Frühstartrente beschlossen: Welche Kinder ab 2027 profitieren

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Der Bundestag hat die Einführung der Frühstartrente beschlossen. Kinder sollen künftig monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, um frühzeitig Vermögen für ihre spätere Altersvorsorge aufzubauen. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen. Allerdings profitieren zunächst nicht sämtliche Minderjährigen. Entscheidend sind insbesondere das Geburtsjahr und der Wohnsitz. Eltern müssen außerdem wissen, dass die staatliche Förderung auch dann vorgesehen ist, wenn sie selbst kein Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen.

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Mit dem Beschluss vom 16. Oktober 2026 hat der Bundestag eine neue Form der staatlich unterstützten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Die Frühstartrente für Kinder soll das bestehende Rentensystem nicht ersetzen, sondern durch langfristig angelegtes Kapital ergänzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Vor dem geplanten Inkrafttreten ist insbesondere die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Frühstartrente soll 2027 starten und teilweise rückwirkend gelten

Nach den derzeitigen Plänen soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten Förderbeträge sollen ebenfalls 2027 ausgezahlt werden. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist jedoch eine Besonderheit vorgesehen: Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen.

Damit sollen Kinder, die bereits 2026 sechs Jahre alt geworden sind, nicht allein wegen des späteren technischen Starts benachteiligt werden. Für die im Jahr 2021 geborenen Kinder beginnt die Förderung nach dem vorgesehenen Zeitplan 2027.

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Anschließend soll jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen. Das bedeutet, dass 2028 die im Jahr 2022 geborenen Kinder erstmals berücksichtigt werden sollen. Auf diese Weise wird die Frühstartrente schrittweise ausgeweitet.

Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren sollen. Die rückwirkende Einführung und der tatsächliche Auszahlungsbeginn sind dabei voneinander zu unterscheiden.

Diese Kinder haben Anspruch auf die zehn Euro

Die staatliche Förderung richtet sich grundsätzlich an Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020. Voraussetzung ist, dass sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Gefördert werden soll der Zeitraum zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr. Das Einkommen der Eltern spielt für den grundsätzlichen Anspruch keine Rolle. Auch Familien, die selbst kein zusätzliches Geld für die Altersvorsorge aufbringen können, sollen von der Förderung profitieren.

Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, ist dagegen keine staatliche Frühstartförderung vorgesehen. Familien mit älteren Kindern können zwar weiterhin privat für deren Zukunft sparen. Einen Anspruch auf die monatlichen zehn Euro aus dem neuen Förderprogramm erhalten diese Jahrgänge nach der beschlossenen Regelung jedoch nicht.

Auch jüngere Kinder bekommen die Förderung nicht bereits ab ihrer Geburt. Sie sollen jeweils in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem ihr Geburtsjahrgang das sechste Lebensjahr erreicht.

Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen

Für Familien ist vor allem der vorgesehene Ablauf wichtig. Die staatlichen zehn Euro müssen nicht über einen eigenständigen Förderantrag beantragt werden.

Eltern können für ihr Kind bei einem zugelassenen Anbieter einen individuellen Altersvorsorgevertrag eröffnen. Dafür ist ein zertifiziertes Standarddepot vorgesehen, das auf den Namen des Kindes läuft. Die staatliche Förderung soll anschließend automatisch über den Anbieter abgewickelt werden.

Für die Prüfung der Voraussetzungen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, vorgesehen. Diese Stelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und bereits für Förderverfahren der privaten Altersvorsorge zuständig.

Ein gewöhnliches Kinderkonto oder ein beliebiges Wertpapierdepot reicht für die staatlich geförderte Frühstartrente nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob das jeweilige Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und entsprechend zertifiziert ist.

Für Eltern besteht vor dem geplanten Start deshalb keine Verpflichtung, vorsorglich einen gesonderten Förderantrag einzureichen.

Auch ohne eigenes Depot soll das Geld angelegt werden

Eine zentrale Besonderheit der Frühstartrente betrifft Familien, die keinen individuellen Vorsorgevertrag abschließen.

In diesem Fall soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen werden die staatlichen Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Die Verwaltung soll die Deutsche Bundesbank übernehmen.

