FTC untersucht personalisierte Preise

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC verlangt von neun großen Unternehmen Informationen über den möglichen Einsatz persönlicher Kundendaten bei der Preisgestaltung. Betroffen sind unter anderem Walmart, Uber und mehrere Fluggesellschaften. Die Behörde will untersuchen, ob und wie Daten über einzelne Menschen auch bei der Festlegung von Vergütungen und Jobangeboten verwendet werden.

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Neun Unternehmen sollen Auskunft geben

Nach Angaben eines ranghohen FTC-Vertreters gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters richtet sich die Untersuchung an die Einzelhandelskonzerne Walmart und Target, die Fahrdienstanbieter Uber und Lyft, die Lieferplattformen DoorDash und Instacart sowie die Fluggesellschaften Delta Air Lines, United Airlines und JetBlue.

Die Unternehmen sollen erläutern, welche Informationen sie für ihre Preisgestaltung verwenden und welchen Einfluss diese Daten auf individuelle Angebote haben. Dabei geht es beispielsweise um den Aufenthaltsort, das bisherige Surfverhalten oder Angaben zum Einkommen.

Mit den Auskünften will die FTC eine Studie erstellen, die politischen Entscheidungsträgern und Aufsichtsbehörden als Grundlage für den Umgang mit personalisierten Preisen dienen soll. Ein Veröffentlichungstermin wurde zunächst nicht genannt.

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Persönliche Daten können Preise beeinflussen

Bei personalisierten Preisen orientiert sich die Berechnung nicht ausschließlich an allgemeinen Marktbedingungen. Stattdessen können Algorithmen personenbezogene Informationen auswerten, um unterschiedliche Preise oder Rabatte für einzelne Kunden festzulegen.

Davon zu unterscheiden sind dynamische Preise, die beispielsweise aufgrund einer steigenden Nachfrage, begrenzter Verfügbarkeit oder unterschiedlicher Buchungszeitpunkte schwanken. Solche Änderungen müssen nicht von persönlichen Eigenschaften eines Kunden abhängen.

Die Untersuchung der FTC reicht über den Einkauf hinaus. Die Behörde interessiert sich auch dafür, welchen Einfluss vergleichbare Verfahren auf Löhne und individuelle Jobangebote haben könnten. Ob und in welchem Umfang die neun genannten Unternehmen entsprechende Methoden einsetzen, war zunächst nicht abschließend geklärt.

FTC besitzt weitreichende Auskunftsbefugnisse

Die Federal Trade Commission ist in den Vereinigten Staaten unter anderem für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz zuständig. Nach Abschnitt 6(b) des FTC Act kann sie Unternehmen zur Herausgabe geschäftsbezogener Informationen verpflichten und umfassende Marktstudien durchführen. Ein konkreter Gesetzesverstoß muss dafür nicht bereits nachgewiesen sein.

Die neuen Auskunftsverlangen bedeuten deshalb nicht, dass den betroffenen Unternehmen rechtswidriges Verhalten nachgewiesen wurde. Die Ergebnisse können jedoch Grundlage für weitere regulatorische Überlegungen sein.

Bereits im Juli 2024 hatte die FTC Informationen von acht Technologie-, Beratungs- und Finanzunternehmen angefordert, die Dienstleistungen zur datenbasierten Preisgestaltung anbieten. Eine vorläufige Auswertung vom Januar 2025 zeigte, dass solche Systeme zahlreiche Informationen über Verbraucher berücksichtigen können, darunter Standortdaten, Kaufhistorien und sogar Bewegungen auf Webseiten.

Im August 2026 veröffentlichte die Behörde außerdem einen Entwurf für Leitlinien zur Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts bei personalisierten Preisen. FTC-Chef Andrew Ferguson erklärte damals, die Behörde könne personalisierte Preise nicht generell verbieten. Eine unzureichend offengelegte Nutzung persönlicher Daten könne jedoch gegen bestehende Verbraucherschutzgesetze verstoßen.

In Deutschland gelten bereits Informationspflichten

Auch in der Europäischen Union ist die individuelle Preisgestaltung durch Algorithmen ein Thema des Verbraucherschutzes. Anders als bei einer allgemeinen Preisanpassung an Angebot und Nachfrage müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich darüber informieren, wenn ein Preis durch automatisierte Entscheidungen personalisiert wurde.

In Deutschland ist diese Verpflichtung in Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche geregelt. Die Information muss grundsätzlich vor der Vertragserklärung zur Verfügung stehen.

Zusätzlich gelten die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung.

Personalisierte Preise sind in Europa damit nicht grundsätzlich verboten. Für Verbraucher ist vor allem entscheidend, ob Unternehmen individuelle Informationen zur Preisberechnung verwenden und dies ausreichend offenlegen.

Die FTC-Untersuchung in den USA betrifft somit eine Entwicklung, die auch für den europäischen Onlinehandel, digitale Dienstleistungen und die Buchung von Reisen Bedeutung hat. Welche Konsequenzen die amerikanische Behörde aus ihren Erkenntnissen ziehen wird, ist bislang offen.

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