Deutsche Glasfaser mit größerer Störung bei Internet und Telefon

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Grzegorz Walczak

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Bei Deutsche Glasfaser kommt es am Mittwoch, 26. August 2026, zu Störungen bei Internet, Festnetztelefonie und teilweise auch Fernsehen. Der Netzbetreiber bestätigt auf seiner offiziellen Störungsseite aktuell eine offene Störung, die Gebiete in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfasst. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Anschlüsse in diesen Bundesländern ausgefallen sind. Eine genaue Zahl betroffener Kunden nennt das Unternehmen bislang nicht.

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Parallel dazu verzeichnen Störungsportale ein erhöhtes Meldeaufkommen. Bei Allestörungen beziehen sich die Beschwerden vor allem auf Internetzugänge. Solche Angaben beruhen auf freiwilligen Meldungen von Nutzern und erlauben weder eine zuverlässige Bestimmung der Zahl der Betroffenen noch den Schluss auf einen bundesweiten Totalausfall. Auch andere Störungsdienste zeichnen kein einheitliches Bild. Gesichert ist dagegen, dass Deutsche Glasfaser selbst mehrere technische Störungen bestätigt hat.

Deutsche Glasfaser Störung seit der Nacht zu Mittwoch

Nach Angaben des Unternehmens, die am Mittwoch veröffentlicht wurden, begann die größere Störung gegen 0.10 Uhr. Genannt wurden dabei zunächst betroffene Privat- und Geschäftskunden in mehreren Bundesländern. Techniker und Dienstleister seien mit der Fehlersuche und Entstörung beschäftigt. Eine konkrete Ursache wurde zunächst nicht genannt. Auch eine belastbare Prognose, wann sämtliche betroffenen Anschlüsse wieder funktionieren, gab es zunächst nicht.

Die offizielle Übersicht von Deutsche Glasfaser zeigte am Mittwochnachmittag weiterhin eine überregionale offene Störung für Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zusätzlich waren einzelne regionale Störungen aufgeführt. Andere zuvor gemeldete Probleme waren zu diesem Zeitpunkt bereits als behoben gekennzeichnet. Damit spricht der bestätigte Stand für mehrere regionale beziehungsweise überregionale Beeinträchtigungen, nicht für einen nachgewiesenen Ausfall des gesamten Netzes.

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Eine technische Ursache für die Deutsche Glasfaser Störung ist bislang nicht öffentlich bestätigt. Aussagen über beschädigte Leitungen, Softwareprobleme oder einen möglichen Cyberangriff wären deshalb spekulativ. Auch lässt sich derzeit nicht belastbar feststellen, ob alle am Dienstag und Mittwoch eingegangenen Nutzermeldungen auf dieselbe Ursache zurückgehen.

Kunden, deren Anschluss nach einer offiziell als behoben gekennzeichneten Störung weiterhin nicht funktioniert, empfiehlt Deutsche Glasfaser zunächst einen Neustart der Geräte. Router und andere Anschlussgeräte sollen dafür kurz vom Strom getrennt werden. Für technische Probleme ist der Kundenservice nach Unternehmensangaben rund um die Uhr erreichbar.

Deutsche Glasfaser gehört zu den großen FTTH-Ausbauern

Deutsche Glasfaser konzentriert sich seit Jahren besonders auf den Ausbau in ländlichen und suburbanen Regionen. Dabei setzt das Unternehmen auf FTTH, also Glasfaserleitungen, die direkt bis in Gebäude beziehungsweise Wohnungen reichen. Nach aktuellen Unternehmensangaben sind rund 2,8 Millionen Glasfaseranschlüsse realisiert. Damit gehört Deutsche Glasfaser neben der Deutschen Telekom zu den größeren Glasfasernetzbetreibern in Deutschland.

Bei der Kundenzahl ist eine genaue Abgrenzung nötig. Deutsche Glasfaser nannte im Frühjahr eine Quote von rund 40 Prozent Vertragskunden bezogen auf etwa 2,8 Millionen realisierte Anschlüsse. Spätere Angaben bezifferten den Anteil der Haushalte, die FTTH tatsächlich bereits nutzen und dafür bezahlen, auf knapp 30 Prozent. Das entspräche rechnerisch etwas weniger als 840.000 aktiv genutzten Anschlüssen. Die Werte sind nicht unmittelbar vergleichbar, weil ein abgeschlossener Vertrag nicht zwingend bedeutet, dass der Anschluss bereits aktiviert ist. Eine aktuelle, einheitlich definierte Gesamtzahl aktiver Privat- und Geschäftskunden ist öffentlich nicht ausgewiesen.

Die Bedeutung des Unternehmens für den Ausbau ist vor allem außerhalb großer Städte hoch. Gleichzeitig hat Deutsche Glasfaser seine Ausbauprioritäten verändert. Statt immer neue Gebiete zu erschließen, soll stärker darauf hingearbeitet werden, bereits gebaute Netze zu aktivieren und laufende Projekte abzuschließen. Für 2026 und 2027 wurden jeweils rund 200.000 zusätzliche Glasfaseranschlüsse als Ausbaugröße genannt.

Welche Rechte Kunden bei einem längeren Ausfall haben

Für Verbraucher gelten bei länger dauernden Telekommunikationsstörungen gesetzliche Schutzregeln. Entscheidend ist zunächst, dass die Störung dem Anbieter gemeldet wird. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss ein Anbieter eine gemeldete Störung unverzüglich und kostenlos beseitigen, sofern der Kunde sie nicht selbst verursacht hat. Kann das Problem nicht innerhalb eines Tages nach der Meldung behoben werden, muss der Anbieter spätestens am folgenden Tag über die eingeleiteten Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Behebung informieren.

Bei einem vollständigen Ausfall von Telefon oder Internet kann nach § 58 Telekommunikationsgesetz eine gesetzliche Entschädigung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Anbieter den Ausfall nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt und keine Ersatzlösung zur Verfügung stellt. Am dritten und vierten Tag beträgt die Entschädigung fünf Euro oder zehn Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, falls dieser Betrag höher ist. Ab dem fünften Tag sind es zehn Euro beziehungsweise 20 Prozent des Monatsentgelts pro Tag, wenn dieser Betrag höher liegt. Ausnahmen gelten unter anderem bei höherer Gewalt oder wenn der Kunde die Störung selbst zu verantworten hat.

Davon zu unterscheiden ist das Minderungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz bei einer dauerhaft oder regelmäßig erheblich schlechteren Internetgeschwindigkeit. Hierfür verlangt die Bundesnetzagentur einen Nachweis der Leistungsabweichungen über ihre Breitbandmessung. Ein kurzfristiger vollständiger Netzausfall wird dagegen in erster Linie über die Regeln zur Störung und Ausfallentschädigung erfasst.

Für die Betroffenen der aktuellen Störung ist deshalb insbesondere der Zeitpunkt ihrer eigenen Störungsmeldung relevant. Solange der Ausfall nicht länger als zwei Kalendertage nach der Meldung andauert, entsteht die gesetzliche Ausfallentschädigung noch nicht. Eine pauschale Entschädigung allein wegen der am 26. August gemeldeten überregionalen Netzprobleme lässt sich daher derzeit nicht ableiten.

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