
Die CDU-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat einen Vorstoß gestartet, der die Debatte über Bürgergeld, Mobilität und Sachleistungen neu befeuert. Im Kern geht es um die Frage, ob der rechnerische Verkehrsanteil im Regelbedarf künftig nicht mehr als Teil der pauschalen Geldleistung verbleiben, sondern über ein Deutschlandticket Bürgergeld-Empfangenden direkt zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Antrag aus dem VRR sieht zunächst vor, rechtliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen eines solchen Modells prüfen zu lassen.
Über den regionalen Antrag hinaus wurden interne CDU-Überlegungen bekannt, das Modell breiter auf Bürgergeld-Beziehende zu übertragen. Eine unabhängige Bestätigung für einen ausgearbeiteten bundesweiten Gesetzentwurf lag zunächst nicht vor. Offiziell greifbar ist damit vor allem der Prüfauftrag im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Im Bürgergeld gibt es keine zweckgebundene monatliche Einzelzahlung nur für Mobilität. Der Regelbedarf wird als pauschaler Betrag gezahlt. In der Berechnung werden Verkehrsausgaben als Bestandteil berücksichtigt. Für Alleinstehende wird dieser Anteil rechnerisch mit rund 50 Euro monatlich angesetzt. Genau an diesem Punkt setzt der CDU-Vorstoß an. Statt diesen Verkehrsanteil weiterhin innerhalb der frei verwendbaren Geldleistung zu belassen, soll geprüft werden, ob Kommunen oder zuständige Träger Mobilität direkt über ein Deutschlandticket absichern könnten.
Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 monatlich 63 Euro. Es gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und im regionalen Bahnverkehr. Damit liegt der reguläre Preis des Tickets über dem Betrag, der im Bürgergeld rechnerisch für Verkehrsausgaben angesetzt wird. Diese Differenz gehört zu den offenen Fragen, die eine bundesweite Einführung kompliziert machen. Wer die Mehrkosten übernähme, wie bestehende Sozialticketmodelle eingebunden würden und ob ein bundesweit einheitliches Verfahren praktikabel wäre, blieb zunächst ungeklärt.
Der geltende Regelbedarf folgt einem anderen Grundprinzip. Er soll den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich sozialer und kultureller Teilhabe pauschal absichern. Leistungsberechtigte entscheiden grundsätzlich selbst, wie sie dieses Budget verwenden. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt Mobilität im Regelbedarf vor allem über Fahrradnutzung, öffentlichen Nahverkehr und Schienenverkehr. Für eine Umstellung auf Sachleistungen wären daher klare gesetzliche Grundlagen nötig.
Der Vorschlag berührt einen grundsätzlichen sozialpolitischen Konflikt: pauschale Geldleistung mit eigenverantwortlicher Verwendung einerseits und zweckgebundene Absicherung konkreter Bedarfe andererseits. Befürworter sehen in einer Sachleistung eine stärker zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel. Kritiker wenden ein, dass ein Deutschlandticket in ländlichen Regionen mit dünnem Nahverkehrsangebot keinen gleichwertigen Nutzen bringe und die Flexibilität der Betroffenen einschränke.
Beschlossen ist die Umstellung bislang nicht. Der Antrag aus dem VRR zielt auf Prüfung, nicht auf sofortige Einführung. Auch eine bundesweite Regelung wäre ohne gesetzliche Änderungen und Abstimmungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verkehrsunternehmen kaum umsetzbar. Politisch ist der Vorstoß dennoch relevant. Er berührt die Frage, wie viel Eigenverantwortung der Staat Leistungsberechtigten beim Regelbedarf lässt und wo öffentliche Mittel stärker zweckgebunden eingesetzt werden sollen.
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