Auslandskonten im Blick: Finanzbehörden erhalten neue Kontodaten aus 118 Staaten

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Deutsche Finanzbehörden erhalten im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs erneut Angaben über Bankkonten und Kapitalanlagen im Ausland. Für den 30. September 2026 war der jährliche Datenaustausch mit 118 Staaten und Gebieten vorgesehen. Übermittelt werden unter anderem Kontostände, Zinserträge und Dividenden. Für Menschen mit ausländischen Konten bedeutet das mehr Transparenz gegenüber dem Fiskus. Eine zusätzliche Steuerpflicht entsteht allein durch die Datenübermittlung jedoch nicht.

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Finanzamt erhält Informationen über Konten aus 118 Staaten und Gebieten

Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten ist ein fester Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit von Steuerbehörden. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 8. Juni 2026 die endgültige Liste der beteiligten Staaten und Gebiete. Dazu gehören zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sowie Länder und Finanzstandorte außerhalb der Europäischen Union, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Singapur und das Vereinigte Königreich. Auch Senegal steht auf der Liste für den Austausch 2026.

Grundlage ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Danach übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern jedes Jahr zum 30. September Informationen für das vorangegangene Kalenderjahr an die zuständigen ausländischen Behörden. Umgekehrt erhält Deutschland Daten über meldepflichtige Auslandskonten von Personen, die hier steuerlich ansässig sind. Der Austausch 2026 betrifft somit grundsätzlich Informationen aus dem Jahr 2025. Deutsche Finanzinstitute mussten ihre entsprechenden Meldungen bis zum 31. Juli 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen.

Diese Kontostände und Kapitalerträge werden gemeldet

Die Meldungen umfassen deutlich mehr als den Namen des Kontoinhabers. Finanzinstitute übermitteln persönliche Angaben wie Anschrift, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum sowie Informationen zum jeweiligen Finanzkonto. Dazu gehören die Kontonummer, das meldende Kreditinstitut und der Kontostand beziehungsweise Depotwert zum Ende des Jahres 2025. Bei Konten, die während des Meldezeitraums geschlossen wurden, wird grundsätzlich die Kontoauflösung gemeldet.

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Hinzu kommen Angaben über Kapitalerträge im Ausland. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und bestimmte weitere Erträge aus Finanzanlagen. Bei Wertpapierdepots werden auch die gesamten Bruttoerlöse aus Verkäufen oder Rückzahlungen erfasst. Ein gemeldeter Verkaufserlös ist allerdings nicht mit einem steuerpflichtigen Gewinn gleichzusetzen. Der Informationsaustausch enthält zusammengefasste Finanzdaten und keine vollständige Aufstellung jeder einzelnen Kontobewegung.

Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt die ausländischen Meldungen entgegen und leitet die Informationen an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiter. Diese können die Angaben im Besteuerungsverfahren berücksichtigen und mit Steuererklärungen abgleichen. Der Austausch zum 30. September bedeutet dabei nicht, dass sämtliche Datensätze bereits an diesem Tag bei jedem örtlichen Finanzamt vorliegen oder unmittelbar geprüft werden.

Was der Datenaustausch für Sparer in Deutschland bedeutet

Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist grundsätzlich die steuerliche Ansässigkeit und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss regelmäßig auch steuerpflichtige ausländische Kapitalerträge berücksichtigen. Zinsen und Dividenden, bei denen keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, sind grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dafür kommt insbesondere die Anlage KAP infrage. Auch ausländische Quellensteuern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Ein Guthaben auf einem ausländischen Konto führt für sich genommen jedoch nicht automatisch zu Einkommensteuer. Maßgeblich sind insbesondere die erzielten steuerpflichtigen Erträge. Für Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Bei der steuerlichen Behandlung ausländischer Anlagen müssen außerdem mögliche Besonderheiten berücksichtigt werden.

Wer Auslandskonten oder ausländische Depots besitzt, sollte deshalb die Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen mit seinen Steuererklärungen abgleichen. Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich, dass eine abgegebene Erklärung unvollständig oder fehlerhaft ist und dadurch Steuern verkürzt werden können, besteht nach Paragraf 153 der Abgabenordnung grundsätzlich eine Pflicht zur unverzüglichen Berichtigung. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten dient damit vor allem dazu, steuerlich relevante Auslandserträge nachvollziehbar zu machen.

Internationaler Austausch besteht bereits seit 2017

Der Datenaustausch ist keine neu eingeführte Maßnahme. Deutschland beteiligt sich seit 2017 am regelmäßigen Austausch von Finanzkonteninformationen. Das Verfahren folgt dem international vereinbarten Common Reporting Standard, der unter maßgeblicher Beteiligung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelt wurde. Die Daten werden nach einheitlichen Regeln zwischen den teilnehmenden Steuerverwaltungen übermittelt.

Die internationale Bedeutung ist erheblich. Nach Angaben der OECD wurden allein 2024 weltweit Informationen über mehr als 171 Millionen Finanzkonten mit einem Gesamtwert von knapp 13 Billionen Euro automatisch ausgetauscht. Die Daten ermöglichen den Steuerbehörden eine bessere Überprüfung grenzüberschreitender Einkünfte. Für Anleger mit ausländischen Konten bleibt dabei entscheidend, ihre steuerpflichtigen Erträge korrekt zu erklären.

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