro jährlich gibt es 50 Cent staatliche Förderung je eingezahltem Euro. Auf weitere Eigenbeiträge von bis zu 1.440 Euro jährlich kommen jeweils 25 Cent hinzu.
Wer monatlich 30 Euro spart, zahlt innerhalb eines Jahres 360 Euro ein und erhält dafür 180 Euro Grundzulage. Bei monatlich 150 Euro Eigenbeitrag werden jährlich 1.800 Euro angespart. Daraus ergibt sich die maximale Grundzulage von 540 Euro. Zusätzliche Einzahlungen sind möglich, führen aber nicht zu einer weiteren Erhöhung dieser Zulage.
Auch Familien werden stärker berücksichtigt. Für jedes förderberechtigte Kind kann ein Elternteil zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr erhalten. Dafür genügt künftig bereits ein Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich. Bei 300 Euro jährlicher Einzahlung ergeben sich somit 150 Euro Grundzulage und zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind. Voraussetzung ist jeweils, dass die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt sind.
Wer erstmals vor dem 25. Geburtstag einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Die Förderung setzt grundsätzlich einen jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro voraus.
Neben frei gestaltbaren Altersvorsorgedepots sieht die Reform ein vereinfachtes Standardprodukt vor. Dieses soll den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern, ohne dass Sparer sämtliche Anlageentscheidungen selbst treffen müssen. Für Standarddepots wird eine Obergrenze von einem Prozent bei den Effektivkosten festgelegt. Gemeint ist die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Kosten.
Die Begrenzung gilt allerdings nicht automatisch für sämtliche neuen Altersvorsorgeprodukte. Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung können unterschiedliche Kosten entstehen. Die Verbraucherzentralen weisen deshalb darauf hin, dass auch künftig ein genauer Vergleich der Vertragsbedingungen notwendig bleibt. Besonders über lange Laufzeiten können laufende Gebühren die Entwicklung des angesparten Vermögens erheblich beeinflussen.
Das Gesetz ermöglicht zudem ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Ob dieses bereits zum Beginn der Reform am 1. Januar 2027 verfügbar sein wird, war Anfang November noch nicht abschließend geklärt.
Für Menschen mit einem laufenden Riester-Vertrag besteht kein unmittelbarer Handlungszwang. Die bisherigen Verträge behalten ihren Bestandsschutz und können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Eine automatische Übertragung in ein Altersvorsorgedepot findet nicht statt.
Ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem wird jedoch möglich. Dabei können bisher angesparte Guthaben einschließlich der staatlichen Förderung übertragen werden, ohne allein deshalb die erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Je nach Vertrag können allerdings Wechselkosten und neue Abschlusskosten entstehen. Zudem können bisherige Garantien und andere Vertragsvorteile verloren gehen.
Eine Besonderheit betrifft Menschen, die ihren alten Riester-Vertrag behalten und zusätzlich einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gelten in dieser Konstellation auch für den bestehenden Vertrag die neuen Förderregelungen. Vor allem bei älteren Verträgen mit hohen Kinderzulagen kann das für die Entscheidung erheblich sein.
Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Ab Januar 2027 sollen auch Erwerbstätige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten. Bisher war die Riester-Förderung vor allem auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und bestimmte weitere Personengruppen ausgerichtet.
Auch bei der späteren Auszahlung entstehen zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Neben einer lebenslangen monatlichen Rente können Sparer künftig einen befristeten Auszahlungsplan wählen. Dieser muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann bei solchen Auszahlplänen vererbt werden.
Der Unterschied ist wesentlich: Eine lebenslange Rente wird bis zum Tod gezahlt. Bei einem befristeten Auszahlungsplan endet die Leistung dagegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, selbst wenn der Empfänger anschließend weiterlebt. Die geförderten Leistungen bleiben zudem in der Auszahlungsphase grundsätzlich steuerpflichtig.
Parallel zur beschlossenen Altersvorsorgereform arbeitet die Bundesregierung an der Frühstart-Rente. Der Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Zustimmung des Bundesrates und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens standen Anfang November noch aus.
Vorgesehen ist eine staatliche Einzahlung von zehn Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Die Förderung soll zunächst den Geburtsjahrgang 2020 erreichen, anschließend kommt jährlich ein weiterer Jahrgang hinzu. Die ersten Zahlungen sind für 2027 vorgesehen. Dabei sollen die Ansprüche des Jahrgangs 2020 rückwirkend ab Januar 2026 berücksichtigt werden.
Eltern können dafür ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem entsprechenden Anbieter eröffnen und freiwillig zusätzliches Geld einzahlen. Wird kein Depot eingerichtet, sieht das Gesetz eine kollektive Anlage der staatlichen Beiträge am Kapitalmarkt vor. Die Deutsche Bundesbank soll dieses Vermögen verwalten. Damit soll die Förderung auch Kinder erreichen, deren Eltern keinen eigenen Vertrag abschließen.
Über zwölf Jahre würden die staatlichen Beiträge ohne Berücksichtigung von Kapitalerträgen insgesamt 1.440 Euro erreichen. Wie hoch das tatsächliche Vermögen später ausfällt, hängt von der Wertentwicklung und den Kosten der Anlage ab. Das geförderte Kapital soll grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können.
Die neuen Regelungen verändern vor allem das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung, Anlagerisiko und langfristiger Sicherheit. Wer einen neuen Vertrag abschließt, erhält mehr Möglichkeiten bei der Kapitalanlage. Zugleich entfällt beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie die bisherige Absicherung des eingezahlten Kapitals.
Für Familien mit Kindern können die neuen Zulagen besonders relevant sein. Für Menschen mit bestehenden Riester-Verträgen ist dagegen entscheidend, welche Förderansprüche, Garantien und Vertragskosten bereits bestehen. Ein Wechsel in das neue System ist deshalb nicht automatisch mit einem finanziellen Vorteil verbunden.
Die Reform ändert außerdem nichts daran, dass die private Altersvorsorge die gesetzliche Rente ergänzt und nicht ersetzt. Der Staat fördert künftig neue Formen des langfristigen Vermögensaufbaus, übernimmt bei garantiefreien Depots aber nicht das Kapitalmarktrisiko. Welche Angebote ab Januar 2027 tatsächlich besonders günstig ausfallen, hängt von den Konditionen der einzelnen Anbieter ab.
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