Immer mehr Nester: Asiatische Hornisse erreicht neue Regionen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Asiatische Hornisse breitet sich in Deutschland weiter nach Norden und Osten aus. Während die Art vor einigen Jahren vor allem im Südwesten vorkam, bestätigen Behörden inzwischen Nachweise in deutlich mehr Regionen. Besonders hoch ist die Dichte weiterhin in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Auch Hessen und Niedersachsen verzeichnen eine deutliche Ausbreitung. 2026 kamen unter anderem der erste bestätigte Fund in Sachsen und das erste nachgewiesene Nest in Brandenburg hinzu. Die Asiatische Hornisse in Deutschland gilt seit März 2025 nicht mehr als Art der Früherkennung, sondern als etablierte invasive Art, für die Managementmaßnahmen vorgesehen sind.

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Zahl der Nester steigt in mehreren Bundesländern

Wie schnell sich Vespa velutina regional entwickeln kann, zeigen die Zahlen aus Hessen. Dort wurden nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie 2023 insgesamt 150 Nester registriert. 2024 waren es 280, 2025 bereits 488. Die Art wurde inzwischen nicht mehr nur im stark betroffenen Süden Hessens nachgewiesen. Sichere Sichtungen gab es 2025 unter anderem auch in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel, Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Fulda und Schwalm-Eder. Erste Nester wurden zudem im Landkreis Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis dokumentiert.

Noch stärker betroffen ist Baden-Württemberg. Die Landesanstalt für Umwelt beschreibt inzwischen ein Verbreitungsgebiet vom Bodensee bis ins Tauberland, wobei der Schwerpunkt weiterhin im Nordwesten liegt. Nach Angaben der LUBW, über die der SWR im August berichtete, waren bis Ende Juli 2026 bereits rund 1.400 Nester gemeldet worden. Das waren etwa doppelt so viele wie im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Die amtliche Fundkarte zeigt zugleich, dass sich die Nachweise längst weit über die frühere Schwerpunktregion zwischen Karlsruhe, Baden-Baden und Mannheim hinaus ausgedehnt haben.

Auch im Norden nimmt das Verbreitungsgebiet zu. Niedersachsen verzeichnete 2023 erste Meldungen aus den Landkreisen Diepholz, Northeim und Grafschaft Bentheim. 2024 gingen bereits mehr als 100 Sichtmeldungen ein. Das niedersächsische Landesamt dokumentiert mittlerweile zahlreiche weitere Vorkommen. Schleswig-Holstein meldete 2024 zunächst ein einzelnes Tier im Kreis Herzogtum Lauenburg. 2025 wurden dort fünf Nester entdeckt, unter anderem in Wahlstedt und Großenaspe sowie bei Travenbrück und Lägerdorf.

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Im Juli 2026 wurde schließlich auch in Eisenhüttenstadt im Landkreis Oder-Spree das erste Nest in Brandenburg bestätigt. Darin befand sich nach Angaben des Landesamtes für Umwelt eine fortpflanzungsfähige Königin. Wenige Wochen später bestätigte das sächsische Landesamt am 9. August erstmals eine Asiatische Hornisse in Sachsen. Das Tier war im Leipziger Stadtteil Grünau an einem Bienenstock aufgefallen. Fachleute suchten anschließend nach dem zugehörigen Nest.

Versteckte Nester werden beim Heckenschnitt zum Risiko

Für Menschen ist ein einzelnes Tier außerhalb des Nestbereichs nach Angaben von Umweltbehörden grundsätzlich nicht gefährlicher als heimische Wespen oder Hornissen. Anders sieht es unmittelbar am Nest aus. Kolonien verteidigen ihren Standort bei Störungen. Das ist gerade im Spätsommer und Herbst relevant, weil Nester in Hecken, Sträuchern, Schuppen oder anderen geschützten Bereichen leicht übersehen werden können.

Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein warnt ausdrücklich vor Arbeiten in unmittelbarer Nestnähe. Heckenschnitt, handwerkliche Arbeiten und Erschütterungen können eine Verteidigungsreaktion auslösen. Vor Arbeiten an dichten Hecken, Schuppen oder Gebäudeteilen empfiehlt die Behörde deshalb, den Bereich zunächst auf auffälligen Flugverkehr oder Nester zu kontrollieren. Die Primärnester können relativ niedrig angelegt sein. Später im Jahr entstehen häufig wesentlich größere Sekundärnester, die oft hoch in Baumkronen hängen.

Das Umweltbundesamt beschreibt Sekundärnester mit Durchmessern von bis zu einem Meter. Sie können mehrere Tausend Tiere beherbergen. Bei Verdacht auf ein Nest raten Behörden deshalb davon ab, es selbst zu öffnen, abzuschneiden oder mit Insektiziden zu behandeln. Eine sichere Artenbestimmung ist zusätzlich wichtig, weil die heimische Europäische Hornisse besonders geschützt ist.

