Wendemanöver auf der B3 bei Ettlingen: Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Ein 21 Jahre alter Motorradfahrer ist bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 3 bei Ettlingen im Landkreis Karlsruhe lebensgefährlich verletzt worden. Der junge Mann stieß am Donnerstag, 29. Oktober 2026, mit dem Wagen einer 53-jährigen Autofahrerin zusammen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe ereignete sich die Kollision während eines Wendemanövers, das an dieser Stelle nicht erlaubt war. Die Bundesstraße musste anschließend für mehrere Stunden in beide Richtungen gesperrt werden.

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Unfall an der Einmündung zur Bulacher Straße

Der Zusammenstoß ereignete sich gegen 17.20 Uhr im Bereich der Einmündung zur Bulacher Straße. Die Autofahrerin war laut Polizei zuvor aus Karlsruhe kommend auf der B3 in Richtung Ettlingen und Seehof unterwegs. Als sie an der Einmündung die Fahrtrichtung ändern wollte, kam ihr der Motorradfahrer entgegen.

Während die 53-Jährige ihren Wagen wendete, kollidierte das Motorrad mit dem hinteren Bereich des Autos. Der 21-Jährige wurde durch den Aufprall über den Pkw geschleudert. Er erlitt dabei Verletzungen, die die Polizei als lebensgefährlich einstufte. Weitere Einzelheiten zu den Verletzungen wurden zunächst nicht mitgeteilt.

Die Polizei hielt in ihrer am späten Donnerstagabend veröffentlichten Mitteilung ausdrücklich fest, dass das Wenden im betreffenden Straßenabschnitt nicht zulässig war. Wie sich die Verkehrssituation unmittelbar vor der Kollision im Einzelnen entwickelte, ist damit allerdings noch nicht vollständig geklärt.

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Drei Unfallbeteiligte in Krankenhäuser gebracht

Nach dem Zusammenstoß kamen alle drei Unfallbeteiligten in umliegende Krankenhäuser: der 21-jährige Motorradfahrer, die 53-jährige Autofahrerin und ihr Beifahrer. Für den Motorradfahrer wurde eine lebensgefährliche Verletzungslage gemeldet.

Wie schwer die Autofahrerin und ihr Beifahrer verletzt wurden oder ob ihre Einlieferung vor allem der medizinischen Abklärung diente, ging aus der Polizeimitteilung nicht hervor. Auch über eine Veränderung des Gesundheitszustands des Motorradfahrers lag zunächst keine weitere amtliche Angabe vor.

Die Ermittler bezifferten den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden auf rund 35.000 Euro. Die Schätzung betrifft die materiellen Folgen der Kollision. Zu möglichen Schäden an anderen Einrichtungen oder zu den Kosten des Rettungseinsatzes wurden keine Angaben gemacht.

B3 bis zum späten Abend vollständig gesperrt

Der Unfall hatte erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr zwischen Karlsruhe und Ettlingen. Die Bundesstraße 3 wurde im Bereich der Unfallstelle in beiden Fahrtrichtungen vollständig gesperrt. Die Sperrung dauerte nach Angaben der Polizei bis gegen 22.45 Uhr an.

In dieser Zeit mussten Rettungsmaßnahmen durchgeführt, die Unfallstelle aufgenommen und die Fahrbahn gereinigt werden. Die Straße war damit auch noch Stunden nach dem Unfall vom frühen Donnerstagabend nicht regulär befahrbar. Angaben über die Länge möglicher Rückstaus oder konkrete Umleitungsstrecken veröffentlichte die Polizei zunächst nicht.

Die zeitliche Abfolge macht deutlich, dass sich die Folgen nicht auf den Moment des Zusammenstoßes beschränkten. Auch die Sicherung der Unfallstelle und die anschließenden Arbeiten auf der Bundesstraße nahmen Zeit in Anspruch. Ob nach dem Ende der Vollsperrung weitere Verkehrsmaßnahmen notwendig waren, wurde nicht mitgeteilt.

Polizei untersucht die Umstände des Wendemanövers

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Frage, weshalb die Autofahrerin den entgegenkommenden Motorradfahrer nicht wahrnahm. Die Polizei hat dazu bislang keine abschließende Erklärung veröffentlicht. Gesichert ist nach ihrer bisherigen Darstellung, dass die Frau an der Einmündung wendete, obwohl das dort nicht gestattet war, und dass es während des Manövers zum Zusammenstoß kam.

Nicht bekannt ist, welche weiteren Erkenntnisse die Unfallaufnahme zu den einzelnen Bewegungen der Fahrzeuge erbrachte. Auch zu den Sichtverhältnissen an der Einmündung oder weiteren möglichen Einflussfaktoren enthält die bisherige Polizeimeldung keine näheren Feststellungen. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Beteiligten wurde nicht bekanntgegeben.

Für das Wenden gelten unabhängig von diesem Unfall besondere Sorgfaltspflichten. Paragraf 9 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss. Diese allgemeine Regel ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Unfallablaufs. Zusätzlich bleibt maßgeblich, dass die Polizei das Wendemanöver an genau diesem Straßenabschnitt als unzulässig bezeichnet hat.

Schwerer Verkehrsunfall im bundesweiten Zusammenhang

Der Unfall bei Ettlingen ereignete sich auf einer Bundesstraße südlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Bundesstraßen dienen vielerorts sowohl dem überörtlichen Verkehr als auch der Verbindung benachbarter Städte und Gemeinden. Wenn eine solche Strecke vollständig gesperrt werden muss, betrifft das nicht nur den unmittelbaren Unfallort, sondern unterbricht vorübergehend auch die durchgehende Straßenverbindung.

Auch bundesweit ist die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr weiterhin hoch. Nach endgültigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 rund 371.000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt. 2.832 Menschen starben. Die Statistik beschreibt die allgemeine Verkehrssicherheitslage und erlaubt keine Rückschlüsse auf die Ursachen dieses einzelnen Unfalls.

Für den Vorfall bei Ettlingen bleiben vor allem zwei Punkte offen: der weitere Gesundheitszustand des 21-Jährigen und die noch laufende Klärung des genauen Unfallgeschehens. Zum Stand vom Freitagmorgen lag dazu keine weitergehende amtliche Mitteilung vor.

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