
Ein für die US-Technologiebranche bedeutender Prozess gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta hat am Dienstag vor einem Bundesgericht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien begonnen. 29 Bundesstaaten werfen dem Unternehmen Verstöße beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor. Im Zentrum steht der Vorwurf, Meta habe bestimmte Funktionen seiner Plattformen so entwickelt oder eingesetzt, dass junge Nutzer möglichst lange und wiederholt auf Instagram und Facebook bleiben. Zugleich soll der Konzern Risiken gegenüber Nutzern und Eltern nicht ausreichend offengelegt haben. Meta weist die Vorwürfe zurück.
Der Prozess gegen Meta wegen Kindern und Jugendlichen könnte weit über die beteiligten Bundesstaaten hinaus Folgen haben. Neben erheblichen Geldforderungen verlangen die Kläger auch Änderungen an den Plattformen. Das Verfahren berührt damit eine Grundfrage, die Gerichte und Gesetzgeber weltweit beschäftigt: In welchem Umfang können Betreiber sozialer Netzwerke für die Gestaltung ihrer Produkte und deren Auswirkungen auf Minderjährige verantwortlich gemacht werden?
Die heute verhandelte Klage geht auf ein gemeinsames Vorgehen mehrerer US-Generalstaatsanwälte aus dem Jahr 2023 zurück. Ursprünglich beteiligten sich 33 Bundesstaaten an der gemeinsamen Bundesklage. Im jetzigen Verfahren treten noch 29 Staaten als Kläger auf. Dazu gehören unter anderem Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Illinois, Kentucky, Maryland, New Jersey, New York, Pennsylvania, Virginia, Washington und Wisconsin. Die vollständige Gruppe ist in einem Gerichtsbeschluss vom Juni 2026 aufgeführt.
Für den Prozess wurden die Ansprüche teilweise gebündelt. Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen die zentralen Vorwürfe nach den jeweiligen Verbraucherschutzgesetzen ihrer Staaten. Alle 29 Bundesstaaten verfolgen außerdem Ansprüche nach dem bundesweiten Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA. Dieses Gesetz enthält besondere Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren.
Die Generalstaatsanwälte werfen Meta vor, bei Facebook und Instagram gezielt Funktionen eingesetzt zu haben, die wiederholte und besonders intensive Nutzung fördern sollen. In der ursprünglichen Klage wurden unter anderem endloses Scrollen, Benachrichtigungen und weitere Mechanismen genannt, mit denen Nutzer möglichst lange auf den Plattformen gehalten werden könnten. Die Kläger behaupten zudem, Meta habe intern Erkenntnisse über problematische Nutzung bei Jugendlichen gehabt und gleichzeitig öffentlich ein zu positives Bild der Sicherheit seiner Angebote vermittelt. Diese Behauptungen sind Gegenstand des Prozesses und noch keine gerichtliche Feststellung.
Das Gericht hat den Umfang einzelner Ansprüche während des mehrjährigen Vorverfahrens eingegrenzt. Ein Beschluss von US-Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers vom 29. Juni 2026 nennt bei bestimmten Vorwürfen wegen unfairer Produktgestaltung unter anderem Funktionen zur Veränderung des Aussehens, Funktionen im Zusammenhang mit der Begrenzung der Nutzungszeit sowie Instagrams Möglichkeit zur Nutzung mehrerer Konten. Andere Teile des Verfahrens betreffen mögliche irreführende Aussagen des Unternehmens und den Umgang mit Kinderdaten. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass zwischen Klägern und Meta zahlreiche Tatsachenfragen umstritten sind.
Ein eigener Teil des Verfahrens betrifft den Datenschutz. Die Bundesstaaten werfen Meta vor, personenbezogene Informationen von Kindern unter 13 Jahren erfasst und genutzt zu haben, obwohl die dafür nach COPPA erforderliche Information und überprüfbare Zustimmung der Eltern nicht vorgelegen habe. Meta bestreitet, dass die Voraussetzungen für die geltend gemachten Verstöße erfüllt sind.
