
Für den Bau neuer gesicherter Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland zeichnet sich ein intensiver Wettbewerb ab. Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch, 9. September 2026, mitgeteilt, dass die erste Ausschreibung für Backup-Kraftwerke deutlich überzeichnet ist. Die Gebotsfrist war am Dienstag um Mitternacht abgelaufen. Nun prüft die Behörde die eingegangenen Angebote. Die Anlagen sollen künftig vor allem dann gesicherte Leistung bereitstellen, wenn Wind- und Solaranlagen über längere Zeit wenig Strom erzeugen und auch Importe nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt 4.500 Megawatt sogenannte reduzierte Leistung ausgeschrieben. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um die installierte Kraftwerksleistung. Mit einem gesetzlich vorgegebenen Reduktionsfaktor wird berücksichtigt, welchen tatsächlichen Beitrag eine Anlage zur Versorgungssicherheit leisten kann. Der zulässige Höchstwert für ein Gebot liegt in dieser Runde bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.
Wie viele Gebote bis zum Ende der Frist eingingen und auf welche gesamte Leistung sie sich summieren, hatte die Bundesnetzagentur am 9. September zunächst nicht beziffert. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass das Volumen deutlich überzeichnet ist. Damit übersteigt die angebotene Kapazität die ausgeschriebenen 4.500 Megawatt. Eine konkrete Überzeichnungsquote lässt sich auf Grundlage der bislang veröffentlichten amtlichen Angaben jedoch nicht berechnen.
Die Bundesnetzagentur prüft nun zunächst, welche Angebote sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das sogenannte Langzeitkriterium. Eine entsprechende Erzeugungsanlage muss technisch in der Lage sein, mindestens zehn Stunden ohne Unterbrechung Strom in Höhe von mindestens 80 Prozent ihrer installierten Leistung in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen. Damit richtet sich die Ausschreibung gezielt an Kapazitäten, die auch längere Phasen mit geringer erneuerbarer Stromerzeugung absichern können.
Nach der Prüfung werden die zulässigen Gebote gereiht. Den Zuschlag sollen grundsätzlich die wirtschaftlich günstigsten geeigneten Angebote erhalten. Die Bundesnetzagentur will die Zuschläge spätestens am 3. November 2026 bekannt geben. Erst dann wird feststehen, welche Projekte erfolgreich waren, welche Gebotswerte sich durchgesetzt haben und wie sich die bezuschlagte Leistung regional verteilt.
Für erfolgreiche Anbieter beginnt anschließend eine langfristige Verpflichtung. Sie müssen die bezuschlagte Kapazität über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar halten. Dafür erhalten sie jährlich eine Kapazitätsvergütung, deren Höhe sich aus dem erfolgreichen Gebotswert und der bezuschlagten reduzierten Leistung ergibt. Die Kraftwerke verdienen damit nicht ausschließlich am tatsächlich verkauften Strom, sondern auch daran, dass ihre Leistung für Situationen mit knappem Stromangebot bereitsteht.
Eine amtliche Liste erfolgreicher Kraftwerksstandorte lag am 9. September noch nicht vor. Einzelne Energieunternehmen haben allerdings bereits eigene Projekte genannt. Der Energiekonzern Leag teilte mit, sich mit mehreren Projekten und Standorten in der Lausitz sowie in Mittel- und Süddeutschland beteiligt zu haben. Im Zusammenhang mit seinen Kraftwerksplänen nennt das Unternehmen unter anderem Jänschwalde und Schwarze Pumpe in Brandenburg sowie Boxberg und Lippendorf in Sachsen. Außerdem betreibt Leag das Gaskraftwerk Leipheim in Baden-Württemberg.
Diese Unternehmensangaben sind von den späteren Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu unterscheiden. Erst nach Abschluss der Prüfung steht fest, welche eingereichten Projekte überhaupt zulässig sind und welche davon einen Zuschlag erhalten. Die Ausschreibung enthält zudem eine regionale Steuerung. Haben sich Kraftwerksprojekte im netztechnischen Norden im Umfang von einem Drittel des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt, werden Angebote aus dem netztechnischen Süden bei der weiteren Reihung durch einen rechnerischen Abschlag auf ihren Gebotswert begünstigt.
Hinter der Ausschreibung steht das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz. Deutschland benötigt nach Einschätzung der Bundesregierung zusätzlich steuerbare Leistung, weil Kohlekraftwerke schrittweise aus dem Markt ausscheiden und die Stromerzeugung gleichzeitig immer stärker von Wind- und Solarenergie geprägt wird. Die neuen Kapazitäten sollen deshalb insbesondere in sogenannten Dunkelflauten einspringen, also in längeren Phasen mit wenig Wind und Sonnenschein.
Im Jahr 2026 sind zwei Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten mit jeweils 4.500 Megawatt reduzierter Leistung vorgesehen. Damit sollen insgesamt neun Gigawatt vergeben werden. Weitere Ausschreibungssegmente folgen nach dem gesetzlichen Zeitplan. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht vor allem moderne Gaskraftwerke als geeignete Technik für einen Teil dieser gesicherten Leistung. Die Anlagen sollen langfristig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden können.
Welche Folgen die Ausschreibung für die Strompreise haben wird, lässt sich derzeit nicht belastbar beziffern. Zusätzliche gesicherte Leistung kann grundsätzlich dazu beitragen, Knappheitssituationen im Strommarkt abzusichern. Gleichzeitig entstehen durch die Kapazitätsvergütungen Kosten. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen, hängt maßgeblich von den Gebotswerten der erfolgreichen Projekte ab. Diese stehen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens fest.
Der Höchstwert von 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung und Jahr ist lediglich die Obergrenze für Gebote und nicht automatisch die spätere Vergütung sämtlicher erfolgreicher Anlagen. Der Wettbewerb soll dazu führen, dass günstigere Angebote zum Zuge kommen. Deshalb erlaubt die derzeit bekannte Überzeichnung noch keine belastbare Aussage darüber, wie stark die Kapazitätskosten letztlich ausfallen oder welche Wirkung sie auf Stromkunden haben könnten.
Kritik an der Konstruktion des neuen Kapazitätsmechanismus kommt unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energie. Der Verband unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel, ausreichend gesicherte Leistung für das Stromsystem bereitzuhalten, hält die Ausschreibungsbedingungen aber für zu stark auf konventionelle Gaskraftwerke zugeschnitten. Nach seiner Einschätzung werden Batteriespeicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und andere dezentrale Lösungen nicht gleichberechtigt berücksichtigt. Der Verband warnt zudem vor langfristigen fossilen Abhängigkeiten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte dagegen bereits im Gesetzgebungsverfahren auf einen schnellen Start der Ausschreibungen gedrängt. Aus Sicht des Verbandes wird zusätzliche steuerbare Erzeugungsleistung benötigt, während Planung und Bau neuer Gaskraftwerke mehrere Jahre beanspruchen. Zugleich hatte auch der BDEW Nachbesserungen bei Investitionsbedingungen und der Beteiligungsmöglichkeit kleinerer Marktteilnehmer gefordert.
Die deutliche Überzeichnung der ersten Runde zeigt zunächst vor allem, dass mehr Projekte um Förderung konkurrieren, als Leistung ausgeschrieben wurde. Wie groß das Interesse in konkreten Zahlen ist, welche Technologien tatsächlich angeboten wurden und welche Kraftwerksstandorte zum Zuge kommen, wird sich erst nach der Prüfung der Bundesnetzagentur zeigen. Die entscheidende nächste Frist ist der 3. November 2026. Bis spätestens zu diesem Datum sollen die Zuschläge für die erste Runde veröffentlicht werden.
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