Der Bundestag hat die vorgesehenen Anlagevorgaben im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert. Für die kollektive Anlage sollen breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds eingesetzt werden.

Eltern können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag entscheiden. Das zuvor kollektiv angelegte Kapital soll dann einschließlich der darauf entfallenden Erträge auf diesen Vertrag übertragen werden können.

Eine entsprechende Übertragung soll sogar nach Erreichen der Volljährigkeit noch möglich sein. Nach dem derzeitigen Konzept kann das angesparte Startkapital bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres in einen geeigneten Altersvorsorgevertrag überführt werden.

Damit soll die Förderung unabhängig davon erfolgen, ob Eltern frühzeitig selbst aktiv werden.

Bis zu 1.440 Euro staatliche Förderung pro Kind

Die staatliche Zahlung beträgt zehn Euro pro Monat. Bei zwölf Monaten ergibt sich daraus ein jährlicher Förderbetrag von 120 Euro.

Über die vorgesehene Förderdauer von zwölf Jahren summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf insgesamt 1.440 Euro pro Kind. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge.

Das tatsächliche Vermögen kann langfristig höher ausfallen, wenn die Anlagen Gewinne erzielen und erwirtschaftete Erträge wieder angelegt werden. Eine feste Rendite ist damit allerdings nicht verbunden. Aktien und Aktienfonds unterliegen Kursschwankungen. Auch Verluste sind möglich.

Die Bundesregierung hat Modellrechnungen veröffentlicht, die bei einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Wertsteigerung von sieben Prozent deutlich höhere Vermögenswerte im späteren Rentenalter ergeben. Solche Rechnungen sind jedoch keine Garantie. Die tatsächliche Entwicklung hängt insbesondere von der Marktentwicklung, den Kosten und der Anlagedauer ab. Auch die Inflation beeinflusst den späteren Wert des Geldes.

Eltern können zusätzlich eigenes Geld einzahlen

Die Frühstartrente ist nicht auf die staatlichen zehn Euro begrenzt. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, das Altersvorsorgekapital ihres Kindes durch freiwillige Beiträge aufzustocken.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr vor. Eine Verpflichtung zur zusätzlichen Einzahlung besteht nicht.

Für die geförderten Standarddepots sind außerdem besondere Kostenvorgaben vorgesehen. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent. Abschluss- und Vertriebskosten sollen bis zur Volljährigkeit nicht erhoben werden.

Unabhängig davon bleibt die Auswahl des Anlageprodukts relevant. Kosten, Anlagerisiken und die langfristige Ausrichtung können die Entwicklung des Vermögens beeinflussen.

Auszahlung grundsätzlich erst ab 65 Jahren

Obwohl die Förderung bereits im Kindesalter beginnt, ist das Geld nicht für kurzfristige Ausgaben bestimmt. Die staatlich geförderten Beträge sollen langfristig der Altersvorsorge dienen.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann das Vorsorgekapital in einen anderen geeigneten, zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die jungen Erwachsenen sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre private Vorsorge fortzuführen.

Eine reguläre Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich frühestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Für den Führerschein, ein Studium oder die erste eigene Wohnung steht das staatlich geförderte Vorsorgevermögen daher nicht einfach zur freien Verfügung.

Steuerlich sollen die Kapitalerträge während der Ansparphase begünstigt werden. Die spätere Auszahlung unterliegt den vorgesehenen steuerlichen Regelungen für die Altersvorsorge.

Bundestag hat zugestimmt, Bundesrat muss noch entscheiden

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 16. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von rund 198 Millionen Euro. Bis 2030 sollen die jährlichen Kosten nach den bisherigen Planungen auf 411 Millionen Euro steigen, weil nach und nach weitere Geburtsjahrgänge hinzukommen.

Die endgültige Einführung setzt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraus. Die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung gehen bislang von einem Start zum 1. Januar 2027 aus.

Für Eltern der zunächst begünstigten Jahrgänge steht damit vor allem fest, dass die Förderung ohne gesonderten Antrag vorgesehen ist und auch ohne individuellen Depotabschluss nicht verloren gehen soll. Wer das Geld selbst über einen Anbieter anlegen lassen möchte, muss dafür einen geeigneten zertifizierten Altersvorsorgevertrag auswählen.

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