Bank Sepah Iran ist insolvent: Was jetzt für Kunden gilt

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Symbolbild: Evan Wise

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Für die Frankfurter Niederlassung der iranischen Bank Sepah hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt. Damit ist der Weg für die Auszahlung geschützter Kundeneinlagen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, kurz EdB, frei. Parallel dazu läuft ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen Zweigstelle. Betroffen sind nach Angaben der BaFin noch elf Einleger.

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Der Bank Sepah Iran Entschädigungsfall betrifft eine vergleichsweise kleine Bankniederlassung, deren Geschichte in Deutschland bis in die 1970er Jahre zurückreicht. Die aktuelle Entwicklung steht zugleich im Zusammenhang mit den wieder eingeführten Sanktionen der Europäischen Union gegen Iran und iranische Banken.

BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die BaFin stellte den Entschädigungsfall am 10. September 2026 auf Grundlage des Einlagensicherungsgesetzes fest. Voraussetzung dafür ist, dass ein Institut seine fälligen und rückzahlbaren Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann und kurzfristig keine Aussicht auf eine Änderung dieser Situation besteht.

Bereits am 4. September hatte die Finanzaufsicht beim Amtsgericht Frankfurt am Main die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht eröffnete das Verfahren am 10. September. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lucas Flöther bestellt.

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Die Frankfurter Filiale ist keine eigenständige deutsche Bankgesellschaft, sondern eine rechtlich unselbstständige Drittstaatenzweigstelle der Bank Sepah mit Sitz in Teheran. Das iranische Mutterinstitut befindet sich vollständig in Staatsbesitz.

Die Bilanzsumme der Frankfurter Niederlassung lag zum 31. Dezember 2025 bei 50,4 Millionen Euro. Nach Einschätzung der BaFin besitzt das Institut keine systemische Bedeutung. Von seiner Insolvenz geht daher nach Angaben der Aufsicht keine Gefahr für die Stabilität des deutschen Finanzsystems aus.

Einlagen bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt

Für Kunden ist die Feststellung des Entschädigungsfalls ein entscheidender Schritt. Die Frankfurter Bank Sepah gehört zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Damit sind grundsätzlich entschädigungsfähige Einlagen bis zu 100.000 Euro je Einleger und Bank gesetzlich geschützt.

Die Grenze gilt pro Kunde und nicht pro Konto. Wer beispielsweise mehrere Konten bei derselben Bank besitzt, kann die Sicherungsgrenze deshalb nicht für jedes Konto erneut beanspruchen. Die geschützten Guthaben werden grundsätzlich zusammengerechnet.

In bestimmten gesetzlich definierten Fällen kann der Schutz vorübergehend auf bis zu 500.000 Euro steigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise für Gelder aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder für größere Zahlungen im Zusammenhang mit bestimmten Lebensereignissen. Ein Anspruch oberhalb der regulären Grenze muss gegenüber der Entschädigungseinrichtung gesondert nachgewiesen werden.

Die EdB will die elf verbliebenen Einleger nach Angaben der BaFin von sich aus kontaktieren. Grundsätzlich sieht das Einlagensicherungssystem vor, gedeckte Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu erstatten.

Zusätzlicher Schutz durch freiwilligen Einlagensicherungsfonds

Neben der gesetzlichen Sicherung ist die Frankfurter Niederlassung nach Angaben der Entschädigungseinrichtung auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen.

Dieser freiwillige Fonds kann unter seinen jeweiligen Voraussetzungen Einlagen absichern, die oberhalb der gesetzlichen Grenze liegen. Für Privatpersonen liegt die allgemeine Obergrenze des freiwilligen Sicherungssystems seit 2025 bei maximal drei Millionen Euro, für bestimmte Unternehmen bei maximal 30 Millionen Euro. Zusätzlich hängt der tatsächlich geschützte Betrag unter anderem von der individuellen Sicherungsgrenze des jeweiligen Mitgliedsinstituts und den Regelungen des Fonds ab.

Eine pauschale Aussage, dass jedes Guthaben bis zu diesen Höchstbeträgen im Fall der Bank Sepah erstattet wird, wäre deshalb nicht möglich. Für Beträge oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung kommt es auf die Voraussetzungen des Fonds und die jeweilige Forderung an.

EU-Sanktionen kappte Zugang zum europäischen Zahlungsverkehr

Die Insolvenz steht vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen die iranische Bank. Nach Angaben der BaFin verlor die deutsche Zweigstelle infolge der EU-Sanktionen gegen Bank Sepah den Zugang zum europäischen Zahlungsverkehr.

Die Europäische Union hatte am 29. September 2025 eine Reihe nuklearbezogener Sanktionen gegen Iran wieder eingeführt. Vorausgegangen war die Aktivierung des sogenannten Snapback-Mechanismus durch Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Zu den Maßnahmen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Organisationen sowie weitreichende Beschränkungen im Finanzsektor.

Bank Sepah hat bereits eine lange Sanktionsgeschichte. Ihre Vermögenswerte waren in Europa schon 2007 im Zusammenhang mit den damaligen Maßnahmen gegen das iranische Nuklearprogramm eingefroren worden. Nach der Umsetzung des internationalen Atomabkommens wurden Bank Sepah und Bank Sepah International im Januar 2016 aus der entsprechenden EU-Sanktionsliste gestrichen beziehungsweise zuvor geltende Maßnahmen ausgesetzt.

Mit der Rückkehr der nuklearbezogenen Sanktionen im September 2025 änderte sich die Lage erneut grundlegend.

Frankfurter Filiale besteht seit 1978

Die deutsche Niederlassung der Bank Sepah besteht seit 1978. Nach eigenen früheren Angaben konzentrierte sich ihr Geschäft vor allem auf die banktechnische Abwicklung des Warenverkehrs zwischen Deutschland und Iran, unter anderem über Akkreditive. Damit war sie eng mit dem deutsch-iranischen Außenhandel verbunden.

Probleme mit der deutschen Finanzaufsicht gab es bereits vor der jetzigen Insolvenz. Die BaFin verhängte gegen die Frankfurter Filiale mit Bescheid vom Dezember 2022 zwei Geldbußen, die zusammen bei 27.500 Euro lagen. Grund waren mehrfach fehlerhafte oder verspätete Meldungen zur Risikotragfähigkeit. Der Bescheid war seit Januar 2023 rechtskräftig.

Diese Verstöße sind von der aktuellen Feststellung des Entschädigungsfalls zu unterscheiden. Die BaFin begründet die jetzige Situation damit, dass das Institut die Einlagen seiner Kunden nicht mehr zurückzahlen kann. Zudem hat die Behörde ausdrücklich auf die Folgen der EU-Sanktionen und den weggefallenen Zugang zum europäischen Zahlungsverkehr hingewiesen.

Entschädigung und Insolvenz sind zwei getrennte Verfahren

Für betroffene Kunden laufen nun zwei rechtlich unterschiedliche Prozesse. Die gesetzliche Einlagensicherung dient dazu, geschützte Einlagen bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze zu erstatten. Das Insolvenzverfahren erfasst dagegen das Vermögen der Zweigstelle und die Ansprüche ihrer Gläubiger insgesamt.

Soweit Einlagen durch die EdB oder gegebenenfalls den zusätzlichen Sicherungsfonds abgedeckt werden, greifen die jeweiligen Entschädigungsregeln. Forderungen, die nicht durch Sicherungssysteme erfasst werden, können dagegen im Insolvenzverfahren eine Rolle spielen.

Für die meisten Einleger ist deshalb zunächst die Kontaktaufnahme durch die Entschädigungseinrichtung entscheidend. Die Feststellung des Entschädigungsfalls bedeutet vor allem, dass das gesetzlich vorgesehene Sicherungsverfahren jetzt formell ausgelöst ist.

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