Bundestag beschließt Preisgrenze für CO₂: Das gilt 2027 beim Tanken und Heizen

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Der Bundestag hat beschlossen, den nationalen CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch 2027 in einer Spanne von 55 bis 65 Euro je Tonne zu halten. Die Abgeordneten verabschiedeten die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am Donnerstag, 15. Oktober 2026. Damit soll ein stärkerer Anstieg der CO₂-Kosten im kommenden Jahr verhindert werden. Der CO₂-Preis 2027 bleibt allerdings von der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes abhängig.

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CO₂-Preis 2027: Bundestag stimmt für Verlängerung

Mit 303 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen nahm der Bundestag die Gesetzesänderung an. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD unterstützten die Vorlage. Die Grünen und die AfD stimmten in der Schlussabstimmung dagegen, die Linke enthielt sich.

Hintergrund ist eine Änderung des Zeitplans für den europäischen Emissionshandel. Ursprünglich sollte das neue europäische System für Gebäude und Straßenverkehr bereits 2027 vollständig starten. Weil der Beginn auf 2028 verschoben wurde, musste die nationale CO₂-Bepreisung für das Übergangsjahr neu geregelt werden. Ohne die Gesetzesänderung hätte sich der deutsche CO₂-Preis 2027 an den schwankenden Preisen des bestehenden europäischen Emissionshandels für Industrie und Energiewirtschaft orientiert.

Die Bundesregierung will mit der Verlängerung des bisherigen Preiskorridors zusätzliche Unsicherheiten für Unternehmen und Verbraucher vermeiden. Die Grundlage bildet eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026.

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Benzin und Diesel: So hoch bleibt der CO₂-Aufschlag

Die Entscheidung betrifft Autofahrer unmittelbar, weil die Kosten für CO₂-Zertifikate in die Kraftstoffpreise einfließen. Die neue Regelung verhindert jedoch nicht grundsätzlich steigende Tankstellenpreise. Auch Rohölpreise, Steuern, Wechselkurse und die Entwicklung am Kraftstoffmarkt bestimmen die tatsächlichen Kosten.

Nach Berechnungen des ADAC ergeben sich bei einem CO₂-Preis zwischen 55 und 65 Euro je Tonne folgende rechnerische Bruttoaufschläge:

  • Benzin: 15,7 bis 18,6 Cent je Liter.
  • Diesel: 17,3 bis 20,5 Cent je Liter.

Die Beträge bezeichnen die gesamte rechnerische CO₂-Belastung gegenüber einem Kraftstoffpreis ohne nationale CO₂-Bepreisung, nicht eine zusätzliche Verteuerung gegenüber 2026. Sie enthalten bereits die Mehrwertsteuer.

Weil für 2027 derselbe Preiskorridor wie 2026 vorgesehen ist, entsteht durch die gesetzliche Verlängerung allein kein neuer Erhöhungsschritt. Der tatsächlich erzielte Zertifikatspreis kann innerhalb der Spanne allerdings von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen.

Heizöl und Erdgas bleiben ebenfalls betroffen

Auch Haushalte mit Öl- oder Gasheizungen profitieren von der Begrenzung möglicher CO₂-Preissteigerungen. Die bereits bestehende Abgabe auf fossile Brennstoffe entfällt dadurch nicht.

Bei einem Zertifikatspreis von 65 Euro je Tonne errechnet der ADAC für Erdgas einen CO₂-Aufschlag von bis zu 1,55 Cent je Kilowattstunde. Bei Heizöl können es bis zu 20,70 Cent je Liter sein. Beide Angaben enthalten die Mehrwertsteuer. Die Werte entsprechen dem oberen Ende des bisherigen Preiskorridors und können deshalb grundsätzlich auch für 2027 als Berechnungsmaßstab dienen.

Für Mieter gelten weiterhin die Regelungen zur Aufteilung der CO₂-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern. Entscheidend ist dabei insbesondere der energetische Zustand des Gebäudes. Je höher dessen CO₂-Ausstoß je Quadratmeter ausfällt, desto größer ist grundsätzlich der vom Vermieter zu tragende Anteil.

