Neue EHEC-Warnung: Diese Wulff-Würste nicht essen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Der Rückruf von Rohwurstprodukten der Fleischwaren Wulff GmbH & Co. KG ist deutlich ausgeweitet worden. Der Landkreis Göttingen meldete am 15. Juli 2026 einen erneuten Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli, kurz STEC oder EHEC. Betroffen sind unter anderem mehrere Varianten von Zwiebelmettwurst, Schinken-Zwiebelmettwurst, Pfefferlinge und Streichmettwurst. Verbraucher sollen die genannten Chargen keinesfalls verzehren.

Erneuter EHEC-Nachweis in einer Tagesproduktion

Nach Angaben des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz wurde der Krankheitserreger in einer Charge aus einer weiteren Tagesproduktion nachgewiesen. Welche der neu aufgeführten Chargen konkret positiv getestet wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Aus Vorsorgegründen werde die gesamte betroffene Tagesproduktion zurückgerufen.

Damit handelt es sich weder um einen Rückruf wegen Listerien oder Salmonellen noch wegen möglicher Fremdkörper. Grund ist ausdrücklich der erneute Nachweis von EHEC-Bakterien. Die Produkte tragen die Betriebskennzeichnung DE NI 12730 EU. Bei einzelnen Packungen kann das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten sein. Die Warnung gilt dennoch weiterhin.

Diese Produkte und Chargen sind neu betroffen

Die am 15. Juli ergänzte Warnung umfasst folgende Artikel:

Zwiebelmettwurst, 100 Gramm – Charge 621301

Zwiebelmettwurst, 150 Gramm – Charge 621302

Zwiebelmettwurst, circa 150 Gramm – Chargen 621301 und 621302

Zwiebelmettwurst am Stück – Chargen 621301 und 621302

Schinken-Zwiebelmettwurst, circa 150 Gramm – Charge 621302

Schinken-Zwiebelmettwurst, 500 Gramm, frisch – Chargen 621303 und 621304

Zwiebelmettwurst, 500 Gramm, frisch – Chargen 621303 und 621304

Pfefferlinge, sechsmal 50 Gramm – Charge 621312

Grobe Streichmettwurst ohne Knoblauch, Hörnchen, zweimal circa 300 Gramm – Charge 621303

Maßgeblich sind der Produktname und die Chargennummer auf der Verpackung. Die Aufmachung kann nach Angaben des Landkreises von den veröffentlichten Beispielbildern abweichen.

Rückruf betrifft zahlreiche Bundesländer

Die aktuelle Behördeninformation nennt keine vollständige Liste der beteiligten Handelsketten. Sie spricht allgemein von einem Vertrieb über verschiedene Supermärkte. Nach einer dpa-Meldung unter Berufung auf Lebensmittelwarnung.de betrifft die Warnung alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands und Baden-Württembergs.

Rewe hatte bereits zum ersten Rückruf Anfang Juli eine eigene Verbraucherinformation veröffentlicht. Diese bezog sich allerdings auf ausgewählte ältere Chargen, darunter 622501, 622503, 622504, 622510 und 622511 sowie eine über die Bedientheke verkaufte Streichmettwurst. Für die am 15. Juli neu hinzugekommenen Chargen nennt die Behördenmeldung keine einzelne Handelskette.

REWE Presse

EHEC kann schwere Erkrankungen verursachen

Eine Infektion mit EHEC beziehungsweise STEC äußert sich nach Angaben des Landkreises meist innerhalb einer Woche durch Durchfall und Bauchkrämpfe. Bei schweren Verläufen kann blutiger Durchfall auftreten. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

In seltenen Fällen kann sich einige Tage nach Beginn des Durchfalls ein hämolytisch-urämisches Syndrom entwickeln. Diese schwere Komplikation kann zu akutem Nierenversagen führen und tritt insbesondere bei kleinen Kindern auf. Wer betroffene Wurst gegessen hat und schwere oder anhaltende Beschwerden entwickelt, sollte ärztliche Hilfe suchen und auf eine mögliche EHEC-Infektion hinweisen. Ohne Symptome hält die Behörde einen vorsorglichen Arztbesuch nicht für erforderlich.

Bereits zweiter Rückruf innerhalb weniger Wochen

Schon Anfang Juli waren mehrere Rohwurstprodukte des Göttinger Herstellers zurückgerufen worden. Damals betraf die Warnung unter anderem Zwiebelmettwurst, Schinken-Streichmettwurst, Bierknacker, Mettpeitschen und Pfefferlinge mit Chargennummern aus dem Bereich 622501 bis 622512. Der Hersteller erklärte anschließend, der erste amtliche Nachweis habe sich auf eine Probe der Zwiebelmettwurst mit der Charge 622506 bezogen. Eigene Untersuchungen eines Rückstellmusters sowie einer Gegenprobe seien nach Darstellung des Unternehmens unauffällig gewesen.

fleischwarenwulff.de

+1

Die neue Mitteilung des Landkreises vom 15. Juli berichtet nun von einem erneuten positiven Befund aus einer weiteren Tagesproduktion. Verbraucher sollten deshalb auch ältere Vorräte und bereits abgelaufene Packungen überprüfen. Betroffene Produkte dürfen nicht gegessen werden und sollten getrennt aufbewahrt, hygienisch entsorgt oder zur Klärung der Rückgabe zur Verkaufsstelle gebracht werden.

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