
Die Deutsche Bank hat einen langjährigen Rechtsstreit mit ihrem früheren Investmentbanker Dario Schiraldi außergerichtlich beigelegt. Wenige Tage vor einer geplanten mündlichen Verhandlung am Landgericht Frankfurt zog Schiraldi seine Klage zurück. Er hatte von Deutschlands größtem Geldhaus rund 152 Millionen Euro Schadenersatz verlangt. Wie viel die Deutsche Bank aufgrund des Vergleichs tatsächlich zahlt, wurde nicht bekannt gegeben. Beide Seiten haben Vertraulichkeit über die Bedingungen vereinbart.
Damit ist eine entscheidende Unterscheidung nötig: Die häufig genannte Summe von 152 Millionen Euro ist nicht die bestätigte Zahlung der Deutschen Bank, sondern die Höhe der ursprünglichen Forderung. Die Bank erklärte lediglich, die Beilegung werde einen kleinen finanziellen Effekt auf ihr Ergebnis im dritten Quartal 2026 haben. Eine konkrete Vergleichssumme nannte sie nicht.
Der Rechtsstreit wurde beim Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-19 O 153/24 geführt. Der Prozess sollte am Donnerstag, 10. September 2026, mündlich verhandelt werden. Das Gericht hatte den Termin zuvor auf 11 Uhr angesetzt. Nach der Einigung bestätigte das Gericht, dass der Kläger seine Klage zurückgenommen habe.
Schiraldi hatte die Klage bereits im zweiten Quartal 2024 eingereicht. Die Forderung lag bei ungefähr 152 Millionen Euro und umfasste nach Gerichtsangaben unter anderem geltend gemachte Verdienstausfälle und Aufwendungsersatz. Hintergrund waren die Folgen eines jahrelangen italienischen Strafverfahrens im Zusammenhang mit Geschäften der Deutschen Bank mit der Banca Monte dei Paschi di Siena.
Der Deutsche Bank Vergleich mit Dario Schiraldi beendet damit eines von mehreren zivilrechtlichen Verfahren ehemaliger Mitarbeiter, die ihre frühere Bank für berufliche und finanzielle Schäden infolge der Vorgänge verantwortlich machen. Die Deutsche Bank hatte diese Ansprüche zurückgewiesen.
Ausgangspunkt des Konflikts waren komplexe Finanzgeschäfte aus dem Jahr 2008 zwischen der Deutschen Bank und der italienischen Traditionsbank Monte dei Paschi di Siena, kurz MPS. Im Mittelpunkt standen unter anderem Transaktionen im Zusammenhang mit dem Finanzprodukt Santorini. Die Vorgänge wurden später Bestandteil umfangreicher strafrechtlicher Verfahren in Italien.
Schiraldi und weitere damalige Mitarbeiter der Deutschen Bank wurden im November 2019 in Mailand in erster Instanz verurteilt. Auch gegen die Deutsche Bank selbst waren Sanktionen verhängt worden. Das Verfahren nahm anschließend jedoch eine grundlegend andere Wendung. Das Mailänder Berufungsgericht sprach die Angeklagten im Mai 2022 von den Vorwürfen frei. Dabei wurden auch gegen die Deutsche Bank verhängte Maßnahmen aufgehoben.
Der italienische Kassationsgerichtshof bestätigte die Freisprüche im Oktober 2023. Damit waren die Freisprüche rechtskräftig. Auch die Deutsche Bank beschreibt in ihren eigenen Kapitalmarktunterlagen, dass sämtliche betroffenen Mitarbeiter von den strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen wurden und die Entscheidungen seit Oktober 2023 endgültig sind.
Nach Abschluss des italienischen Strafverfahrens verlagerte sich die Auseinandersetzung auf zivilrechtliche Ansprüche der früheren Deutsche-Bank-Mitarbeiter. Schiraldi machte geltend, dass ihm durch das Strafverfahren und die zwischenzeitliche erstinstanzliche Verurteilung erhebliche berufliche Nachteile entstanden seien.
In ihren eigenen Unterlagen beschrieb die Deutsche Bank die Frankfurter Forderung von rund 152 Millionen Euro als Anspruch wegen behaupteter Schäden für die Karriere des früheren Beschäftigten. Gleichzeitig wies das Institut die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück und kündigte an, sich dagegen zu verteidigen.
Auch Vorwürfe gegen den Umgang der Bank mit den damaligen Vorgängen bestritt das Institut. Eine interne Untersuchung sei gründlich und unabhängig durchgeführt worden, erklärte die Bank bereits im Zusammenhang mit den Verfahren. Die Kläger vertraten dagegen die Auffassung, der Umgang mit den Geschäften und den anschließenden Untersuchungen habe ihnen geschadet.
Eine gerichtliche Entscheidung über diese gegensätzlichen Positionen im Frankfurter Verfahren wird es nach dem Vergleich nicht geben.
Mit der Einigung ist der gesamte Komplex für die Deutsche Bank noch nicht abgeschlossen. Schiraldi gehörte zu insgesamt sechs ehemaligen Beschäftigten, die Schadenersatzansprüche erhoben hatten. Mit einem weiteren früheren Mitarbeiter hatte sich die Bank bereits zuvor vertraulich geeinigt.
Vier weitere ehemalige Mitarbeiter verfolgen ihre Ansprüche vor englischen Gerichten weiter. Ihre Forderungen liegen nach Angaben der Deutschen Bank zusammen bei mehr als 600 Millionen Pfund. Das entspricht nach aktuellen Größenordnungen mehreren hundert Millionen Euro. Die Bank bezeichnet die Forderungen als unbegründet und will sich gegen die noch anhängigen Klagen verteidigen.
Damit bleiben für das Frankfurter Geldhaus erhebliche rechtliche Forderungen aus demselben Komplex offen. Aus der Höhe der eingeklagten Summen lässt sich allerdings nicht ableiten, welche finanziellen Belastungen für die Bank tatsächlich entstehen werden.
Gerade die Höhe des jetzt vereinbarten Vergleichs ist nicht öffentlich. Die Zahl von 152 Millionen Euro darf daher nicht mit einer Zahlung an Schiraldi gleichgesetzt werden. Offiziell bestätigt ist nur, dass sämtliche Ansprüche und Vorwürfe zwischen den Parteien auf vertraulicher Basis beigelegt wurden.
Die Bank erwartet nach eigener Aussage lediglich einen kleinen finanziellen Effekt im dritten Quartal 2026. Das spricht dafür, dass die Belastung deutlich unter der eingeklagten Summe liegen könnte. Eine genaue Größenordnung lässt sich daraus jedoch nicht belastbar ableiten.
Für die Deutsche Bank ist mit der Rücknahme der Klage zumindest das unmittelbar bevorstehende Frankfurter Verfahren beendet. Die vier parallel geführten Verfahren in London sorgen jedoch dafür, dass die Auseinandersetzung mit früheren Investmentbankern aus dem Monte-dei-Paschi-Komplex noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
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