Felor Badenberg bittet Universität um Prüfung ihrer Doktorarbeit

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Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat die Universität zu Köln gebeten, ihre 2005 angenommene Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen. Anlass sind Vorwürfe des österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber. Weber erklärte, er habe in der Arbeit zahlreiche problematische Textübernahmen festgestellt. Eine wissenschaftliche Bewertung durch die Universität liegt bislang nicht vor. Damit ist nicht festgestellt, dass Badenberg gegen wissenschaftliche Regeln verstoßen hat.

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Badenberg reagierte früh auf die Vorwürfe. Gegenüber der Berliner Zeitung und dem Tagesspiegel erklärte sie, die Dissertation sei nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt worden. Sie habe die Universität zu Köln um eine unabhängige und umfassende Prüfung gebeten. Die Bewertung der von Weber beanstandeten Stellen sei Gegenstand dieses Verfahrens. Die Prüfung der Dissertation von Felor Badenberg liegt damit nun bei der Hochschule, an der sie promoviert wurde.

Was Stefan Weber der Dissertation vorwirft

Weber erklärte, er habe in Badenbergs Dissertation 83 von ihm als schwerwiegend bezeichnete Plagiatsfragmente identifiziert. Nach seiner Darstellung seien darunter einzelne Sätze und längere Passagen, die mit früher veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten übereinstimmten, ohne aus seiner Sicht ausreichend als Übernahmen kenntlich gemacht worden zu sein. Weber führte außerdem an, auch in der Danksagung gebe es eine auffällige Übereinstimmung mit einer anderen Arbeit. Diese Einschätzungen stammen von Weber. Eine unabhängige Bestätigung seiner Bewertung durch die Universität zu Köln lag am Donnerstag zunächst nicht vor.

Die Berliner Zeitung veröffentlichte Auszüge aus einem Gutachten Webers, das nach Angaben der Zeitung 43 Seiten umfasse. Weber habe darin die Auffassung vertreten, die von ihm gefundenen Stellen prägten die Arbeit in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur habe Weber keine Angaben dazu gemacht, ob und von wem er mit der Untersuchung beauftragt worden sei. Er habe dies mit Verschwiegenheitspflichten begründet. Wer die Untersuchung veranlasst oder finanziert hatte, war damit zunächst nicht öffentlich bekannt.

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Universität zu Köln soll die Vorwürfe wissenschaftlich bewerten

Badenbergs Dissertation trägt den Titel „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln führte sie 2005 als Promotion. Badenberg ist inzwischen zudem Lehrbeauftragte an der dortigen Forschungsstelle Nachrichtendienste. Über die wissenschaftliche Bewertung der nun beanstandeten Passagen entscheidet jedoch nicht der externe Gutachter, sondern die zuständige Hochschule im Rahmen ihrer Verfahren.

Wie die Universität die konkrete Prüfung organisiert und wann ein Ergebnis vorliegen könnte, war zunächst offen. Eine öffentliche Entscheidung der Hochschule zu den von Weber erhobenen Vorwürfen gab es am Donnerstagmittag nicht. Erst ein abgeschlossenes universitäres Verfahren kann klären, ob wissenschaftliche Standards verletzt wurden und ob daraus hochschulrechtliche Folgen entstehen. Bis dahin bleibt es bei den von Weber erhobenen Vorwürfen und Badenbergs Erklärung, sie habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.

Die Vorwürfe treffen Badenberg mitten im Berliner Wahlkampf

Der Zeitpunkt gibt dem Vorgang zusätzliche politische Bedeutung. Am 20. September 2026 wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Badenberg führt die CDU-Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf an und kandidiert außerdem direkt im Wahlkreis 7. Landesweiter Spitzenkandidat der Berliner CDU ist Finanzsenator Stefan Evers. Damit betreffen die Vorwürfe eine amtierende Senatorin, die zugleich selbst für einen Sitz im Landesparlament antritt.

Evers stellte sich am Donnerstag hinter Badenberg. Er verwies darauf, dass sie die Universität selbst um eine unabhängige Prüfung gebeten habe, und äußerte Vertrauen in ihre Integrität und Professionalität. Eine wissenschaftliche Bewertung nahm damit auch der CDU-Spitzenkandidat nicht vor. Ein Ergebnis des Prüfverfahrens lag zunächst nicht vor.

Doktorarbeiten von Politikern wurden schon mehrfach überprüft

Überprüfungen wissenschaftlicher Arbeiten prominenter Politiker haben in Deutschland wiederholt große öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Die Freie Universität Berlin entzog Franziska Giffey 2021 nach einem universitären Prüfverfahren den Doktorgrad. Die Universität Rostock entschied 2024 nach einer eigenen Prüfung, Manja Schreiner den Doktorgrad zu entziehen. Auch die Universität Bayreuth erkannte Karl-Theodor zu Guttenberg 2011 den Doktorgrad ab. Diese früheren Fälle erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf Badenbergs Dissertation, weil jede Hochschule die konkrete Arbeit und die jeweiligen Fundstellen eigenständig bewerten muss.

Im Fall Badenberg steht diese Bewertung noch aus. Belastbar bestätigt ist bislang, dass Weber seine Vorwürfe öffentlich gemacht hat, Badenberg ihnen keine wissenschaftliche Bewertung entgegengesetzt, sondern die Universität um Prüfung gebeten hat, und die Hochschule noch kein Ergebnis veröffentlicht hat. Damit bleibt offen, wie die beanstandeten Passagen wissenschaftlich eingeordnet werden und ob sich aus der Prüfung überhaupt Konsequenzen ergeben.

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