
Deutschland und sechs weitere Staaten haben Israel aufgefordert, die jüngsten Schritte für das E1-Siedlungsprojekt im Westjordanland zurückzunehmen. In einer gemeinsamen Erklärung vom Donnerstag, 20. August 2026, bezeichnen die Staats- und Regierungschefs die Veröffentlichung von Bauausschreibungen als inakzeptabel. Zugleich richten sie eine ungewöhnlich konkrete Warnung an Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen könnten.
Unterzeichnet beziehungsweise veröffentlicht wurde die Erklärung im Namen von Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Kanada und Norwegen. Damit handelt es sich nicht ausschließlich um eine europäische Initiative, da auch Kanada zu den sieben Staaten gehört. Die Bundesregierung und die britische Regierung veröffentlichten denselben Kerntext am 20. August.
Die sieben Regierungen erklären, die neuen Ausschreibungen könnten die Aussichten auf eine Zweistaatenlösung weiter verschlechtern. Nach ihrer Einschätzung würde eine Bebauung des E1-Gebiets die territoriale Verbindung innerhalb des Westjordanlands beeinträchtigen. Israel wird aufgefordert, die Pläne zurückzunehmen und die Ausweitung von Siedlungen im Westjordanland zu beenden.
Besonders deutlich fällt der Abschnitt zu möglichen Auftragnehmern aus. Die Regierungen erklären, Unternehmen sollten eine Bewerbung auf die Bauausschreibungen nicht in Betracht ziehen. Firmen müssten sich möglicher rechtlicher und reputationsbezogener Folgen bewusst sein, einschließlich des Risikos einer Beteiligung an schweren Verstößen gegen internationales Recht. Konkrete Sanktionen gegen bestimmte Unternehmen werden in der Erklärung allerdings nicht angekündigt.
Bereits im Mai 2026 hatten Deutschland und mehrere internationale Partner Unternehmen davor gewarnt, sich an Bauausschreibungen für E1 oder andere Siedlungsprojekte zu beteiligen. Die Erklärung vom 20. August verschärft damit nicht grundsätzlich die Linie, reagiert aber auf einen neuen praktischen Schritt bei der Umsetzung des Projekts.
Das E1-Gebiet liegt östlich von Jerusalem zwischen der israelischen Siedlung Maale Adumim und Jerusalem. Die Planung für das Gebiet reicht viele Jahre zurück. Im August 2025 erhielten Pläne für insgesamt 3.401 Wohneinheiten die endgültige Zustimmung des zuständigen israelischen Planungsgremiums. Nach Angaben eines im Juli 2026 veröffentlichten Berichts des Europäischen Auswärtigen Dienstes folgte im Dezember 2025 die Veröffentlichung entsprechender Bauausschreibungen.
Israelische Organisationen, die die Siedlungspolitik kritisch begleiten, berichteten im Juni 2026, dass das Verfahren für sämtliche 3.401 Wohneinheiten geöffnet werden sollte. Am 18. August wurde nach übereinstimmenden Berichten eine Ausschreibung für zunächst 1.234 Wohneinheiten aktiviert. Diese konkrete Zahl wurde zunächst vor allem von israelischen Nichtregierungsorganisationen genannt. Die gemeinsame Erklärung der sieben Regierungen nennt selbst keine Zahl der aktuell ausgeschriebenen Wohnungen.
Belastbar ist dagegen, dass die israelische Regierung das Projekt bereits 2025 auf die entscheidende Planungsebene gebracht hatte und dass nun Bauausschreibungen Gegenstand der internationalen Reaktion sind. Die Bundesregierung spricht ausdrücklich von der Entscheidung der israelischen Regierung, Ausschreibungen für das E1-Siedlungsprojekt zu veröffentlichen.
Die internationale Kritik richtet sich vor allem auf die geografische Lage des Gebiets. Der Europäische Auswärtige Dienst beschreibt E1 als eine Zone, deren Bebauung die territoriale Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil des Westjordanlands unterbrechen und zugleich die Verbindung zwischen Ostjerusalem und den palästinensischen Gebieten erschweren würde.
