
Ein Gericht in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat Wassim al-Assad, einen Cousin des gestürzten Machthabers Baschar al-Assad, zum Tode verurteilt. Das Vierte Strafgericht sprach ihn am Dienstag, 18. August 2026, wegen vorsätzlicher Tötungen und Folter schuldig. Nach der vom Gericht über die staatliche Nachrichtenagentur SANA verbreiteten Entscheidung wurden die Taten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingestuft. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung seines beweglichen und unbeweglichen Vermögens zugunsten der Staatskasse an. Die Deutsche Presse-Agentur bestätigte den Kern des Richterspruchs.
Das Todesurteil gegen Wassim al-Assad fiel in der sechsten Verhandlung vor dem Vierten Strafgericht in Damaskus. Den Vorsitz führte Richter Fakhr al-Din al-Aryan. Wassim al-Assad war während des Prozesses in Haft und persönlich im Gericht anwesend. Damit unterscheidet sich sein Verfahren von mehreren Urteilen gegen frühere Spitzenvertreter der Assad-Regierung, die nach ihrer Flucht aus Syrien in Abwesenheit verhandelt wurden.
Nach der von SANA veröffentlichten Zusammenfassung stellte das Gericht fest, dass Wassim al-Assad an der Bildung irregulärer bewaffneter Gruppen beteiligt war. Diese seien auf Anweisung des damaligen Brigadegenerals Ghiath Dalla entstanden und hätten zivile Gebiete in Ost-Ghuta angegriffen, insbesondere die Gegend um Al-Malihah. Das Gericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass eine Wassim al-Assad zugeordnete bewaffnete Gruppe in Jaramana ein Geschäft überfallen, dessen Waren entwendet und den Besitzer wegen dessen Gegnerschaft zur damaligen Regierung entführt habe. Die Gruppe sei darüber hinaus an Entführungen und Tötungen in weiteren Gebieten beteiligt gewesen.
Der ausdrücklich veröffentlichte Schuldspruch betrifft die vorsätzliche Tötung von mehr als einer Person sowie Folter. Weitere Vorwürfe waren Gegenstand der Anklage, darunter die Organisation bewaffneter Gruppen, Drogenhandel und Delikte gegen die öffentliche Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli auch wegen vorsätzlicher Tötung, Drogenhandels sowie Angriffen auf die nationale Sicherheit und den gesellschaftlichen Frieden die Todesstrafe beantragt. In der am Dienstag von SANA veröffentlichten Zusammenfassung des Urteils wird Drogenhandel jedoch nicht unter den ausdrücklich genannten Grundlagen des Todesurteils aufgeführt.
Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Verfahren bestritten. Das Syria Justice and Accountability Centre, kurz SJAC, beobachtete mehrere Verhandlungstage und berichtete, Wassim al-Assad habe bei seiner ersten Befragung sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen. Er bestritt unter anderem, für die ihm zugerechneten bewaffneten Gruppen verantwortlich gewesen zu sein, und wies auch Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogenhandel und weiteren Straftaten zurück.
Wassim al-Assad wurde nach Angaben des SJAC durch einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt vertreten. Als die Staatsanwaltschaft am 22. Juli die Todesstrafe beantragte, bestritt die Verteidigung erneut die Vorwürfe und bat das Gericht um eine mildere Entscheidung. Der Angeklagte erklärte dem Prozessbeobachter zufolge ebenfalls, dass er die Todesstrafe nicht verdiene, und ersuchte das Gericht um Milde. Das Gericht folgte dieser Position mit dem Urteil vom Dienstag nicht.
Der Richterspruch ist nach Angaben aus dem syrischen Staatsfernsehen vor dem Kassationsgericht anfechtbar. Damit ist das Urteil gegen Wassim al-Assad noch nicht rechtskräftig. Eine abschließende Überprüfung durch die höhere Instanz ist möglich. Eine konkrete Entscheidung des Kassationsgerichts lag am Dienstag nicht vor.
Auch ein Todesurteil kann nach Darstellung des syrischen Justizministeriums nicht unmittelbar vollstreckt werden. Das Ministerium hatte nach den Todesurteilen gegen frühere Vertreter der Assad-Regierung vom 11. August erklärt, eine Vollstreckung könne erst erfolgen, wenn sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensstufen und Entscheidungen der zuständigen Stellen abgeschlossen seien. Das Ministerium betonte zugleich, Verteidigungsrechte sowie Möglichkeiten zur Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen seien nach syrischem Recht gewährleistet.
Das Verfahren gehört zu den ersten großen Prozessen innerhalb der von der neuen syrischen Führung aufgebauten Übergangsjustiz. Mit Präsidialdekret Nummer 20 wurde im Mai 2025 eine Nationale Behörde für Übergangsjustiz geschaffen. Das Dekret beschreibt sie als institutionell eigenständig und weist ihr die Aufgabe zu, schwere Menschenrechtsverletzungen der früheren Regierung aufzuklären, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, Opfer zu entschädigen sowie Wiederholungen solcher Taten zu verhindern.
Bereits am 11. August hatte dasselbe Vierte Strafgericht Baschar al-Assad, dessen Bruder Maher und mehrere frühere Funktionäre zum Tode verurteilt. Die meisten von ihnen wurden in Abwesenheit verurteilt. Unter den persönlich anwesenden Angeklagten befand sich der frühere Sicherheitsfunktionär Atef Najib. Internationale Nachrichtenagenturen beschrieben diese Verfahren als einen wichtigen, zugleich aber umstrittenen Schritt der juristischen Aufarbeitung nach dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember 2024.
Die Qualität dieser ersten Prozesse wird von Menschenrechtsorganisationen kritisch begleitet. Das SJAC hatte nach dem Urteil gegen Atef Najib vor demselben Vierten Strafgericht erhebliche Verfahrensmängel beanstandet. Die Organisation kritisierte unter anderem zu schnelle Abläufe, Schwächen bei Zeugenaussagen und eine aus ihrer Sicht unzureichende Verteidigung. Diese Bewertung bezog sich ausdrücklich auf das Najib-Verfahren. Eine abschließende Analyse des Prozesses gegen Wassim al-Assad kündigte das SJAC für einen späteren Zeitpunkt an.
Das syrische Justizministerium weist Zweifel an den Verfahrensgarantien zurück. Nach Kritik von Amnesty International an den Urteilen vom 11. August erklärte das Ministerium, die Verfahren würden vor einem zivilen Strafgericht geführt, Verteidigungsrechte und Rechtsmittel seien gewährleistet und die Reform der Justiz solle deren Unabhängigkeit stärken. Diese Darstellung stammt von der syrischen Regierung selbst.
Auch die Vereinten Nationen haben sich zur Todesstrafe im Zusammenhang mit der syrischen Aufarbeitung geäußert. Nach den Urteilen vom 11. August erinnerte der stellvertretende Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres an die Forderung der UN-Generalversammlung nach einem Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe. Zugleich rief er die syrischen Behörden dazu auf, die Aufarbeitung opferorientiert, unter Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu betreiben.
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