
Bayer ist bei seinem milliardenschweren Versuch zur Eindämmung der Roundup-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen weiteren Schritt vorangekommen. Ein US-Berufungsgericht hat eine Beschwerde von Klägern zurückgewiesen, die das Verfahren über den geplanten Sammelvergleich aus einem Gericht im Bundesstaat Missouri herauslösen wollten. Der Vergleich mit einem Volumen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar ist damit allerdings noch nicht endgültig genehmigt.
Die Entscheidung fiel am Donnerstag, 27. August, beim 8th U.S. Circuit Court of Appeals. Das Berufungsgericht bestätigte damit im Ergebnis eine Entscheidung eines Bundesrichters vom Juni. Dieser hatte das Verfahren an das zuständige Gericht des Bundesstaates Missouri zurückverwiesen. Dort hatte der Vergleich bereits im März eine vorläufige Genehmigung erhalten.
Eine Gruppe von Klägern hatte sich gegen die Behandlung des landesweiten Vergleichs vor einem Gericht in Missouri gewandt. Sie argumentierte unter anderem, dass die Auseinandersetzung vor ein Bundesgericht gehöre. In der Bundesgerichtsbarkeit laufen seit Jahren zahlreiche zusammengefasste Roundup-Verfahren.
Dieser Versuch ist mit der Entscheidung des Berufungsgerichts zunächst gescheitert. Damit bleibt der Circuit Court in St. Louis für das Genehmigungsverfahren zuständig. Über die inhaltlichen Einwände gegen die Vereinbarung ist damit jedoch nicht abschließend entschieden.
Ein Anwalt der Vergleichsgegner kündigte nach der Entscheidung an, die Einwände bei der Anhörung in Missouri weiterzuverfolgen und mögliche weitere Rechtsmittel offenzuhalten.
Die nächste entscheidende Etappe ist für den 14. September vorgesehen. Dann soll das Gericht in Missouri über die endgültige Genehmigung des Sammelvergleichs beraten. Der Termin war zuvor mehrfach verschoben worden. Anfang August stimmte das Gericht einem gemeinsamen Antrag von Monsanto und den beteiligten Klägeranwälten auf eine weitere Verlegung zu.
Bayers Tochter Monsanto hatte den Vergleich im Februar angekündigt. Vorgesehen sind Zahlungen von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Das Programm soll gegenwärtige und mögliche künftige Ansprüche von Menschen erfassen, die geltend machen, nach Kontakt mit Roundup an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die gerichtliche Genehmigung.
Bayer hatte im Zusammenhang mit mehreren Vereinbarungen und Rechtsstreitigkeiten seine Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsfälle von 7,8 Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro erhöht. Davon entfielen nach Unternehmensangaben 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat.
Nach Angaben aus dem aktuellen Gerichtsverfahren sieht sich Bayer in den USA noch mit etwa 65.000 Ansprüchen in Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten konfrontiert. Die Kläger bringen Erkrankungen wie das Non-Hodgkin-Lymphom mit der Nutzung von Roundup in Verbindung. Bayer weist einen ursächlichen Zusammenhang zurück.
Der Konzern übernahm Roundup 2018 mit dem Kauf des US-Saatgut- und Agrarchemieunternehmens Monsanto. Die darauf folgenden Rechtsstreitigkeiten entwickelten sich zu einer der größten rechtlichen Belastungen des Leverkusener Konzerns.
Bayer verfolgt inzwischen mehrere Wege, um das Prozessrisiko in den USA zu begrenzen. Dazu gehören der Sammelvergleich, einzelne Vereinbarungen mit Klägern sowie gerichtliche Verfahren über grundlegende Rechtsfragen.
Eine wichtige Entscheidung hatte Bayer bereits am 25. Juni vor dem Obersten Gerichtshof der USA erreicht. Der Supreme Court entschied im Fall Monsanto v. Durnell mit sieben zu zwei Stimmen zugunsten des Unternehmens. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Kläger auf Grundlage des Rechts einzelner Bundesstaaten Schadenersatz wegen fehlender Krebswarnungen verlangen können, obwohl die zuständige US-Umweltbehörde EPA eine solche Warnung auf dem Produktetikett nicht verlangt hat.
Das höchste US-Gericht entschied, dass das einschlägige Bundesrecht entsprechende einzelstaatliche Warnpflichtklagen ausschließen kann, wenn die EPA eine verbindliche Entscheidung zur Kennzeichnung getroffen hat. Bayer erwartet deshalb, dass zahlreiche auf fehlende Warnhinweise gestützte Verfahren nicht weitergeführt werden können. Wie sich das Urteil auf sämtliche noch anhängigen Roundup-Verfahren auswirkt, hängt jedoch von deren jeweiliger rechtlicher Grundlage ab.
Die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat ist seit Jahren umstritten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC stufte den Wirkstoff 2015 als wahrscheinlich krebserregend für Menschen ein. Die US-Umweltbehörde EPA kam dagegen zu einer anderen Bewertung und verlangte keine Krebswarnung für glyphosathaltige Produkte. Auch der Supreme Court verwies in seinem Urteil auf diese regulatorische Ausgangslage.
An der Börse wurde die jüngste Gerichtsentscheidung am Freitagmorgen positiv aufgenommen. Die Bayer-Aktie lag im frühen Handel zeitweise rund ein Prozent im Plus. Die Kursbewegung fiel damit deutlich geringer aus als nach einigen früheren Grundsatzentscheidungen im Roundup-Komplex.
Für Bayer ist die Entscheidung des Berufungsgerichts vor allem deshalb bedeutsam, weil das Verfahren über den milliardenschweren Vergleich nun in Missouri fortgesetzt werden kann. Eine endgültige Lösung der Roundup-Rechtsstreitigkeiten bedeutet sie noch nicht. Zunächst muss das Gericht am 14. September darüber entscheiden, ob der Sammelvergleich die Voraussetzungen für eine endgültige Genehmigung erfüllt. Auch gegen eine solche Entscheidung könnten anschließend weitere Rechtsmittel eingelegt werden.
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