Branicks: Gläubiger stimmen über Zukunft der 400-Millionen-Anleihe ab

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Restrukturierung der Branicks-Anleihe erreicht an diesem Wochenende eine wichtige Etappe. Die Gläubiger des Frankfurter Immobilienkonzerns Branicks Group AG entscheiden vom 17. bis 19. Oktober 2026 über eine umfassende Änderung der Anleihebedingungen. Geplant sind neue Rückzahlungstermine, höhere Zinsen und eine veränderte Absicherung der Forderungen. Erst am Donnerstag hatte das Unternehmen eine weitere Einigung mit wesentlichen Gläubigern bekannt gegeben und damit zwischenzeitliche Hindernisse für sein Sanierungskonzept beseitigt.

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Branicks will Anleihe bis September 2030 verlängern

Im Mittelpunkt steht die ursprünglich im September 2021 ausgegebene Unternehmensanleihe über 400 Millionen Euro mit einem jährlichen Zinssatz von 2,25 Prozent. Das Wertpapier mit der ISIN XS2388910270 sollte ursprünglich am 22. September 2026 zurückgezahlt werden.

Bereits im August hatten die Anleihegläubiger einer vorläufigen Laufzeitverlängerung zugestimmt. Diese wurde nach Unternehmensangaben am 5. Oktober formal umgesetzt. Seither gilt der 31. Dezember 2026 als neuer Fälligkeitstermin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine weitere Verlängerung bis zum 31. März 2027 möglich.

Mit der jetzt begonnenen zweiten Abstimmung soll eine dauerhaftere Finanzierungslösung geschaffen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Anleihe teilweise in besicherte und teilweise in nachrangige Forderungen aufzuteilen. Die Abstimmung läuft von Samstag, 17. Oktober, 0 Uhr, bis Montag, 19. Oktober, 24 Uhr.

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Neue Anleihebedingungen mit höheren Zinsen

Nach den veröffentlichten Restrukturierungsunterlagen soll der vorrangig besicherte Teil der bisherigen Anleihe künftig einen Gesamtnennbetrag von 258,8 Millionen Euro haben. Die Rückzahlung ist für den 30. September 2030 vorgesehen. Der jährliche Zinssatz soll auf 7,5 Prozent steigen.

Für den nachrangigen Teil sind neue, unbesicherte Schuldverschreibungen mit einem anfänglichen Gesamtnennbetrag von rund 151,4 Millionen Euro zuzüglich kapitalisierter Zinsen geplant. Die endgültige Fälligkeit dieser Papiere wäre der 30. September 2038. Der Zinssatz soll 15 Prozent betragen. Das Unternehmen könnte die Zinsen allerdings statt in bar auch durch eine Erhöhung der ausstehenden Schuld begleichen.

Damit unterscheiden sich die vorgesehenen Forderungen erheblich hinsichtlich Laufzeit, Verzinsung und Rangfolge. Die nachrangigen Gläubiger würden im Fall einer Insolvenz erst nach den nicht nachrangigen Gläubigern berücksichtigt. Für den Erwerb der neuen nachrangigen Papiere sind besondere Bezugsrechte vorgesehen.

Finanzielle Belastungen prägen die Sanierung

Die Neuordnung umfasst nicht nur die Unternehmensanleihe. Branicks hatte bereits am 30. Juli 2026 Restrukturierungsvereinbarungen mit Gruppen von Anleihegläubigern sowie Gläubigern von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen geschlossen. Letztere betrafen Verbindlichkeiten von insgesamt 179,5 Millionen Euro.

Hinzu kamen Überbrückungsfinanzierungen von 35 Millionen Euro für Branicks und 60 Millionen Euro für die Tochtergesellschaft VIB Vermögen AG. Die Mittel wurden nach Angaben in der Abstimmungseinladung bereitgestellt und sollen im Zuge der Sanierung in längerfristige Finanzierungen überführt werden.

Die wirtschaftlichen Belastungen spiegeln sich auch in den Geschäftszahlen wider. Nach dem am 30. September veröffentlichten Halbjahresbericht beliefen sich die Finanzschulden des Konzerns zum 30. Juni 2026 auf rund 1,77 Milliarden Euro. Das Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr bei minus 142,3 Millionen Euro. Außerordentliche Wertberichtigungen auf Finanzanlagen belasteten das Ergebnis.

Einigung mit Gläubigern nach Problemen bei Hauptversammlung

Zwischenzeitlich war die Umsetzung des Sanierungsplans durch eine Entscheidung der Aktionäre erschwert worden. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Oktober erhielt ein Beschlussvorschlag zur Zustimmung zu Beraterverträgen nicht die erforderliche Mehrheit. Zugleich hatten zwei gewählte Aufsichtsratskandidaten ihre Wahl zunächst nicht angenommen.

In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Oktober warnte Branicks, dass ohne eine Lösung mit den wesentlichen Gläubigern der Fortbestand des Unternehmens unmittelbar gefährdet sei.

Am 15. Oktober meldete der Konzern schließlich eine Verständigung mit den wesentlichen Gläubigern. Demnach kann das Sanierungskonzept trotz des abgelehnten Tagesordnungspunktes umgesetzt werden. Auch die beiden Aufsichtsratskandidaten Matthias Danne und Johannes Conradi nahmen ihre Wahl an.

Branicks rechnet nach eigenen Angaben damit, die Sanierung zum 31. Dezember 2026, spätestens jedoch zum 31. März 2027 abschließen zu können. Die dafür noch erforderlichen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt werden.

Branicks-Aktie mit erheblichen Kursschwankungen

Die Unsicherheit über die Restrukturierung begleitete zuletzt starke Schwankungen der Branicks-Aktie. Nach historischen Xetra-Daten von finanzen.net lag der Schlusskurs am 9. Oktober 2026 bei rund 0,40 Euro. Am 14. Oktober waren es nur noch rund 0,21 Euro.

Anschließend erholte sich der Kurs wieder deutlich. Für Freitag, den 16. Oktober, wies die Börsenübersicht von finanzen.net um 17.35 Uhr einen Xetra-Kurs von 0,398 Euro aus. Damit bewegte sich das Papier wieder ungefähr auf dem Niveau des 9. Oktober. Eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Kursbewegungen zu bestimmten Unternehmensmeldungen ist damit nicht verbunden.

Für die Restrukturierung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich

Bei der aktuellen Abstimmung ohne Versammlung müssen Gläubiger teilnehmen, die mindestens 50 Prozent des ausstehenden Anleihenennbetrags vertreten. Für die Annahme des Beschlusses sind mindestens 75 Prozent der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen erforderlich. Enthaltungen werden bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt, nicht aber bei der Mehrheitsberechnung.

Sollte das erforderliche Quorum nicht erreicht werden, beabsichtigt Branicks, eine weitere Gläubigerversammlung einzuberufen. Diese könnte bereits bei einer Vertretung von mindestens 25 Prozent des ausstehenden Nennbetrags beschlussfähig sein.

Laut den am 2. Oktober veröffentlichten Abstimmungsunterlagen hatten sich bis zum 28. September Gläubiger mit zusammen 63,6 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens an die entsprechenden Unterstützungsvereinbarungen gebunden.

Ein wirksam gefasster und vollzogener Beschluss würde grundsätzlich auch Gläubiger binden, die dagegen gestimmt oder sich nicht beteiligt haben. Das Ergebnis der laufenden Abstimmung stand am Samstag zunächst noch aus.

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