
Deutschland hält ein weiteres halbes Jahr an den Kontrollen seiner Landgrenzen fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Fortsetzung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die neue Periode läuft vom 16. September 2026 bis zum 15. März 2027. Damit werden die seit September 2024 auf sämtliche deutschen Landgrenzen ausgeweiteten Kontrollen zum vierten Mal verlängert.
Rechtlich handelt es sich nicht um Kontrollen an EU-Außengrenzen, sondern um vorübergehend wiedereingeführte Kontrollen an Schengen-Binnengrenzen. Betroffen sind die Grenzen Deutschlands zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen. Ausgeführt werden die Kontrollen von der Bundespolizei. Zuständig für die politische Anordnung und die notwendige Mitteilung an die europäischen Institutionen ist das Bundesinnenministerium.
An den Grenzen zu mehreren Staaten hatte Deutschland bereits vor September 2024 kontrolliert, darunter seit Jahren an der Grenze zu Österreich. Am 16. September 2024 wurden die Maßnahmen unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf alle deutschen Landgrenzen ausgeweitet.
Die erste Verlängerung folgte im März 2025 und galt bis Mitte September. Eine zweite Verlängerung führte die Kontrollen bis zum 15. März 2026 fort. Bundesinnenminister Dobrindt verlängerte sie anschließend ein drittes Mal bis zum 15. September 2026. Die nun angemeldete Fortsetzung bis zum 15. März 2027 ist damit die vierte Verlängerung des seit September 2024 geltenden flächendeckenden Systems.
Seit Mai 2025 hat die Bundesregierung die Maßnahmen zusätzlich verschärft. Die Bundespolizei erhielt die Weisung, unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen zurückzuweisen, die an der Grenze ein Asylgesuch äußern. Diese Praxis ist rechtlich umstritten und von den Grenzkontrollen selbst zu unterscheiden.
Grundlage der Grenzkontrollen Deutschland März 2027 ist der Schengener Grenzkodex. Artikel 25 erlaubt einem Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit besteht.
Für vorhersehbare Bedrohungen regelt Artikel 25a Absatz 4 das Verfahren. Danach müssen das Europäische Parlament, der Rat, die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Beginn oder Verlängerung informiert werden. Verlängerungen können jeweils für bis zu sechs Monate erfolgen. Sie müssen notwendig und verhältnismäßig sein und nach längerer Dauer mit einer ausführlicheren Risikobewertung begründet werden.
Das Bundesinnenministerium verweist weiter auf irreguläre Migration, Schleuserkriminalität, Belastungen des Aufnahme- und Asylsystems sowie die internationale Sicherheitslage. Die aktuelle Anmeldung nennt außerdem Auswirkungen der Lage in der Ukraine, im Nahen Osten und in Zentralasien.
Dobrindt hatte bereits Ende Juli angekündigt, die Kontrollen über September hinaus fortsetzen zu wollen. Dabei verwies er unter anderem auf die jüngsten Migrationsbewegungen an den europäischen Außengrenzen und die Ereignisse rund um die spanische Exklave Ceuta. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums zeigen solche Entwicklungen, dass sich der Migrationsdruck kurzfristig verändern kann.
Die Bundesregierung verfolgt zugleich das erklärte Ziel, nationale Binnengrenzkontrollen langfristig wieder überflüssig zu machen. Voraussetzung dafür sei aus ihrer Sicht ein dauerhaft funktionierender Schutz der europäischen Außengrenzen. Seit Juni 2026 gelten wesentliche Teile des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Bundesregierung will dessen Wirkung zunächst weiter beobachten.
Die Bundespolizei registriert seit Einführung und Intensivierung der Kontrollen Zehntausende Zurückweisungen. Für den Zeitraum vom 16. September 2024 bis Ende September 2025 nannte Bundespolizeipräsident Dieter Romann rund 37.600 zurückgewiesene Personen bei etwa 56.000 festgestellten unerlaubten Einreisen.
Für das erste Quartal 2026 weist eine Antwort der Bundesregierung 7.176 Zurückweisungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen aus. Im gesamten ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 13.900 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Die Zahlen sind nicht gleichbedeutend mit der Zahl unterschiedlicher Personen. Einzelne Menschen können mehrfach erfasst werden. Auch lassen sich Veränderungen bei irregulärer Migration nicht allein auf die Grenzkontrollen zurückführen. Die Zahl der von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen ging von rund 83.600 im Jahr 2024 auf knapp 63.000 im Jahr 2025 zurück. In den ersten sechs Monaten 2026 wurden rund 24.300 Fälle registriert.
Die Europäische Kommission stellte bereits im Juni 2026 erhebliche Schwächen in den deutschen Begründungen fest. Deutschland habe zwar nachvollziehbare Sicherheits- und Migrationsprobleme beschrieben. Nach Einschätzung der Kommission fehlte jedoch teilweise eine detaillierte Risikobewertung dazu, warum die Bedrohung gerade an den einzelnen Grenzabschnitten weiterhin Kontrollen notwendig mache.
Brüssel verwies zugleich auf eine deutlich verbesserte Migrationslage. Die Zahl unerlaubter Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen war bereits 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund ein Viertel gesunken. Auch in Deutschland waren Asylanträge und festgestellte unerlaubte Einreisen rückläufig. Die EU-Kommission betonte deshalb, dass dieser Rückgang nicht allein auf deutsche Binnengrenzkontrollen zurückgeführt werden könne.
Die Kommission empfiehlt Deutschland, verstärkt auf mobile Polizeikontrollen, technische Mittel, grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit und Rückübernahmevereinbarungen zu setzen. Ziel solle eine schrittweise Aufhebung der stationären Binnengrenzkontrollen sein.
Auch Nachbarländer haben die deutschen Maßnahmen wiederholt kritisiert. Besonders deutlich reagierte Polen bereits bei der Ausweitung der Kontrollen im September 2024. Die damalige polnische Kritik richtete sich gegen mögliche Belastungen des freien Verkehrs und gegen eine Verlagerung migrationspolitischer Probleme an gemeinsame Grenzen. Polen führte im Juli 2025 seinerseits Kontrollen an der Grenze zu Deutschland ein und hat diese inzwischen bis Oktober 2026 verlängert.
Aus Luxemburg kamen ebenfalls deutliche Einwände. Dort stehen vor allem die Folgen für Zehntausende Berufspendler und Unternehmen im Mittelpunkt. Die EU-Kommission hat Beschwerden über Belastungen insbesondere an den Grenzen Deutschlands zu Luxemburg, Polen und den Niederlanden bestätigt. Deutschland hat einzelne Kontrollstellen daraufhin angepasst und teilweise stärker auf mobile Kontrollen gesetzt.
Damit wird die nächste Verlängerungsperiode auch zu einem Test für das Verhältnis zwischen nationaler Migrationspolitik und dem Schengen-Prinzip offener Binnengrenzen. Die Kontrollen bleiben bis zum 15. März 2027 möglich, zugleich steigt der europäische Druck auf Deutschland, für ihre weitere Dauer eine konkrete und verhältnismäßige Begründung vorzulegen.
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