Bundestag verändert auch die Regeln für Zertifikate

Die verabschiedete Reform geht über die Verlängerung des Preiskorridors hinaus. Der Umweltausschuss hatte den Regierungsentwurf noch kurz vor der Abstimmung verändert.

So sollen bei der Berechnung der Versteigerungsmenge für 2027 nicht wie ursprünglich geplant 40 Millionen Emissionszertifikate abgezogen werden. Dadurch steigt das vorgesehene Auktionsvolumen auf rund 234 Millionen Zertifikate.

Außerdem wurden Sonderpreise für zusätzliche Zertifikatskäufe angepasst. Der Überschussmengenpreis für 2027 soll 71 Euro betragen, der Nachkaufsmengenpreis 73 Euro. Die allgemeine Spanne von 55 bis 65 Euro gilt somit für die regulären Versteigerungen, nicht ausnahmslos für jede Form des Zertifikatserwerbs.

Nach Angaben des Bundestages führen die beschlossenen Anpassungen zu Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Euro für den Klima- und Transformationsfonds. Aus diesem Fonds werden unter anderem Klimaschutzmaßnahmen und der Umstieg auf klimafreundlichere Technologien finanziert.

Wirtschaftsverbände begrüßen Stabilität, Kritik aus dem Klimaschutzbereich

Bereits bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag am 7. Oktober hatten Vertreter der Energiewirtschaft die Verlängerung des Preiskorridors grundsätzlich unterstützt, zugleich aber Änderungen an den Versteigerungsregeln verlangt.

Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte insbesondere davor gewarnt, durch den vorgesehenen Abzug von Zertifikaten zusätzliche Engpässe zu schaffen. Dieser Punkt wurde durch die späteren Ausschussänderungen aufgegriffen.

Andere Sachverständige bewerteten die Preisbegrenzung kritischer. Björn Schreinermacher vom Bundesverband Wärmepumpe warnte vor falschen Anreizen für Investitionen in fossile Heizsysteme. Er sprach sich dafür aus, die Obergrenze 2027 auf bis zu 75 Euro anzuheben.

Damit stehen sich unterschiedliche Ziele gegenüber: Auf der einen Seite sollen kurzfristige Kostensteigerungen für Haushalte und Unternehmen begrenzt werden. Auf der anderen Seite soll die CO₂-Bepreisung langfristig Anreize schaffen, den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren.

Europäischer Emissionshandel ETS2 soll 2028 starten

Die deutsche Gesetzesänderung ist als Übergangslösung gedacht. Ab 2028 soll das neue europäische Emissionshandelssystem ETS2 die CO₂-Bepreisung für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche EU-weit regeln.

Anders als beim nationalen Preiskorridor wird der Zertifikatspreis dann grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Menge verfügbarer Emissionsrechte soll schrittweise sinken, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Um starke Preisschwankungen abzufedern, hat die Europäische Union zusätzliche Sicherungsmechanismen vorgesehen. Der Rat der EU verabschiedete am 9. Oktober 2026 eine Reform der Marktstabilitätsreserve. Dadurch sollen bei stark steigenden Zertifikatspreisen zusätzliche Emissionsrechte bereitgestellt werden können.

Ein fester CO₂-Preis für 2028 steht deshalb noch nicht fest.

Bundesrat muss sich erneut mit dem Gesetz befassen

Nach dem Bundestagsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hatte bereits am 25. September 2026 im ersten Durchgang erklärt, keine Einwendungen gegen den damaligen Regierungsentwurf zu erheben.

Nach der Verabschiedung im Bundestag folgt die abschließende Befassung der Länderkammer. Da es sich um ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, ist keine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Er kann jedoch im weiteren Verfahren den Vermittlungsausschuss anrufen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Verkündung kann die Neuregelung verbindlich in Kraft treten. Der neue Preiskorridor soll für das Jahr 2027 gelten.

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