
Die Insolvenz der Berliner Autohausgruppe König beschäftigt weiterhin Kunden und Beschäftigte. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen, die bereits eine Anzahlung oder den vollständigen Kaufpreis für ein Fahrzeug geleistet haben, ohne das Auto erhalten zu haben. Während die Werkstätten und der Fahrzeugverkauf grundsätzlich weiterlaufen, wird nach einer langfristigen Lösung für die Unternehmensgruppe mit rund 1.200 Beschäftigten gesucht.
Die Autohaus Gotthard König GmbH stellte am 26. August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag. Am 1. September ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Betroffen ist auch die hundertprozentige Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt.
Das Verfahren der Berliner Gesellschaft wird unter dem Aktenzeichen 3616 IN 5522/26 geführt. Das Gericht bestimmte unter anderem, dass Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.
Die Autohaus König Gruppe zählt zu den größeren Autohandelsunternehmen Deutschlands. Nach Unternehmensangaben gehören rund 80 Standorte und etwa 1.200 Beschäftigte zur Gruppe. Der Schwerpunkt liegt in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Das Unternehmen vertreibt unter anderem Fahrzeuge von Renault, Dacia, Opel, Fiat und Citroën.
Eine zentrale Herausforderung der Insolvenz betrifft bereits bestellte und bezahlte Fahrzeuge. Autohaus König bestätigt in seinen Kundeninformationen, dass es Käufer gibt, die Geld überwiesen haben und weiterhin auf die Lieferung warten.
Am 1. Oktober erklärte das Unternehmen, mit wichtigen Herstellerpartnern über Lösungen für diese Kunden zu verhandeln. Für die darauffolgende Woche wurden individuelle Vorschläge in Aussicht gestellt. Eine allgemeingültige Regelung für sämtliche betroffenen Bestellungen war auf der Unternehmensseite bis zum 17. Oktober jedoch nicht veröffentlicht.
Bei finanzierten Fahrzeugbeständen können zusätzlich die Rechte der finanzierenden Banken eine Rolle spielen. Ob ein bestimmtes Auto ausgeliefert werden kann, hängt deshalb auch von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen, Finanzierungsvereinbarungen und der weiteren Abwicklung ab. Eine ausgebliebene Lieferung bedeutet nicht automatisch, dass eine Anzahlung endgültig verloren ist.
Für Kunden sind insbesondere der Kaufvertrag, bereits geleistete Zahlungen und der jeweilige Verfahrensstand entscheidend. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter bei beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob diese erfüllt werden.
Wird die Erfüllung abgelehnt, können betroffene Käufer ihre finanziellen Ansprüche grundsätzlich als Insolvenzforderungen anmelden. Eine vollständige Rückzahlung ist dann nicht garantiert. Wie viel Geld Gläubiger erhalten, hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse und der späteren Verteilung ab.
Die Verbraucherzentralen empfehlen bei einer Unternehmensinsolvenz, Verträge, Zahlungsnachweise und den Schriftverkehr aufzubewahren. Weitere Zahlungen sollten nicht ohne vorherige Klärung erfolgen. Bei offenen Kaufverträgen kann eine Zahlung unmittelbar gegen Übergabe des Fahrzeugs das finanzielle Risiko verringern.
Für individuelle Fragen hat Autohaus König die E-Mail-Adresse [email protected] eingerichtet.
Nach Angaben von Autohaus König werden Fahrzeugverkauf, Reparaturen, Wartungen und Ersatzteilversorgung grundsätzlich fortgesetzt. Bereits vereinbarte Werkstatttermine sollen weiterhin wahrgenommen werden können.
Eine Einschränkung betrifft allerdings Kunden des sogenannten KWS-Angebots. Nach den aktuellen Unternehmensinformationen können Inspektionen und andere Leistungen derzeit nicht wie gewohnt über bereits eingezahlte KWS-Beiträge abgerechnet werden. Die Kunden müssen diese Arbeiten deshalb selbst bezahlen.
Bestehende Leasing- und Finanzierungsverträge sollen nach Angaben der Autohausgruppe unverändert weiterlaufen.
Bei Garantien müssen Kunden unterscheiden: Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Wird dieser insolvent, kann die Durchsetzung entsprechender Ansprüche erschwert sein. Eine eigenständige Herstellergarantie bleibt dagegen grundsätzlich bestehen, soweit ihre Bedingungen erfüllt sind. Garantieansprüche können dann weiterhin gegenüber dem jeweiligen Garantiegeber geltend gemacht werden.
Trotz der grundsätzlichen Fortführung des Geschäftsbetriebs gibt es eine bestätigte Standortveränderung. Das Autohaus in Königs Wusterhausen soll am 31. Oktober 2026 schließen.
Nach Angaben der Kommunikationsvertretung des vorläufigen Insolvenzverwalters war das Mietverhältnis bereits im April und damit vor dem Insolvenzantrag gekündigt worden. Die sechs dort beschäftigten Mitarbeiter sollen am Standort Gosen weiterarbeiten. Kunden werden auf andere Niederlassungen verwiesen.
Die Schließung dieses Standortes bedeutet somit nicht, dass bereits eine allgemeine Aufgabe des Filialnetzes beschlossen wurde.
Für die rund 1.200 Beschäftigten ist die langfristige Fortführung der Autohausgruppe entscheidend. Das Unternehmen hatte Anfang September angekündigt, die Augustgehälter rückwirkend über Insolvenzgeld abzusichern.
Diese staatliche Leistung ersetzt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausstehendes Arbeitsentgelt für höchstens drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Danach muss die Finanzierung der laufenden Gehälter anderweitig gesichert werden.
Parallel wird über eine mögliche Übernahme verhandelt. Nach Informationen der Welt vom 9. Oktober gibt es drei größere Kaufinteressenten. Genannt wurden unter anderem die Augsburger AVAG Holding und die niederländische Van Mossel Automotive Group. Als Termin für die Einreichung von Angeboten wurde der 20. Oktober genannt. Eine verbindliche Übernahme der gesamten Unternehmensgruppe war bis zum 17. Oktober nicht bestätigt.
Als unmittelbaren Grund für die Insolvenz nennt die Unternehmensseite Zahlungsunfähigkeit. Der vorläufige Insolvenzverwalter verwies Anfang September zudem auf den tiefgreifenden Wandel im Automobilhandel. Dazu gehören die Umstellung auf Elektrofahrzeuge, stärkerer Wettbewerb durch neue Anbieter und ein stagnierender Neuwagenmarkt.
Für die Hersteller Renault und Stellantis ist die Entwicklung ebenfalls relevant, da die Autohausgruppe zahlreiche Vertriebsstandorte ihrer Marken betreibt. Beide Unternehmen standen nach Angaben der Insolvenzverwaltung bereits Anfang September mit dem Autohändler über die weitere Zusammenarbeit in Kontakt.
Das Ziel der Sanierung ist der Erhalt möglichst vieler Standorte und Arbeitsplätze. Entscheidend für die weitere Entwicklung werden die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, die Vereinbarungen mit den Herstellern und das Ergebnis der Übernahmegespräche sein.
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