
Die börsennotierte Cannabisgruppe Synbiotic SE steht vor einem Insolvenzverfahren. Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf kündigte am Freitag, 16. Oktober 2026, an, beim Amtsgericht Münster einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hintergrund sind nach Unternehmensangaben eine schwierige Marktlage und eine nicht rechtzeitig gesicherte Finanzierung. Die Aktie verlor nach Bekanntwerden der Pläne massiv an Wert.
Die geplante Synbiotic Insolvenz betrifft die börsennotierte Muttergesellschaft des Konzerns. Wie Synbiotic in einer am Freitag um 16:13 Uhr veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung erklärte, habe sich die wirtschaftliche Situation im Cannabissektor erheblich auf die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage ausgewirkt.
Trotz verschiedener Bemühungen sei es der Geschäftsführung nicht gelungen, die notwendige Finanzierung rechtzeitig sicherzustellen. Zusätzlich habe die letzte Hauptversammlung der Schaffung neuer Kapitalmöglichkeiten nicht zugestimmt. Dadurch seien die Möglichkeiten zur kurzfristigen Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals eingeschränkt gewesen.
Eine gerichtliche Bestätigung der Antragstellung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lag zunächst nicht vor. Synbiotic rechnet mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und geht davon aus, dass die Geschäftstätigkeit vorerst fortgesetzt werden kann. Eine entsprechende gerichtliche Entscheidung war zunächst nicht bestätigt.
Die finanzielle Krise der Unternehmensgruppe hatte sich bereits in den vergangenen Monaten abgezeichnet. Im Dezember 2025 beantragte die österreichische Tochtergesellschaft Bushdoctor GmbH ein Insolvenzverfahren beim Landesgericht Wiener Neustadt. Synbiotic hatte zuvor entschieden, die finanzielle Unterstützung dieser Gesellschaft einzustellen.
Am 19. Juni 2026 kündigte auch die Hempro International GmbH einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Münster an. Als Gründe nannte Synbiotic unter anderem sinkende Umsätze im Geschäft mit Hanflebensmitteln und Futtermitteln sowie verschlechterte wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Ende Juli folgten entsprechende Ankündigungen für die SOLIDMIND Group GmbH und die Lean Labs Pharma GmbH. Beide Unternehmen litten laut Konzern unter Umsatzrückgängen bei CBD- und Hanfprodukten sowie unter rechtlichen Unsicherheiten. Auch hier sollte die finanzielle Unterstützung durch Synbiotic beendet werden. Nach Angaben des geschäftsführenden Direktors Daniel Kruse gegenüber Apotheke Adhoc waren die Anträge im August bereits eingereicht worden.
An der Börse reagierten Anleger mit deutlichen Kursverlusten auf die angekündigte Insolvenz der Muttergesellschaft. Die Synbiotic Aktie fiel am Freitag, 16. Oktober 2026, an der Handelsplattform Xetra auf 0,21 Euro. Gegenüber dem vorherigen Handelstag entspricht das einem Rückgang um 73,72 Prozent. Der Kursstand wurde für 17:35:17 Uhr ausgewiesen.
Die Aktie wird unter der Wertpapierkennnummer A3E5A5 und der ISIN DE000A3E5A59 gehandelt. Der starke Kursrückgang verdeutlicht die Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens.
Welche Folgen das Insolvenzverfahren für die Aktionäre haben wird, lässt sich bislang nicht abschließend bestimmen. Synbiotic selbst erklärte, dass weder der Ausgang des Verfahrens noch die finanziellen Auswirkungen auf die Anteilseigner derzeit zuverlässig eingeschätzt werden könnten.
Synbiotic ist auf medizinisches Cannabis, Industriehanf und CBD-Produkte spezialisiert. Über verschiedene Beteiligungen deckt die Unternehmensgruppe Teile der Wertschöpfungskette vom Anbau über die Verarbeitung bis zum Vertrieb ab. Ihr Geschäftsmodell ist auf mehrere europäische Märkte ausgerichtet.
Welche konkreten Folgen das angekündigte Insolvenzverfahren für die Beschäftigten haben wird, ist noch unklar. Angaben zu möglichen Stellenstreichungen oder zur Zahl unmittelbar betroffener Mitarbeiter machte die Muttergesellschaft in ihrer jüngsten Pflichtmitteilung nicht.
Auch bedeutet die geplante Insolvenz der Muttergesellschaft nicht automatisch, dass sämtliche Tochterunternehmen ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die rechtliche Situation der einzelnen Gesellschaften.
Zunächst soll das Amtsgericht Münster über die weiteren insolvenzrechtlichen Schritte entscheiden. Ob und wann ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, war am Samstag, 17. Oktober 2026, noch nicht offiziell bestätigt.
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