
Die Rheinbrücke in Wesel wird ab Freitagabend, 30. Oktober 2026, erneut vollständig für Autos und Lastwagen gesperrt. Die Vollsperrung der Bundesstraße 58 beginnt um 20 Uhr und dauert voraussichtlich bis Montag, 2. November, um 5 Uhr. Damit ist die wichtige Rheinquerung am Niederrhein insgesamt 57 Stunden nicht für den motorisierten Verkehr nutzbar. Grund sind umfangreiche Asphaltarbeiten, die Straßen.NRW vor der geplanten Freigabe des ersten Abschnitts der neuen Südumgehung Wesel durchführen lässt. Auch mehrere Busverbindungen sind betroffen.
Die Sperrung der Rheinbrücke Wesel betrifft beide Fahrtrichtungen. Weder aus Richtung Büderich noch aus Richtung des Weseler Stadtgebiets können Autos oder Lastwagen die Niederrheinbrücke während der Arbeiten passieren.
In den Verkehrsinformationen des Landes Nordrhein-Westfalen wird der gesperrte Abschnitt der B58 zwischen Büderich und Südring ausgewiesen. Die dort angegebene Länge der Verkehrsmaßnahme liegt bei rund 2,09 Kilometern.
Die Sperrung beginnt am Freitag um 20 Uhr. Für Montagmorgen um 5 Uhr ist die Wiederfreigabe vorgesehen. Damit erstrecken sich die Einschränkungen über das gesamte Wochenende einschließlich Samstag und Sonntag.
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein hatte die Maßnahme bereits am 21. Oktober angekündigt. Sie betrifft nicht nur die eigentliche Rheinbrücke, sondern steht auch mit Arbeiten im Übergangsbereich zur neuen Lippebrücke in Verbindung.
Hintergrund der Vollsperrung sind Schäden an der Fahrbahnoberfläche. Bei Reparaturarbeiten während eines früheren Sperrwochenendes war nach Angaben von Straßen.NRW festgestellt worden, dass die Mängel umfangreicher ausfallen als zunächst angenommen.
Deshalb beschränkt sich die jetzt vorgesehene Maßnahme nicht auf einzelne kleinere Reparaturstellen. Stattdessen soll die Asphaltdeckschicht auf der gesamten betroffenen Fläche erneuert werden.
Die Arbeiten betreffen die Fahrbahn auf der Rheinbrücke und den Übergang zur neuen Lippebrücke. Die Erneuerung erfolgt im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsfreigabe des ersten Teilabschnitts der B58n.
Um die Arbeiten innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters abzuschließen, soll während der Sperrung durchgehend gearbeitet werden. Straßen.NRW plant damit, die notwendigen Maßnahmen auf ein Wochenende zu konzentrieren und zusätzliche Einschränkungen möglichst zu vermeiden.
Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich nach den veröffentlichten Angaben um Schäden an der Fahrbahn. Eine darüber hinausgehende Beeinträchtigung der Tragfähigkeit der Rheinbrücke wurde im Zusammenhang mit den aktuellen Asphaltarbeiten nicht mitgeteilt.
Für den Straßenverkehr wird eine Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Die veröffentlichten Verkehrsdaten des Landes sehen eine Ausweichführung über die B67 und die Rheinbrücke bei Rees vor.
Damit müssen Autofahrer und Lastwagen, die normalerweise über die B58 zwischen den beiden Rheinseiten verkehren, während der Vollsperrung eine andere Rheinquerung nutzen.
Die Strecke über Rees führt nördlich an Wesel vorbei. Wie groß der zusätzliche Zeitbedarf ausfällt, hängt von der jeweiligen Verbindung und der Verkehrslage ab. Eine konkrete Prognose zu zusätzlichen Fahrzeiten oder möglichen Staulängen liegt für das Sperrwochenende nicht vor.
Straßen.NRW verweist in seiner Mitteilung auf die örtliche Umleitungsbeschilderung. Eine zusätzliche, ausdrücklich festgelegte großräumige Autobahnroute mit konkreten Anschlussstellen wird darin nicht genannt.
Für Verkehrsteilnehmer ist deshalb insbesondere die vor Ort ausgeschilderte Umleitung maßgeblich.
Auch der öffentliche Nahverkehr wird durch die Vollsperrung eingeschränkt. Das Verkehrsunternehmen NIAG hat für das Wochenende Änderungen an den Linien 37 und X28 angekündigt.
Die Linie 37 fällt während des gesamten Sperrzeitraums aus. Für Fahrgäste dieser Verbindung stehen somit nicht die regulären Fahrten zur Verfügung.
Die Linie X28 endet in Fahrtrichtung Wesel bereits an der Haltestelle Ginderich Post. Der anschließende Streckenabschnitt wird während der Sperrung nicht bedient. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens entfallen die Haltestellen von Lindenwirtin bis Wesel Bahnhof ersatzlos.
