
Apple macht erstmals detailliert öffentlich, wie sich Gewinne und Steuerzahlungen des Konzerns auf einzelne Länder in Europa verteilen. Für Deutschland nennt der US Konzern für sein Ende September 2025 abgeschlossenes Geschäftsjahr einen Vorsteuergewinn von rund 209 Millionen US Dollar. Tatsächlich gezahlte Ertragsteuern beliefen sich dem neuen Bericht zufolge auf 153,5 Millionen Dollar. Hinter der ungewohnt detaillierten Offenlegung stehen neue Vorgaben der Europäischen Union.
Die Zahlen ermöglichen erstmals einen genaueren Blick darauf, welchen Teil seines Geschäfts Apple in Deutschland bilanziell verbucht. Zugleich zeigen sie, wie vorsichtig solche Daten interpretiert werden müssen. Wer die gezahlten Steuern einfach durch den ausgewiesenen Gewinn teilt, kommt auf eine Quote von gut 73 Prozent. Eine effektive deutsche Steuerquote Apples lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Nach den veröffentlichten Angaben erzielten Apples deutsche Geschäftseinheiten im Geschäftsjahr 2025 Umsätze von insgesamt 2,72 Milliarden US Dollar. Der Gewinn vor Ertragsteuern wird mit rund 209 Millionen Dollar angegeben, die tatsächlich gezahlten Ertragsteuern mit 153,5 Millionen Dollar.
Apple beschäftigte in Deutschland zugleich 4.089 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein großer Teil davon arbeitet in München. Dort betreibt der Konzern sein European Silicon Design Center. Mehr als 2.000 Ingenieurinnen und Ingenieure sind nach Unternehmensangaben an diesem Entwicklungsstandort tätig.
Die nun veröffentlichten Werte gehen damit deutlich über die bisher üblichen Konzernangaben hinaus. Apple weist in seinen weltweiten Geschäftsberichten zwar seit Langem Umsätze, Gewinne und Ertragsteuern aus, einzelne europäische Länder waren daraus jedoch nicht in dieser Form herauszulesen.
Auf den ersten Blick wirken die deutschen Zahlen ungewöhnlich. 153,5 Millionen Dollar gezahlte Ertragsteuern entsprechen rechnerisch etwa 73,4 Prozent des für Deutschland ausgewiesenen Vorsteuergewinns von 209 Millionen Dollar.
Diese Rechnung ist steuerlich jedoch kein belastbarer effektiver Steuersatz. Der neue EU Bericht unterscheidet ausdrücklich zwischen den in einem Geschäftsjahr tatsächlich gezahlten Ertragsteuern und den für das betreffende Jahr angefallenen beziehungsweise bilanziell erfassten Steuern. Bar gezahlte Steuern können auch Verpflichtungen aus anderen Veranlagungszeiträumen enthalten. Umgekehrt können Steuern, die wirtschaftlich einem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, erst später bezahlt werden.
Für eine klassische effektive Steuerquote werden deshalb die dem jeweiligen Geschäftsjahr zugerechneten Steueraufwendungen ins Verhältnis zum Vorsteuergewinn gesetzt. Apples Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 weist weltweit eine effektive Ertragsteuerquote von 15,6 Prozent aus. Die Steuerbelastung betrug auf Konzernebene 20,72 Milliarden Dollar.
Die deutsche Barzahlung von 153,5 Millionen Dollar lässt sich daher weder direkt mit Apples globaler Quote vergleichen noch als Hinweis darauf verstehen, dass der Konzern in Deutschland dauerhaft mehr als 70 Prozent seines Gewinns versteuert.
Noch deutlicher wird die Bedeutung dieses Unterschieds bei den Zahlen für Irland. Apple weist dort für das Geschäftsjahr 2025 tatsächlich gezahlte Ertragsteuern von rund 17,1 Milliarden Dollar aus. Das entsprach etwa 40 Prozent der weltweiten Steuerzahlungen des Konzerns von insgesamt 43,2 Milliarden Dollar auf Kassenbasis.
Diese außergewöhnliche Summe ist jedoch durch einen einmaligen historischen Effekt geprägt. Ein großer Teil entfällt auf die lange umstrittene Steuernachzahlung infolge des Apple Verfahrens zwischen Irland und der Europäischen Kommission.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 10. September 2024 endgültig, dass zwei Apple Gesellschaften in Irland durch frühere Steuerentscheidungen einen selektiven Vorteil erhalten hatten. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016. Irland musste die als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuften Vorteile zurückfordern.
