Cannabisgesetz nach zwei Jahren: 455 Clubs und offene Baustellen

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Symbolbild mit KI erstellt

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Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen und privat anbauen. Seit Juli 2024 können außerdem nicht kommerzielle Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen. Gut zwei Jahre später lässt sich die Reform erstmals auf einer breiteren Datenbasis bewerten. Die Bilanz zur Cannabis-Teillegalisierung fällt dabei weder eindeutig positiv noch eindeutig negativ aus. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen bislang keinen starken Anstieg des Konsums, zugleich bestehen Probleme beim Jugendschutz, bei der Suchthilfe und bei der Bekämpfung des illegalen Marktes.

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455 Genehmigungen für Anbauvereinigungen gemeldet

Besonders unterschiedlich entwickelt sich der Aufbau der Anbauvereinigungen. Eine bundesweit einheitliche amtliche Statistik mit identischem Stichtag lag Mitte August 2026 nicht vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen, die nach eigenen Angaben regelmäßig die zuständigen Behörden der Länder abfragt, kam zuletzt auf 896 gestellte Anträge und 455 Genehmigungen. Die zugrunde liegenden Länderangaben hatten allerdings unterschiedliche Stände zwischen Februar und Ende Juli 2026. Die Zahl ist deshalb als aktuelle Verbandsauswertung und nicht als amtlicher bundesweiter Stichtagswert einzuordnen.

Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Nordrhein-Westfalen lag in dieser Erhebung mit 126 Genehmigungen bei 240 Anträgen absolut vorn. Niedersachsen kam Anfang Juli zunächst auf 94 Genehmigungen. Am 17. August meldete das Land bereits die 100. zugelassene Anbauvereinigung bei insgesamt 148 eingegangenen Anträgen. In Baden-Württemberg waren Ende Juli 37 von 118 Anträgen genehmigt, in Bayern 11 von 46. Sachsen meldete 29 Genehmigungen bei 37 Anträgen. Die Unterschiede zeigen, dass das bundesweit geltende Gesetz von Behörden und Antragstellern unter sehr verschiedenen praktischen Bedingungen umgesetzt wird.

Forschung sieht bislang keinen starken Anstieg des Konsums

Eine zentrale Grundlage für die Bewertung ist die wissenschaftliche Evaluation EKOCAN. Der zweite Zwischenbericht wurde am 1. April 2026, genau zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes, vorgelegt. Das Forschungsprojekt wird vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf geleitet und gemeinsam mit Forschenden aus Düsseldorf und Tübingen durchgeführt.

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Nach den bisherigen Ergebnissen gibt es keine Hinweise auf einen sprunghaften Anstieg des Cannabiskonsums infolge der Teillegalisierung. Für 2024 wurde ermittelt, dass rund 5,05 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der vorausgegangenen zwölf Monate mindestens einmal Cannabis konsumiert hatten. Gleichzeitig gehen die Forschenden davon aus, dass sich ein Teil der Versorgung von illegalen zu legalen Quellen verschoben hat. Anbauvereinigungen spielten für die Gesamtversorgung zunächst allerdings nur eine geringe Rolle. Auch der private Eigenanbau und andere legale Bezugswege müssen bei der Entwicklung berücksichtigt werden.

Gesundheitliche Risiken bleiben unabhängig von der rechtlichen Einordnung bestehen. Cannabis kann insbesondere bei häufigem Konsum, hohem THC-Gehalt und bei jungen Menschen gesundheitliche Schäden begünstigen. Das Gesetz verbietet Besitz, Erwerb und Anbau für Minderjährige weiterhin. Auch die Weitergabe an Kinder und Jugendliche bleibt strafbar.

Suchthilfe sieht Lücken bei frühen Interventionen

Kritisch bewertet die Evaluation die Entwicklung bei Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Konsum. Frühere Zugangswege zu sogenannten Frühinterventionsangeboten sind teilweise weggefallen, weil junge Konsumierende nach der Entkriminalisierung bestimmter Besitzdelikte seltener über Polizei und Justiz an Beratungsstellen vermittelt werden. Auch die Inanspruchnahme ambulanter Suchtberatung durch junge Erwachsene ging nach den bisherigen Erkenntnissen leicht zurück.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordert deshalb eine stärkere Finanzierung von Prävention, Beratung, Behandlung und Suchtselbsthilfe. Sie befürwortet Änderungen des geltenden Rechts unter Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzaspekten. Dabei handelt es sich um die Position eines Fachverbandes. Der wissenschaftliche Zwischenbericht bestätigt jedoch unabhängig davon, dass die bestehenden Zugangswege zu Frühinterventionsangeboten überprüft und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Jugendhilfe und Suchthilfe verbessert werden sollte.

Polizei registriert deutlich weniger Cannabisdelikte

Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Gesetzesänderung deutlich sichtbar. 2025 wurden bundesweit 42.909 Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und Cannabiszubereitungen registriert. Das waren 57,7 Prozent weniger als 2024. Das Bundeskriminalamt weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Jahre wegen der geänderten Rechtslage nicht direkt miteinander vergleichbar sind. Viele Handlungen, die früher strafbar waren, sind seit April 2024 erlaubt und können folglich nicht mehr als Straftaten in der Statistik erscheinen.

Damit ist der Rückgang zunächst vor allem ein Effekt der Entkriminalisierung. Ob die Polizei insgesamt dauerhaft entlastet wird, wird unterschiedlich bewertet. Polizeivertreter berichten einerseits von weniger Verfahren wegen Besitzes. Andererseits wird aus der Ermittlungsarbeit kritisiert, dass die Abgrenzung zwischen legal besessenem Cannabis und Ware aus illegalem Handel Ermittlungen erschweren könne. Der EKOCAN-Bericht sieht ebenfalls Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Verfolgung cannabisbezogener organisierter Kriminalität. Ein vollständiges Verschwinden des Schwarzmarktes war nach zwei Jahren nicht festzustellen.

Union und SPD beraten über Änderungen am Gesetz

Politisch bleibt das Cannabisgesetz umstritten. CDU und CSU waren mit der Forderung in den Bundestagswahlkampf gegangen, die Reform zurückzunehmen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde eine Abschaffung jedoch nicht vereinbart. Stattdessen verständigten sich die Koalitionspartner auf eine ergebnisoffene wissenschaftliche Evaluation. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die bisherige Teillegalisierung deutlich kritisiert und nach Vorlage des zweiten Zwischenberichts Handlungsbedarf insbesondere beim Kinder- und Jugendschutz gesehen.

Eine konkrete vollständige Rücknahme des Konsumcannabisgesetzes war bis zum 21. August 2026 nicht beschlossen. Diskutiert werden vielmehr Änderungen einzelner Regelungen. Dazu gehören eine bessere Organisation von Präventionsangeboten, mögliche Anpassungen bei Anbauvereinigungen und eine strengere Trennung zwischen Konsumcannabis und Medizinalcannabis. Die Bundesregierung verfolgt zudem Änderungen beim Medizinalcannabis, insbesondere mit Blick auf Verschreibungen über telemedizinische Angebote.

Befürworter der Reform verweisen darauf, dass Erwachsene wegen bestimmter Besitzmengen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden und inzwischen mehrere hundert Anbauvereinigungen legale Bezugswege schaffen. Kritiker halten dagegen, dass der illegale Markt weiterhin besteht und Schutzangebote für junge Menschen nicht ausreichend greifen. Eine abschließende Bewertung ist mit den bisherigen Zwischenständen nicht möglich. Die umfassende gesetzlich vorgesehene Evaluation soll spätestens 2028 vorliegen.

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