Bundesrechnungshof warnt vor Milliardenlücken in Klingbeils Finanzplanung

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Bundesrechnungshof verschärft offenbar seine Kritik an der Schuldenpolitik der Bundesregierung. Ein neues Gutachten soll für die Haushaltsplanung bis 2030 einen Konsolidierungsbedarf von 108 Milliarden Euro ausweisen. Das geht aus einem Bericht der Bild-Zeitung vom Samstag, 17. Oktober 2026, hervor. Die Finanzplanung bis 2030 steht damit erneut im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um steigende Bundesausgaben, neue Kredite und notwendige Einsparungen.

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Bundesrechnungshof sieht wachsenden Konsolidierungsbedarf

Nach den bekannt gewordenen Angaben umfasst das Gutachten 58 Seiten und wurde unter anderem an den Haushaltsausschuss des Bundestages übermittelt. Darin kritisieren die Rechnungsprüfer demnach, dass die Ausgaben des Bundes schneller wachsen als die laufenden Einnahmen. Die finanzielle Lücke könnte sich dadurch in den kommenden Jahren weiter vergrößern.

Für 2027 wird in dem Bericht eine Quote von 28,9 Prozent genannt, für 2030 sollen es 31,2 Prozent sein. Welche Berechnungsgrundlage diesen Prozentwerten genau zugrunde liegt, blieb zunächst offen. Bei den ebenfalls genannten 108 Milliarden Euro handelt es sich um den Konsolidierungsbedarf innerhalb der mehrjährigen Haushaltsplanung und nicht um ein zusätzliches Defizit allein im Jahr 2030.

Der Bundesrechnungshof fordert laut dem Bericht, dass sich der Bundestag stärker für eine nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen einsetzt. Die Prüfer sehen einen dauerhaften Handlungsbedarf, weil die bisherigen Planungen die strukturellen Finanzierungsprobleme nicht vollständig lösen.

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Bundesregierung erwartet selbst hohe Finanzlücken bis 2030

Dass die mittelfristige Haushaltsplanung erhebliche finanzielle Herausforderungen enthält, geht auch aus offiziellen Zahlen der Bundesregierung hervor. Im Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030, der dem Bundestag seit August vorliegt, werden für drei Haushaltsjahre weiterhin ungedeckte Handlungsbedarfe ausgewiesen.

Für 2028 beträgt dieser Bedarf rund 22 Milliarden Euro. Im Jahr 2029 sind es rund 39 Milliarden Euro und für 2030 rund 48 Milliarden Euro. Zusammengerechnet ergeben diese gerundeten Beträge etwa 109 Milliarden Euro. Sie liegen damit in der Größenordnung des Konsolidierungsbedarfs, den die Rechnungsprüfer laut dem aktuellen Bericht ansetzen.

Für 2027 hatte die Bundesregierung dagegen bereits im Juli erklärt, die zuvor bestehende Finanzierungslücke von rund 34 Milliarden Euro im Haushaltsentwurf vollständig geschlossen zu haben. Für die Folgejahre sind weiterhin zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Schuldenaufnahme und Zinskosten sollen deutlich steigen

Parallel zu den offenen Finanzierungsfragen sieht die Bundesregierung eine erhebliche Ausweitung der Kreditaufnahme vor. Für 2027 sind im Kernhaushalt neue Kredite von 118,7 Milliarden Euro eingeplant. Bis 2030 soll die jährliche Nettokreditaufnahme auf 167,3 Milliarden Euro anwachsen.

Auch die Zinsausgaben entwickeln sich nach den Regierungsberechnungen deutlich nach oben. Während für 2027 rund 41,9 Milliarden Euro vorgesehen sind, steigen die geplanten Aufwendungen bis 2030 auf 80,7 Milliarden Euro. Damit würde ein wachsender Anteil des Bundeshaushalts durch die Finanzierung bestehender Schulden beansprucht.

Zu den wesentlichen Ausgabenschwerpunkten zählen die Verteidigung, die sozialen Sicherungssysteme und staatliche Investitionen. Insbesondere die höheren Verteidigungsausgaben werden teilweise durch verfassungsrechtliche Ausnahmen von der regulären Schuldenbremse finanziert. Hinzu kommen kreditfinanzierte Ausgaben über Sondervermögen, darunter das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.

Rechnungshof hatte bereits im Frühjahr vor Schuldenentwicklung gewarnt

Die Kritik an der Bundesfinanzplanung ist nicht neu. Bereits am 20. April 2026 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auf erhebliche strukturelle Probleme hingewiesen.

Nach damaliger Einschätzung könnten die zusätzlichen Schulden des Bundes zwischen 2025 und 2029 mehr als 800 Milliarden Euro erreichen. Für 2029 hatte der Bundesrechnungshof auf Grundlage der damaligen Planung einen Schuldenstand von rund 2,7 Billionen Euro beschrieben.

Die Behörde sprach sich deshalb für eine Begrenzung des Ausgabenwachstums, Reformen bei langfristigen staatlichen Verpflichtungen und eine stärkere Nutzung vorhandener Einnahmemöglichkeiten aus. Besonders die Bereiche Rente, Verteidigung und Zinszahlungen müssten bei finanzpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Zugleich warnte Scheller davor, neue Kreditspielräume überwiegend für laufende Ausgaben einzusetzen. Zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten sollten vielmehr tatsächlich die Investitionen stärken.

Finanzministerium setzt auf Investitionen und Reformen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verfolgt mit dem Haushaltsentwurf für 2027 einen Ansatz, der zusätzliche Investitionen, wirtschaftliches Wachstum und eine schrittweise Konsolidierung miteinander verbinden soll. Die Bundesregierung hat angekündigt, staatliche Aufgaben stärker auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und weitere strukturelle Einsparungen umzusetzen.

Nach dem im August vorgelegten Finanzplan sollen bereits für 2027 strukturelle Einsparungen von rund vier Milliarden Euro jährlich erreicht worden sein. Ab 2028 strebt die Bundesregierung zusätzliche strukturelle Einsparungen von etwa acht Milliarden Euro an. Weitere Beiträge sollen unter anderem durch Reformen bei staatlichen Leistungen, den Abbau bestimmter Finanzhilfen und zusätzliche Einnahmen entstehen.

Eine neue Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zu der am Samstag bekannt gewordenen Kritik lag zunächst nicht vor. Der Haushaltsentwurf für 2027 und die mittelfristige Finanzplanung befinden sich weiterhin in der parlamentarischen Beratung. Die abschließende Abstimmung über den Bundeshaushalt 2027 ist nach dem bisherigen Zeitplan des Bundestages für den 27. November vorgesehen.

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