Die entsprechenden Steuerforderungen beliefen sich auf rund 13 Milliarden Euro. Die Abwicklung des zuvor eingerichteten Treuhandfonds zog sich bis 2025. Irlands Rechnungshof dokumentierte Steuerbescheide von insgesamt rund 12,7 Milliarden Euro und Überweisungen aus dem Fonds bis Mai 2025.
Damit erklärt sich auch, warum Apples Steuerzahlung in Irland 2025 außergewöhnlich hoch ausfiel und nicht als normale jährliche Belastung des laufenden Geschäfts interpretiert werden kann.
Unabhängig von der Nachzahlung besitzt Irland für Apple wirtschaftlich eine zentrale Stellung. Die in Cork ansässige Apple Operations International Limited bündelt große Teile des Geschäfts außerhalb der Vereinigten Staaten.
Für das Ende September 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr meldete diese Gesellschaft einen Vorsteuergewinn von knapp 81 Milliarden Dollar bei Erlösen von rund 235 Milliarden Dollar. Die konsolidierten Konten umfassen einen großen Teil von Apples Tochterunternehmen außerhalb der USA.
Diese Struktur erklärt, weshalb sich ein erheblicher Teil der internationalen Gewinne des Konzerns in Irland wiederfindet, obwohl Apple seine Produkte in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Märkten verkauft. Apples Konzernabschluss weist für 2025 insgesamt 82 Milliarden Dollar Gewinn vor Steuern außerhalb der Vereinigten Staaten aus.
Grundlage für Apples neuen Bericht ist die EU Richtlinie 2021/2101 zum sogenannten Public Country by Country Reporting. Sie verpflichtet große multinationale Unternehmen dazu, bestimmte steuerliche und wirtschaftliche Informationen öffentlich nach Staaten aufzuschlüsseln.
Betroffen sind grundsätzlich Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die Regeln gelten auch für große Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, wenn sie über entsprechend große Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in der EU tätig sind.
Veröffentlicht werden müssen unter anderem Umsätze, Gewinne oder Verluste vor Steuern, tatsächlich gezahlte Ertragsteuern, für das laufende Geschäftsjahr angefallene Ertragsteuern, einbehaltene Gewinne, Beschäftigtenzahlen und Angaben zur Tätigkeit der Unternehmen. Für die einzelnen EU Mitgliedstaaten müssen die Daten separat ausgewiesen werden.
Die Berichte müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht werden. Alle EU Staaten haben die Richtlinie inzwischen in nationales Recht umgesetzt.
Die EU Regeln sollen nachvollziehbarer machen, wo internationale Unternehmen wirtschaftlich tätig sind, wo sie Gewinne verbuchen und wo darauf Ertragsteuern anfallen. Die Europäische Kommission begründet das System ausdrücklich mit mehr Transparenz und öffentlicher Rechenschaftspflicht multinationaler Unternehmen.
Die Apple Zahlen zeigen zugleich die Grenzen einfacher Vergleiche. Ein hoher Steuerbetrag in einem einzelnen Jahr kann durch Nachzahlungen oder zeitliche Verschiebungen beeinflusst sein. Ein niedriger Betrag wiederum sagt ohne Angaben über Gewinne, Steueraufwand und Konzernstruktur wenig über die tatsächliche steuerliche Belastung aus.
Gerade deshalb enthält das EU System mehrere Kennzahlen gleichzeitig. Umsatz, Vorsteuergewinn, Beschäftigte sowie gezahlte und angefallene Steuern sollen zusammen betrachtet werden.
Bei Apple wird dieser Unterschied besonders anschaulich: Deutschland steht für mehr als 4.000 Beschäftigte und Milliardenumsätze, während ein großer Teil der internationalen Gewinne in Irland gebündelt wird. Gleichzeitig verzerrt dort die Milliardenabrechnung aus dem jahrelangen Beihilfeverfahren das Bild der Steuerzahlungen für 2025 erheblich.
Mit den neuen Veröffentlichungen können solche Unterschiede künftig für Apple und andere Großkonzerne erstmals systematischer von Land zu Land verglichen werden.
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