
Die französische Nationalversammlung hat einen Vorschlag für eine neue Steuer auf digitale Datenübertragungen angenommen. Künftig könnten Anbieter von Internetinhalten für jedes an Nutzer in Frankreich übertragene Gigabyte zahlen müssen. Die Entscheidung fiel am Freitag, 30. Oktober 2026, mit einer Mehrheit von nur einer Stimme. Die geplante Regelung könnte große Technologiekonzerne, Streamingplattformen und weitere digitale Dienstleister betreffen. Ob daraus höhere Preise für Verbraucher entstehen, ist bislang offen.
Die geplante Digitalsteuer in Frankreich sieht eine Abgabe von 0,055 Euro für jedes Gigabyte vor, das Anbieter digitaler Inhalte an Internetnutzer im Land übertragen. Grundlage ist ein Änderungsantrag des sozialistischen Abgeordneten Laurent Lhardit zum französischen Haushaltsentwurf für 2027.
Bei der Abstimmung unterstützten elf Abgeordnete den Vorschlag, zehn stimmten dagegen und 14 enthielten sich. Insgesamt beteiligten sich 35 Parlamentarier an der Abstimmung. Die Regierung und der zuständige Berichterstatter des Finanzausschusses hatten sich zuvor gegen die neue Abgabe ausgesprochen.
Anders als bei klassischen Unternehmenssteuern soll nicht der Gewinn oder Umsatz allein als Bemessungsgrundlage dienen. Entscheidend wäre vielmehr die Menge der übertragenen Internetdaten. Damit würden Unternehmen, die besonders große Datenmengen an französische Nutzer ausliefern, grundsätzlich stärker belastet.
Die neue Steuer könnte insbesondere große internationale Internetunternehmen treffen. Dazu gehören Anbieter von Videostreaming, sozialen Netzwerken, Cloudanwendungen und weiteren datenintensiven Diensten.
Wie stark sich der Internetverkehr auf wenige Unternehmen konzentriert, zeigen Zahlen der französischen Telekommunikationsaufsicht Arcep. Demnach entfielen Ende 2025 rund 48,9 Prozent des Datenverkehrs zu Endnutzern auf fünf große Anbieter beziehungsweise Netzwerkinfrastrukturdienstleister. Dabei handelt es sich um Netflix, Akamai, Amazon, Google und Meta.
Netflix kam nach Angaben der Behörde auf einen Anteil von 11,6 Prozent. Auf Akamai entfielen etwa zwölf Prozent, auf Amazon 9,8 Prozent und auf Google 8,9 Prozent. Meta erreichte rund 6,7 Prozent. Die Werte bilden den Datenverkehr ab und sind nicht mit den jeweiligen Marktanteilen am Umsatz gleichzusetzen.
Die geplante Steuer würde sich allerdings nicht ausschließlich auf diese fünf Unternehmen beschränken. Grundsätzlich könnten auch kleinere Anbieter betroffen sein, sofern sie entsprechende Datenmengen nach Frankreich übertragen.
Die Initiatoren des Änderungsantrags rechnen mit erheblichen Einnahmen für den französischen Staat. Laurent Lhardit bezifferte das mögliche jährliche Steueraufkommen während der Parlamentsdebatte auf rund zehn Milliarden Euro.
Diese Summe ist bislang eine Prognose der Antragsteller und keine gesicherte Einnahme. Die tatsächliche Belastung der Unternehmen hängt unter anderem vom erfassten Datenvolumen und den vorgesehenen Begrenzungen ab.
Der Antrag sieht eine Obergrenze vor, die mit 15 Prozent des in Frankreich erzielten Umsatzes oder zwei Prozent des gesamten Unternehmensumsatzes beschrieben wird. Damit soll die Belastung insbesondere bei Unternehmen mit hohem Datenverkehr begrenzt werden.
Die sozialistischen Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit dem Ziel, digital tätige Unternehmen stärker an der Finanzierung staatlicher Aufgaben zu beteiligen.
Für Verbraucher stellt sich insbesondere die Frage, ob digitale Dienstleistungen bei Einführung einer solchen Steuer teurer werden könnten.
