
Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Nach den endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes erhielten 333.343 Menschen im vergangenen Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit wurde der bereits hohe Wert aus dem Jahr 2024 erneut deutlich übertroffen. Die zunächst veröffentlichte vorläufige Zahl hatte bei rund 332.500 Einbürgerungen gelegen.
Die Einbürgerungen in Deutschland 2025 lagen damit rund 14 Prozent über dem Vorjahresniveau. 2024 waren knapp 292.000 Menschen eingebürgert worden. Bereits damals war ein Höchststand gemeldet worden. Die Entwicklung setzte sich 2025 fort. Seit mehreren Jahren steigt die Zahl der Menschen, die nach einem längeren Aufenthalt und bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Die mit Abstand größte einzelne Gruppe unter den Eingebürgerten waren auch 2025 Menschen mit zuvor syrischer Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl lag bei 65.775 und damit bei knapp einem Fünftel aller Einbürgerungen. Gegenüber 2024 ging die Zahl allerdings deutlich zurück. Im Jahr zuvor waren noch mehr als 83.000 syrische Staatsangehörige eingebürgert worden.
An zweiter Stelle standen Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl lag bei 34.185. Danach folgten russische Staatsangehörige mit 19.736 Einbürgerungen. Weitere größere Gruppen kamen aus dem Irak mit 13.792, Afghanistan mit 10.883, der Ukraine mit 10.582 und dem Iran mit 10.125 Einbürgerungen.
Die Zahlen bilden nicht die aktuelle Zuwanderung nach Deutschland ab. Zwischen einer Einreise und einer Einbürgerung liegen in der Regel mehrere Jahre. Gerade bei Menschen aus Syrien wirkt sich aus, dass viele Schutzsuchende in den Jahren um 2015 und 2016 nach Deutschland kamen und inzwischen die erforderlichen Aufenthaltszeiten erreichen.
Der Vergleich mit den vergangenen Jahren zeigt den deutlichen Anstieg. 2023 lag die Zahl der Einbürgerungen bei rund 200.000, 2024 bereits bei knapp 292.000 und 2025 schließlich bei mehr als 333.000. Damit hat sich die Zahl innerhalb von zwei Jahren um etwa zwei Drittel erhöht.
Ein Teil dieser Entwicklung fällt in eine Phase, in der das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend verändert wurde. Eine Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft. Sie verkürzte die regulär notwendige Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre und erleichterte die Beibehaltung einer bisherigen Staatsangehörigkeit. Mehrstaatigkeit wurde damit grundsätzlich ermöglicht.
Für besonders gut integrierte Antragsteller war zeitweise eine Einbürgerung nach drei Jahren vorgesehen. Diese Möglichkeit spielte 2025 zahlenmäßig jedoch nur eine geringe Rolle. Nach den zunächst veröffentlichten Daten wurden etwa 1.500 Menschen auf dieser Grundlage eingebürgert.
Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde bereits 2025 erneut geändert. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD schaffte die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren wieder ab. Die Änderung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Damit gilt grundsätzlich wieder eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu gehören unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, ein grundsätzlich eigenständig gesicherter Lebensunterhalt und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die allgemeine Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, die mit der Reform von 2024 ausgeweitet worden war, blieb bestehen.
Die beiden Reformen stehen für unterschiedliche politische Schwerpunkte. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte den Zugang zur Staatsangehörigkeit für langfristig in Deutschland lebende Menschen erleichtern und Mehrstaatigkeit umfassender ermöglichen. Die seit 2025 amtierende Bundesregierung hielt an der regulären Frist von fünf Jahren fest, strich aber die verkürzte Dreijahresfrist. Sie begründete dies mit höheren Anforderungen an eine dauerhafte Integration.
Neben der Zahl der tatsächlich erfolgten Einbürgerungen erfasst das Statistische Bundesamt seit 2025 erstmals auch gesonderte Daten zu Anträgen und abgeschlossenen Verfahren. Die vorläufig gemeldete Zahl der Einbürgerungsanträge lag bei rund 467.400. Zugleich wurden rund 371.100 Verfahren abgeschlossen.
Dabei endete die große Mehrheit der erledigten Verfahren mit einer Einbürgerung. Bei einem kleineren Teil wurden Anträge zurückgenommen oder abgelehnt. Antrag und Entscheidung müssen nicht im selben Kalenderjahr liegen. Die Zahl der Anträge eines Jahres lässt sich deshalb nicht unmittelbar mit der Zahl der Einbürgerungen desselben Jahres vergleichen.
Die Rekordzahl für 2025 ist damit nicht allein das Ergebnis neu gestellter Anträge. Sie umfasst auch Verfahren, die bereits zuvor begonnen hatten. Zugleich deutet die hohe Zahl der Anträge darauf hin, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden weiterhin eine große Zahl von Verfahren bearbeiten müssen.
Eine Einbürgerung verändert den Aufenthaltsstatus eines Menschen nicht automatisch, wohl aber dessen Staatsangehörigkeit in der Bevölkerungsstatistik. Wer eingebürgert wird, zählt anschließend nicht mehr zur ausländischen Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt wies für Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige im Ausländerzentralregister aus. Die Zahl blieb gegenüber Ende 2024 nahezu unverändert.
Dass einzelne Staatsangehörigkeitsgruppen kleiner werden, kann deshalb neben Zu- und Fortzügen auch mit Einbürgerungen zusammenhängen. Bei syrischen, türkischen und russischen Staatsangehörigen waren die Einbürgerungszahlen 2025 besonders hoch.
Mit 333.343 neuen deutschen Staatsangehörigen markiert das Jahr 2025 damit einen weiteren Höchststand. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass sich die Zusammensetzung der Eingebürgerten verändert. Während Syrerinnen und Syrer weiterhin die größte Gruppe stellten, sank ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr. Bei mehreren anderen Staatsangehörigkeiten nahm die Zahl der Einbürgerungen dagegen deutlich zu.
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