
Unbekannte haben die Kühlanlagen einer Metzgerei in Bayern angegriffen und die Temperatursteuerung mehrerer Kühlhäuser auf bis zu 150 Grad verändert. Der Schaden liegt nach Polizeiangaben im fünfstelligen Eurobereich. Der Vorfall gehört zu einer Reihe ähnlicher Angriffe auf vernetzte Kühlsysteme in Europa. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) warnt angesichts solcher Vorfälle vor Sicherheitslücken, die auch andere technische Anlagen betreffen können.
Der Cyberangriff ereignete sich in der Nacht zum Montag, 2. November 2026, in einer Metzgerei im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberpfalz verschafften sich Unbekannte Zugriff auf die Fernsteuerungs- und Überwachungssysteme der Kühltechnik. Anschließend veränderten sie die Temperatureinstellungen mehrerer Kühlhäuser auf bis zu 150 Grad Celsius.
Die Zahl bezeichnet die manipulierten Einstellungen der Steuerung. Welche Temperaturen tatsächlich in den betroffenen Kühlräumen erreicht wurden, geht aus den bisherigen Polizeiangaben nicht eindeutig hervor. Fest steht nach Darstellung der Ermittler, dass dem Betrieb ein Schaden im fünfstelligen Eurobereich entstand.
Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden wurde am Montagmittag über den Vorfall informiert. Ein IT-Verantwortlicher des Unternehmens war bereits vor Ort und konnte die betroffenen Systeme wieder unter Kontrolle bringen. Nach Einschätzung der Polizei verhinderte die rechtzeitige Entdeckung einen noch größeren Schaden.
Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Datenveränderung, Computersabotage und Sachbeschädigung. Wer hinter dem Angriff steckt und wie genau der Zugriff auf die Steuerung ermöglicht wurde, war zunächst nicht geklärt.
Der Vorfall in der Metzgerei steht zeitlich in unmittelbarer Nähe zu mehreren Manipulationen von Kühlsystemen deutscher Supermärkte. Anfang November wurden unter anderem Fälle aus Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern bekannt. Dabei veränderten Unbekannte die Einstellungen vernetzter Kühlanlagen so, dass diese teilweise in den Heizbetrieb wechselten.
In einem Supermarkt im niederbayerischen Reisbach musste nach dem Angriff ein großer Teil der gekühlten Lebensmittel entsorgt werden. Auch andere betroffene Märkte meldeten erhebliche Warenverluste. Teilweise waren sowohl Kühlregale in den Verkaufsräumen als auch Lagerbereiche betroffen.
Am Donnerstag, 5. November, wurde zudem ein weiterer möglicher Cyberangriff auf einen Gastronomiebetrieb im mittelfränkischen Landkreis Roth bekannt. Nach Angaben des Betreibers war auch dort die Zieltemperatur einer Kühlanlage über eine Software auf 150 Grad eingestellt worden. Er schätzte den Schaden auf rund 5.000 Euro. Die Kriminalpolizei in Schwabach ermittelt zu dem Vorfall.
Ob sämtliche Angriffe auf dieselben Verantwortlichen zurückgehen, ist bislang offen. Die Polizei prüft mögliche Zusammenhänge mit ähnlichen Manipulationen in anderen europäischen Ländern.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke sieht in den Angriffen ein Beispiel für umfassendere Sicherheitsprobleme bei digital vernetzter Gebäudetechnik. In einer am 4. November veröffentlichten Stellungnahme verweist der Verband auf Risiken, die über Kühlhäuser und Supermärkte hinausgehen.
Zu den potenziell betroffenen technischen Bereichen gehören nach Darstellung des ZVEH unter anderem Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und automatisierte Gebäudesteuerungen. Diese Systeme können mit dem Internet, externen Wartungsdiensten oder Cloudplattformen verbunden sein.
Die Vernetzung ermöglicht eine effizientere Überwachung und Wartung. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Angriffsmöglichkeiten, wenn beispielsweise Software nicht regelmäßig aktualisiert wird, Schnittstellen unzureichend geschützt sind oder Zugriffsrechte zu weit gefasst werden.
Der ZVEH fordert deshalb, Cybersicherheit bereits bei der Planung und Auswahl technischer Anlagen stärker zu berücksichtigen. Dabei gehe es nicht ausschließlich um einzelne Geräte. Nutzen zahlreiche Anlagen dieselbe Software oder denselben externen Dienst, könne eine gemeinsame Schwachstelle mehrere Betreiber gleichzeitig betreffen.
Der Verband spricht sich außerdem für offene technische Standards, sichere Schnittstellen und eine geringere Abhängigkeit von einzelnen Herstellern aus. Entscheidend seien dauerhaft wartbare Systeme mit klar geregelten Zugriffsrechten und verlässlichen Sicherheitsupdates.
Die Angriffe auf Kühlanlagen beschäftigen inzwischen auch europäische Sicherheitsbehörden. Die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA veröffentlichte am 4. November gemeinsam mit weiteren europäischen Stellen eine Stellungnahme zu den Vorfällen.
Demnach wurden seit dem 11. Oktober 2026 in mehreren EU-Mitgliedstaaten Sicherheitsvorfälle bei gewerblichen Kühlanlagen und ähnlichen technischen Systemen festgestellt. Nach weiteren Angriffen am 1. und 2. November verstärkten die beteiligten Behörden ihre Zusammenarbeit.
Neben ENISA beteiligen sich unter anderem die Europäische Kommission, Europol und die zuständigen nationalen IT-Sicherheitsstellen an der Koordination. Die Behörden riefen Unternehmen dazu auf, gefährdete Anlagen unverzüglich abzusichern.
Auch neue europäische Vorschriften sollen langfristig die Sicherheit digitaler Produkte verbessern. Die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen des europäischen Cyber Resilience Act werden ab dem 11. Dezember 2027 gelten. Hersteller betroffener Hard- und Softwareprodukte müssen dann unter anderem Sicherheitsanforderungen bei der Entwicklung berücksichtigen und Schwachstellen während des vorgesehenen Unterstützungszeitraums beheben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte bereits nach früheren Angriffen auf französische Supermärkte vor unzureichend abgesicherten Steuerungssystemen gewarnt. Anfang November erneuerte die Behörde ihre Hinweise angesichts der Vorfälle in Deutschland.
Besonders problematisch sind nach Darstellung des BSI Anlagen, deren Steuerungssysteme direkt über das öffentliche Internet erreichbar sind. Solche Zugänge können unbefugten Personen die Möglichkeit eröffnen, technische Einstellungen zu verändern.
Das BSI empfiehlt, direkte Internetzugriffe auf Steuerungsanlagen zu unterbinden. Wenn eine Fernwartung erforderlich ist, sollten geschützte Verbindungen, etwa über VPN, sowie zusätzliche Verfahren zur Anmeldung eingesetzt werden. Dazu gehört insbesondere eine Mehrfaktor-Authentifizierung.
Darüber hinaus sollten Betreiber ihre Systeme regelmäßig aktualisieren, Zugangsdaten schützen und überprüfen lassen, welche Geräte über das Internet erreichbar sind. Für die praktische Umsetzung sind insbesondere die verantwortlichen IT-Fachkräfte und technischen Dienstleister zuständig.
Nach Angaben des BSI ist die Versorgungssicherheit in Deutschland durch die bislang bekannt gewordenen Angriffe nicht gefährdet.
Die Manipulation der Kühlanlagen verdeutlicht, dass Cyberangriffe nicht zwangsläufig auf klassische Unternehmensnetzwerke oder vertrauliche Daten abzielen müssen. Auch digitale Steuerungen, die unmittelbar auf technische Betriebsabläufe einwirken, können betroffen sein.
Für Unternehmen mit temperaturempfindlichen Waren sind solche Eingriffe besonders problematisch. Wird eine vorgeschriebene Kühltemperatur überschritten, kann die weitere Verwendung der betroffenen Lebensmittel ausgeschlossen sein. Zusätzlich können Kosten für die Überprüfung der Technik, Reparaturen und Betriebsunterbrechungen entstehen.
Auch abseits des Lebensmittelhandels spielt die Sicherheit vernetzter Kühlsysteme eine Rolle. Nach einer Recherche von CORRECTIV bestätigte das BSI am 5. November, dass in Deutschland auch ein Pharmahändler von einem Angriff auf Systeme zur Kühlung von Medikamenten betroffen war. Zur konkreten Schadenshöhe wurden keine gesicherten Angaben genannt.
Die Vorfälle unterstreichen damit die Bedeutung einer Sicherheitsstrategie, die digitale Zugänge und physische Anlagen gemeinsam berücksichtigt. Für Betreiber bedeutet dies, nicht nur die Funktionsfähigkeit ihrer Technik, sondern auch deren Erreichbarkeit über externe Netzwerke regelmäßig kontrollieren zu lassen.
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