Unmittelbar müssten Internetkunden die geplante Abgabe nicht bezahlen. Steuerpflichtig wären nach dem Änderungsantrag die Unternehmen, die digitale Inhalte bereitstellen beziehungsweise die erfassten Daten übertragen.
Allerdings könnten Anbieter versuchen, zusätzliche Kosten über ihre Preise auszugleichen. Das wäre beispielsweise bei Streamingabonnements, Videospielen oder kostenpflichtigen Cloudangeboten möglich. Eine automatische Erhöhung der Verbraucherpreise sieht der Antrag jedoch nicht vor.
Im Parlament hatte der Berichterstatter des Finanzausschusses, Philippe Juvin, vor einer möglichen Weitergabe der Steuerbelastung an Werbekunden gewarnt. Auch Finanzminister David Amiel äußerte Bedenken. Er verwies unter anderem darauf, dass nicht nur internationale Technologiekonzerne, sondern ebenso kleinere französische Inhalteanbieter belastet werden könnten.
Lhardit hielt dagegen, dass zahlreiche große Internetplattformen für ihre Nutzer kostenlos zugänglich seien und sich die Abgabe deshalb nicht ohne Weiteres direkt auf diese übertragen lasse.
Wie Unternehmen tatsächlich reagieren würden, ist derzeit nicht bekannt. Verbindliche Ankündigungen zu Preisänderungen aufgrund der neuen Steuer liegen damit nicht vor.
Frankreich verfügt bereits seit 2019 über eine besondere Steuer auf bestimmte Dienstleistungen großer Digitalunternehmen. Diese erfasst insbesondere ausgewählte digitale Werbedienstleistungen und Onlinevermittlungsangebote.
Der bisherige Steuersatz liegt bei drei Prozent der entsprechenden steuerpflichtigen Umsätze. Die Regelung betrifft Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, darunter 750 Millionen Euro weltweit und 25 Millionen Euro in Frankreich.
Die neue Gigabyte-Steuer würde einen anderen Ansatz verfolgen. Nicht bestimmte Umsätze, sondern die Menge der übertragenen Daten wäre ausschlaggebend.
Damit könnten auch digitale Geschäftsmodelle erfasst werden, die unter die bisherige Digitalsteuer nicht in gleicher Weise fallen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie sich beide Abgaben auf Unternehmen auswirken würden, die von beiden Regelungen betroffen wären.
Die praktische Umsetzung sieht eine besondere Rolle für französische Internetzugangsanbieter vor. Sie sollen erfassen, welche Unternehmen welche Datenmengen an ihre Kunden übertragen.
Nach dem Antrag ist eine zusammengefasste und anonymisierte Erfassung vorgesehen. Die ermittelten Daten sollen regelmäßig an die französische Finanzverwaltung übermittelt werden. Inhalte der Kommunikation oder konkrete Empfänger dürften nach dem vorgeschlagenen Wortlaut nicht erfasst werden.
Die technische Ausgestaltung müsste durch weitere Vorschriften geregelt werden. Besonders bei der Übertragung über zwischengeschaltete Netzwerke und internationale Infrastrukturen könnten zusätzliche Abgrenzungsfragen entstehen.
Trotz der Zustimmung in der Nationalversammlung ist die neue Abgabe noch kein geltendes Recht. Der Änderungsantrag wurde lediglich während der ersten parlamentarischen Beratungen über den französischen Staatshaushalt für 2027 angenommen.
Die Nationalversammlung setzt ihre Beratungen über die Einnahmenseite des Haushalts bis Anfang November fort. Eine Abstimmung über diesen Teil des Entwurfs ist für den 3. November vorgesehen. Anschließend stehen weitere parlamentarische Schritte an.
Die geplante Steuer kann dabei noch verändert oder vollständig gestrichen werden. Erst mit dem endgültigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest, ob und in welcher Form Frankreich tatsächlich eine zusätzliche Abgabe auf den digitalen Datenverkehr einführt.
Für Internetnutzer ergeben sich aus dem Beschluss vom 30. Oktober 2026 deshalb zunächst keine neuen Steuerpflichten.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu