
Zwei Zwischenfälle am Flughafen München innerhalb von nur zwei Tagen beschäftigen die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Am Samstag, 15. August 2026, geriet eine Boeing 787-9 von Vietnam Airlines beim Start auf der Südbahn 26L über das Pistenende hinaus. Am Montag, 17. August, setzte ein Airbus A380 der Lufthansa bei der Landung auf derselben Bahn vor der markierten Pistenschwelle auf. In beiden Fällen wurde die Befeuerung beschädigt. Menschen wurden nicht verletzt. Die Ursachen der beiden Ereignisse sind bislang nicht geklärt.
Der erste Zwischenfall ereignete sich am Samstagnachmittag. Die Boeing 787-9 von Vietnam Airlines war als Flug VN34 von München nach Hanoi unterwegs. Nach Angaben der BFU startete sie um 13.57 Uhr auf der Piste 26L.
Inzwischen hat die Untersuchungsbehörde den Ablauf näher beschrieben. Während der sogenannten Rotationsphase, in der die Flugzeugnase für das Abheben angehoben wird, berührte das Heck der Boeing den Boden. Die BFU identifizierte zudem Reifenspuren am Ende der Piste, die dem Flugzeug zugeordnet werden könnten.
Die Maschine hob erst sehr spät ab. Dabei wurden Teile der Befeuerungsanlage hinter dem Ende der Startbahn beschädigt. Zuvor verbreitete Aufnahmen des Starts zeigten eine große Staubwolke im Bereich hinter der befestigten Piste.
Warum die Boeing während des Startlaufs nicht wie vorgesehen abhob, ist weiterhin Gegenstand der Untersuchung.
Nach dem Start wurden an Bord Warnmeldungen registriert. Vorläufige Angaben der vietnamesischen Luftfahrtbehörde verwiesen unter anderem auf einen möglichen Kontakt des Hecks mit dem Boden und einen auffälligen Reifendruck.
Die Besatzung informierte die Flugsicherung und entschied sich für eine Rückkehr nach München. Das Flugzeug blieb zunächst in der Luft. Vor der Landung absolvierte es auch Überflüge des Flughafens, damit mögliche Schäden am Fahrwerk vom Boden aus kontrolliert werden konnten.
Um 15.58 Uhr landete die Boeing nach Angaben der BFU auf der parallelen Piste 26R. Am Fahrwerk waren Schäden festzustellen, mehrere Reifen waren beschädigt. Die Maschine konnte anschließend nicht selbstständig von der Bahn rollen und wurde später in einen Hangar gebracht. Passagiere und Besatzung blieben unverletzt.
Damit steht inzwischen ein Detail fest, das unmittelbar nach dem Ereignis noch nicht offiziell bestätigt war: Das Heck der Boeing berührte während der Rotationsphase den Boden.
Offen ist dagegen weiterhin, weshalb es überhaupt zu dem ungewöhnlichen Startverlauf kam. Die BFU untersucht nach eigenen Angaben technische, menschliche und organisatorische Faktoren. Daraus lässt sich derzeit weder eine Ursache noch eine Verantwortlichkeit ableiten.
Die zuvor von Vietnam Airlines angeführte Darstellung eines technischen Problems ist deshalb noch kein abschließendes Untersuchungsergebnis.
Nur zwei Tage nach dem Boeing-Vorfall kam es am Montagabend, 17. August, erneut zu einem Ereignis auf der Südbahn 26L. Betroffen war diesmal ein Airbus A380-800 der Lufthansa auf Flug LH459 aus San Francisco.
Nach Angaben der Lufthansa setzte das Flugzeug bereits auf einer befestigten Betonfläche auf, bevor es die mit weißen Blockmarkierungen gekennzeichnete Landebahnschwelle erreicht hatte. Im Bereich der Schwelle wurde die Befeuerungsanlage beschädigt.
Der Airbus landete anschließend sicher und rollte regulär zum Terminal. An Bord befanden sich 351 Passagiere. Sie konnten das Flugzeug nach der Landung regulär verlassen. Verletzte wurden nicht gemeldet.
Der Flughafen München bezeichnete die Beschädigung der Beleuchtung beim A380-Vorfall als geringfügig. Die betroffene Anlage wurde nach Angaben des Airports umgehend repariert.
Die Südbahn konnte weniger als eine Stunde nach der Landung wieder genutzt werden. Damit hatte der zweite Vorfall deutlich geringere Auswirkungen auf den Flugbetrieb als das Ereignis mit der Boeing zwei Tage zuvor.
Auch nach dem Vietnam-Airlines-Zwischenfall waren beschädigte Bereiche der Infrastruktur repariert worden. Der Flughafen nahm den uneingeschränkten Betrieb anschließend wieder auf.
Die Deutsche Flugsicherung bewertete den Lufthansa-Vorfall zunächst zurückhaltend. In ihren Unterlagen sei ein zu frühes Aufsetzen nicht dokumentiert gewesen. Die Bahn wurde am Montagabend für etwa zehn Minuten kontrolliert.
Diese Aussage steht nicht zwingend im Widerspruch zur Darstellung der Lufthansa. Nach Angaben der Fluggesellschaft berührte der A380 bereits Beton, befand sich dabei aber noch vor der markierten Landebahnschwelle. Der genaue Ablauf wird nun untersucht.
Beim Vietnam-Airlines-Vorfall hatte die DFS bestätigt, dass Befeuerung hinter dem Ende der Startbahn beschädigt worden war. Nach der Entscheidung der Besatzung zur Rückkehr sorgte die Flugsicherung dafür, den erforderlichen Luftraum und die spätere Landemöglichkeit bereitzustellen.
Für die Untersuchung beider Ereignisse ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig zuständig. Beim Vietnam-Airlines-Dreamliner wurden Flugdatenschreiber und Cockpit-Stimmenrekorder sichergestellt. Die BFU teilte am Mittwochmorgen mit, dass die Daten derzeit untersucht werden und die Auswertung noch einige Zeit beanspruchen werde.
Auch nach dem Zwischenfall mit dem Lufthansa-A380 waren BFU-Mitarbeiter vor Ort. Die Flugschreiber wurden ebenfalls sichergestellt.
An der Untersuchung des Boeing-Vorfalls wirken auch zuständige Stellen aus Vietnam und den USA mit. Eine solche internationale Zusammenarbeit ist bei Ereignissen mit Flugzeugen ausländischer Betreiber und Hersteller üblich.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den zwei Zwischenfällen ist nicht festgestellt. Gemeinsam ist ihnen bislang vor allem der Ort: Beide ereigneten sich innerhalb von zwei Tagen auf der Südbahn 26L und führten zu Schäden an Teilen der Befeuerungsanlage.
Beim Boeing-Vorfall untersucht die BFU nun unter anderem den Startlauf, die Flugschreiberdaten, technische Faktoren und die weiteren Umstände des Fluges. Beim Lufthansa-A380 muss geklärt werden, weshalb die Maschine vor der markierten Pistenschwelle Bodenkontakt hatte.
Die Untersuchungen der BFU dienen der Ermittlung von Ursachen und der Vermeidung vergleichbarer Ereignisse. Sie haben nicht die Aufgabe, strafrechtliche Schuld oder Haftungsfragen festzustellen.
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