Honigbienen geraten vor den Fluglöchern unter Druck

Für Imkereien ist vor allem die Jagdstrategie der Asiatischen Hornisse problematisch. Die Tiere fangen Insekten als Eiweißquelle für ihre Brut. Nach Angaben des Umweltbundesamtes können Honigbienen in bestimmten Untersuchungen einen sehr hohen Anteil der Beute ausmachen. Eine 2025 veröffentlichte Studie wies Honigbienen in den untersuchten Nestern regelmäßig als Beutetiere nach.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau beschreibt, dass Asiatische Hornissen vor den Fluglöchern auf heimkehrende Sammlerinnen warten können. Bei starkem Jagddruck reduzieren Bienenvölker ihren Flugbetrieb. Dadurch gelangen weniger Pollen und andere Ressourcen in den Stock. Wie groß die Auswirkungen auf Bienenvölker und die natürliche Insektenvielfalt unter mitteleuropäischen Bedingungen insgesamt werden, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Das niedersächsische Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass bislang kein wissenschaftlicher Nachweis für eine erhebliche flächendeckende Gefährdung der natürlichen Insektenvielfalt und der Bienenvölker in Mitteleuropa vorliegt.

Keine allgemeine Pflicht mehr zur Beseitigung

Rechtlich hat sich der Umgang mit der Art im vergangenen Jahr grundlegend verändert. Vespa velutina steht weiterhin auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Seit dem 24. März 2025 wird sie in Deutschland jedoch als weit verbreitet und etabliert behandelt. Damit entfiel die frühere Verpflichtung, jedes neu festgestellte Vorkommen im Rahmen der Früherkennung unverzüglich zu beseitigen. Stattdessen gilt ein Management nach Artikel 19 der EU-Verordnung zu invasiven Arten.

Was das für Grundstückseigentümer bedeutet, hängt teilweise von den Regelungen und Verfahren der Länder und Kommunen ab. Behörden in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weisen darauf hin, dass für Nester auf Privatgrundstücken grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich sind, wenn eine Entfernung gewünscht oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Eine generelle bundesweite Pflicht privater Eigentümer, jedes Nest beseitigen zu lassen, besteht nicht. Behörden können jedoch weiterhin gezielte Maßnahmen anordnen oder durchführen, etwa zum Schutz wertvoller Lebensräume oder an besonders sensiblen öffentlichen Orten.

Karlsruhe warnt vor unseriösen Schädlingsbekämpfern

Die zunehmende Zahl der Funde führt zugleich zu einem wachsenden Markt für Nestentfernungen. Die Stadt Karlsruhe warnte im August ausdrücklich vor unseriösen Angeboten. Anlass war ein der Verwaltung bekannt gewordener Fall, bei dem ein Anbieter nach Angaben der Stadt geschützte Europäische Hornissen fälschlich als Asiatische Hornissen bestimmte, das Nest beseitigte und anschließend eine Rechnung im vierstelligen Bereich verlangte. Die Stadt rät dazu, sich nicht durch Hinweise auf angebliche akute Gefahren unter Druck setzen zu lassen und im Zweifel eine zweite fachliche Einschätzung einzuholen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt ebenfalls, Nestbekämpfungen sachkundigen Personen mit geeigneter Schutzausrüstung zu überlassen. Das gilt besonders dann, wenn Biozide eingesetzt werden sollen. Eigenständige Bekämpfungsversuche bergen nicht nur ein Stichrisiko, sondern können auch geschützte heimische Arten treffen.

Mann in Belgien nach Hornissenangriff hirntot erklärt

Wie schwer Angriffe unmittelbar am Nest verlaufen können, zeigt ein aktueller Fall aus Belgien. In Ninove wurde Ende August ein 60 Jahre alter Mann von zahlreichen Asiatischen Hornissen gestochen. Nach Angaben des belgischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks VRT erlitt er anschließend einen Herzstillstand, wurde reanimiert und ins Krankenhaus gebracht. Am 1. September meldete VRT, dass der Mann für hirntot erklärt worden sei.

Der Fall ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Behörden, dass Asiatische Hornissen fern vom Nest normalerweise keine außergewöhnliche Gefahr für Menschen darstellen. Problematisch können vor allem unmittelbare Neststörungen und eine größere Zahl von Stichen werden. Bei schweren Reaktionen nach Insektenstichen gelten die Hinweise der Rettungsdienste und medizinischen Fachstellen.

Die weitere Ausbreitung lässt sich inzwischen nicht mehr auf einzelne Regionen begrenzen. Gleichzeitig zeigen die amtlichen Daten große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während im Südwesten und Westen bereits Hunderte bis Tausende Nestmeldungen zusammenkommen, befinden sich Sachsen und Brandenburg erst am Beginn nachgewiesener Vorkommen. Entscheidend bleibt deshalb eine verlässliche Artbestimmung, die Meldung verdächtiger Funde über die jeweiligen Landesportale und ein fachgerechter Umgang mit Nestern.

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