Gerade bei diesem Punkt geht es auch um die Frage, wann ein Plattformbetreiber tatsächlich weiß, dass hinter einem Konto ein Kind unter 13 Jahren steht. Meta hat im Verfahren unter anderem argumentiert, interne Altersprüfungen könnten lediglich einen Verdacht auf ein zu junges Alter begründen. Das Gericht sah in den vorgelegten Beweismitteln genügend offene Tatsachenfragen, um eine Entscheidung darüber im Prozess zuzulassen.
Meta bestreitet, seine Plattformen rechtswidrig auf eine Abhängigkeit junger Nutzer ausgerichtet oder die Öffentlichkeit über deren Sicherheit getäuscht zu haben. Das Unternehmen argumentiert zudem, psychische Gesundheit bei Jugendlichen werde von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und könne nicht allein auf soziale Medien zurückgeführt werden. Meta wirft den Klägern vor, interne Unterlagen selektiv auszulegen.
Der Konzern verweist auf zahlreiche Schutzmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeführt wurden. Dazu gehören standardmäßig stärker geschützte Teenagerkonten, Einschränkungen bei Kontakten, Möglichkeiten für Eltern zur Begrenzung der täglichen Nutzungsdauer sowie besondere Einstellungen für Inhalte. Nach Angaben von Meta können Eltern die erlaubte Nutzung unter anderem zeitlich beschränken. Diese Maßnahmen sind Teil der Verteidigung des Unternehmens, beantworten aber nicht automatisch die im Prozess zu klärende Frage, ob frühere oder andere Geschäftspraktiken gegen US-Recht verstießen.
Die Bundesstaaten verlangen sowohl finanzielle Sanktionen als auch gerichtliche Anordnungen, mit denen bestimmte Praktiken beendet oder verändert werden sollen. Die vier federführenden Staaten haben unter anderem Einschränkungen für Minderjährige und Änderungen an Funktionen wie dem endlosen Scrollen gefordert. Auch weitere Eingriffe in die Gestaltung der Plattformen stehen zur Debatte.
Eine endgültige Summe möglicher Geldstrafen steht nicht fest. Meta hat errechnet, dass die von den Klägern vertretene Berechnungsmethode theoretisch Sanktionen von bis zu etwa 1,4 Billionen Dollar ermöglichen könnte. Die Generalstaatsanwälte haben bislang keine entsprechende Endforderung in dieser Höhe festgelegt. Die Zahl sollte deshalb nicht als bereits drohendes Urteil verstanden werden.
Eine Besonderheit des Verfahrens ist die Rolle der Geschworenen. Eine Jury soll die Beweise bewerten und zu den zentralen Tatsachenfragen ein sogenanntes beratendes Votum abgeben. Die rechtlich verbindliche Entscheidung über Metas Haftung liegt jedoch bei Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers. Der Prozess soll voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Als Zeugen werden unter anderem Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri erwartet.
Damit unterscheidet sich das Verfahren auch von einem klassischen US-Zivilprozess, bei dem eine Jury unmittelbar über Haftung und Schadenersatz entscheidet. Welche Sanktionen oder Veränderungen tatsächlich angeordnet werden könnten, hängt zunächst davon ab, welche der geltend gemachten Rechtsverstöße das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme als erwiesen ansieht.
Der Prozess ist Teil einer erheblich größeren juristischen Auseinandersetzung um soziale Medien und Minderjährige in den USA. Meta sowie andere Plattformbetreiber wie Google, TikTok und Snap sehen sich mit zahlreichen Verfahren von Bundesstaaten, Einzelpersonen und anderen Klägern konfrontiert. Im März 2026 hatte eine Jury in Kalifornien Meta und Google in einem anderen Verfahren wegen der Gestaltung ihrer Plattformen haftbar gemacht. Meta hat angekündigt, Entscheidungen in entsprechenden Verfahren anzufechten.
Besondere Bedeutung erhält das Verfahren in Oakland dadurch, dass erstmals ein großer Zusammenschluss von Bundesstaaten zentrale Verbraucherschutz- und Kinderdatenschutzansprüche gemeinsam gegen Meta vor Gericht bringt. Sollte das Gericht konkrete Änderungen an Instagram oder Facebook anordnen, könnten die Auswirkungen über Geldstrafen hinausreichen. Das Urteil könnte zugleich Hinweise dafür liefern, wie weit bestehende US-Verbraucherschutzgesetze auf die technische Gestaltung sozialer Netzwerke angewendet werden können.
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