Die Einschränkungen gelten im Zusammenhang mit der Straßensperrung ab Freitagabend um 20 Uhr bis zur vorgesehenen Freigabe am Montagmorgen.
NIAG empfiehlt Fahrgästen grundsätzlich, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Fahrplanauskünfte und die entsprechenden ÖPNV-Anwendungen zu informieren. Darüber hinaus steht die telefonische Fahrplanauskunft unter 0800 6504030 zur Verfügung.
Die Angaben zu den betroffenen Buslinien stammen aus der am 30. Oktober aktualisierten Baustellenübersicht des Verkehrsunternehmens.
Für Menschen, die den Rhein zu Fuß oder mit dem Fahrrad überqueren möchten, gelten andere Regelungen als für den motorisierten Verkehr.
Straßen.NRW hat ausdrücklich angekündigt, dass die Gehwege und Radwege während der gesamten Sperrung geöffnet bleiben.
Die Rheinquerung ist damit trotz der Asphaltarbeiten weiterhin für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Eine vollständige Schließung dieser Wege ist für das Wochenende nicht vorgesehen.
Besondere zusätzliche Zeitfenster oder eine zeitweise Unterbrechung des Fuß- und Radverkehrs werden in der aktuellen Mitteilung nicht genannt.
Bei den Brückenprüfungen im August hatte es für diese Verkehrsteilnehmer teilweise besondere Regelungen gegeben. Für die nun geplanten Asphaltarbeiten hat Straßen.NRW dagegen die durchgehende Nutzbarkeit der Geh- und Radwege angekündigt.
Die bevorstehende Vollsperrung ist nicht die erste größere Einschränkung an der Weseler Rheinbrücke in diesem Jahr.
Bereits im August 2026 führte Straßen.NRW eine turnusmäßige Hauptprüfung der Niederrheinbrücke durch. Solche umfassenden Untersuchungen sind in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben.
Für die Prüfung war die Brücke an zwei Wochenenden vollständig für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die erste Sperrung dauerte vom 21. bis zum 24. August, die zweite vom 28. bis zum 31. August.
Zusätzlich waren im August und September zeitweise einzelne Fahrstreifen nicht nutzbar. Dabei wurden unter anderem die Brückenkonstruktion, der Pylon und die Schrägseile überprüft.
Die Arbeiten an der Rheinquerung zogen sich länger hin als zunächst vorgesehen. Erst im Oktober wurden die verbliebenen Einschränkungen aus der vorangegangenen Prüfphase aufgehoben.
Mit der jetzt angekündigten Asphaltmaßnahme folgt eine weitere Vollsperrung, die allerdings unmittelbar mit der Vorbereitung des neuen Straßenabschnitts zusammenhängt.
Die aktuellen Arbeiten stehen im Zusammenhang mit einem größeren Straßenbauprojekt. Mit der B58n entsteht südlich der Weseler Innenstadt eine neue Bundesstraßenverbindung.
Der erste Bauabschnitt verläuft im Bereich zwischen der bestehenden Rheinquerung und der Bundesstraße 8. Dazu gehört auch die neue Überführung im Bereich der Lippe.
Dieser erste Teil der Südumgehung soll nach den zuletzt veröffentlichten Planungen in den kommenden Wochen für den Verkehr freigegeben werden. Ein konkretes Eröffnungsdatum geht aus der aktuellen Ankündigung zur Rheinbrückensperrung nicht hervor.
Parallel wird an weiteren Abschnitten der Südumgehung gearbeitet. Dazu gehört der Ausbau zwischen der Wackenbrucher Straße und der B70 beziehungsweise Schermbecker Landstraße. Für diesen Bereich hatte Straßen.NRW im Frühjahr 2026 den Beginn eines weiteren Bauabschnitts angekündigt.
Die Erneuerung der Fahrbahn auf der Rheinbrücke und im Übergang zur Lippebrücke bildet damit einen Teil der Arbeiten an der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, die mit dem neuen Straßenabschnitt verbunden wird.
Nach dem derzeit veröffentlichten Zeitplan soll der motorisierte Verkehr ab Montag, 2. November 2026, um 5 Uhr wieder über die Rheinbrücke Wesel fahren können.
Bis dahin bleibt die B58 im betroffenen Abschnitt für Autos und Lastwagen vollständig gesperrt. Die Umleitung über die B67 und die Rheinbrücke bei Rees ist für den Zeitraum der Arbeiten vorgesehen.
Weitere konkrete Wochenendsperrungen der Rheinbrücke nach dem 2. November werden in der aktuellen Ankündigung von Straßen.NRW nicht genannt.
Für Fußgänger und Radfahrer bleibt die Querung auch während der Bauarbeiten geöffnet. Im Busverkehr sind bis zur vorgesehenen Freigabe insbesondere die Linie 37 und die Verbindung X28 in Richtung Wesel eingeschränkt.
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