Deutschland, seine Partner und die Vereinten Nationen sehen darin ein erhebliches Hindernis für eine künftige Zweistaatenlösung. Der UN-Sicherheitsrat hatte bereits mit Resolution 2334 aus dem Jahr 2016 bekräftigt, dass israelische Siedlungen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems keine rechtliche Gültigkeit hätten und gegen internationales Recht verstießen.
Auch der Internationale Gerichtshof kam in seinem Gutachten von 2024 zu dem Ergebnis, dass die Errichtung und Ausweitung israelischer Siedlungen im besetzten Westjordanland gegen internationales Recht verstößt. Innerhalb des Gerichts gab es allerdings abweichende Auffassungen zu Teilen der weitergehenden rechtlichen Schlussfolgerungen über die israelische Präsenz in den besetzten Gebieten.
Die israelische Regierung weist die internationale Bewertung der Siedlungspolitik zurück. Israel betrachtet den rechtlichen und historischen Status des Westjordanlands anders als die Vereinten Nationen und die meisten Staaten und bezeichnet das Gebiet häufig als umstritten statt als besetztes Territorium.
Finanzminister Bezalel Smotrich, der innerhalb der israelischen Regierung maßgeblichen Einfluss auf die Verwaltung des Westjordanlands hat, unterstützt den Ausbau von E1 ausdrücklich. Er hatte bereits 2025 erklärt, mit dem Projekt solle die Möglichkeit eines palästinensischen Staates verhindert werden. Smotrich spricht sich zudem für die Anwendung israelischer Souveränität auf Teile des Westjordanlands aus. Diese Position ist durch Äußerungen vor einem Ausschuss der Knesset dokumentiert.
Auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat sich gegen die Errichtung eines palästinensischen Staates ausgesprochen. Im September 2025 bekräftigte er diese Position im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung von Maale Adumim und E1.
Befürworter des E1-Projekts in Israel argumentieren unter anderem mit der strategischen Bedeutung der Verbindung zwischen Jerusalem und Maale Adumim. In israelischen politischen Debatten wird Maale Adumim zudem als Gebiet beschrieben, das nach Auffassung seiner Befürworter dauerhaft unter israelischer Kontrolle bleiben sollte. Entsprechende Gesetzesinitiativen zur Anwendung israelischer Souveränität auf Maale Adumim wurden bereits in der Knesset beraten.
Die Palästinensische Autonomiebehörde lehnt das E1-Projekt ab. Das palästinensische Kabinett warnte noch Ende Juni 2026 vor den Vorbereitungen für Ausschreibungen über mehr als 3.400 Wohneinheiten im E1-Gebiet und forderte internationalen Druck gegen die weitere Umsetzung.
Aus palästinensischer Sicht würde die Bebauung eine territoriale Einheit eines künftigen Staates mit dem Westjordanland und Ostjerusalem als zentralen Bestandteilen weiter erschweren. Diese Einschätzung entspricht auch der Position Deutschlands und der anderen Unterzeichner der Erklärung vom Donnerstag, ist jedoch Teil des politischen Konflikts um Grenzen, Souveränität und den endgültigen Status der Gebiete.
Die gemeinsame Erklärung folgt auf einen zusätzlichen Schritt der britischen Regierung. London hatte bereits am 19. August den israelischen Geschäftsträger einbestellt. Die britische Regierung forderte Israel dabei nach Angaben ihres Außenministeriums auf, die E1-Ausschreibung zurückzunehmen, und kündigte weitere Maßnahmen gegen Akteure an, die an nach britischer Auffassung rechtswidriger Siedlungsausweitung beteiligt sind.
Die gemeinsame Erklärung vom 20. August enthält dagegen keine konkrete Ankündigung neuer Sanktionen. Ihr unmittelbarer Inhalt besteht in der Forderung nach Rücknahme der E1-Pläne, der Bekräftigung der Zweistaatenlösung und der ausdrücklichen Warnung an Wirtschaftsunternehmen. Damit richtet sich der diplomatische Druck erstmals in der aktuellen Phase nicht nur an die israelische Regierung, sondern unmittelbar auch an mögliche Teilnehmer der Bauverfahren.
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