Haftbefehl offen, Grundsicherung möglich: Warum die Koalition handeln will

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Symbolbild mit KI erstellt

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Menschen, die in Deutschland mit einem offenen Haftbefehl gesucht werden, können weiterhin Leistungen der Grundsicherung erhalten. Der Haftbefehl allein beendet den Anspruch nach geltendem Recht nicht automatisch. Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Zwischen Polizei und Sozialbehörden findet kein automatisierter Datenabgleich statt. Jobcenter erfahren daher nicht automatisch, wenn eine leistungsberechtigte Person zur Fahndung ausgeschrieben wird.

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Die schwarz-rote Bundesregierung will diese Situation ändern. Bereits Anfang Juli vereinbarten Union und SPD einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch. Vorgesehen sind ein umfassenderer Datenaustausch zwischen Behörden sowie ein ausdrücklicher Leistungsausschluss im Sozialrecht für Personen, die per Haftbefehl gesucht werden. Der Plan sollte noch im Juli vorgelegt werden. Ende August war er jedoch weiterhin nicht veröffentlicht.

Damit rückt das Thema Bürgergeld trotz offenem Haftbefehl erneut in den Mittelpunkt der politischen Debatte. Der Begriff Bürgergeld ist inzwischen allerdings nicht mehr die aktuelle Bezeichnung der Leistung. Seit dem 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst.

Keine Statistik über gleichzeitigen Leistungsbezug

Bei den derzeit diskutierten Zahlen ist eine entscheidende Unterscheidung nötig. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren im polizeilichen Informationssystem 170.667 offene nationale Haftbefehle ausgeschrieben. Nach Angaben der Bundesregierung betrafen sie 148.311 Personen. Mehrere Haftbefehle können sich also auf dieselbe Person beziehen.

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Aus diesen Zahlen lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Zehntausende oder sogar mehr als 100.000 Gesuchte gleichzeitig Grundsicherung beziehen. Eine entsprechende Statistik gibt es nicht. Bereits 2025 erklärte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, ihr lägen keine Informationen über einen gleichzeitigen offenen Haftbefehl und Sozialleistungsbezug vor. Auch ein automatisierter Abgleich zwischen Polizei und Sozialbehörden sei nicht vorgesehen.

Die 170.667 offenen Haftbefehle dürfen daher nicht mit der Zahl möglicher Leistungsfälle gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass solche Stichtagswerte nur eine Momentaufnahme darstellen. Fahndungen werden laufend beendet, während gleichzeitig neue hinzukommen.

Haftbefehl beendet Anspruch nicht automatisch

Ein Haftbefehl allein führt nach dem geltenden Sozialrecht nicht unmittelbar zum Wegfall der Leistung. Das hatte die Bundesregierung bereits Anfang 2025 ausdrücklich erläutert. Die allgemeinen Voraussetzungen und Pflichten des Sozialrechts gelten zunächst weiter.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine gesuchte Person unabhängig von ihrem Verhalten dauerhaft Leistungen erhält. Leistungsberechtigte müssen für ihr Jobcenter erreichbar sein und ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen. Ist eine Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht erreichbar, kann der Leistungsanspruch entfallen.

Auch eine tatsächliche Inhaftierung verändert die Situation. Während einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung wird der Lebensunterhalt grundsätzlich über die Justizverwaltung gedeckt. Grundsicherungsleistungen zur Sicherung des regulären Lebensunterhalts werden dann grundsätzlich nicht weitergezahlt.

Koalition plant neuen Datenaustausch

Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli auf weitergehende Maßnahmen verständigt. Arbeitsministerium und Innenministerium sollen einen Aktionsplan erarbeiten, dessen Regelungen nach dem damaligen Zeitplan bis Ende 2026 umgesetzt werden sollen.

Vorgesehen ist ein möglichst umfassender Austausch zwischen Sozialbehörden, Ausländerbehörden, Meldebehörden, Finanzbehörden und Sicherheitsbehörden sowie weiteren Stellen. Zum Paket gehört nach dem Koalitionsbeschluss auch ein Leistungsausschluss im SGB II und SGB XII für per Haftbefehl gesuchte Personen.

Bislang existiert dazu jedoch noch keine veröffentlichte gesetzliche Neuregelung. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan. Einen Termin für eine Kabinettsbefassung konnte das Ministerium Ende August noch nicht nennen. Das Ziel einer Umsetzung bis Ende 2026 bestehe weiterhin.

Union verlangt schnelleres Handeln, SPD verweist auf Rechtssicherheit

Unionsfraktionsvize Günter Krings von der CDU kritisierte das bisherige Tempo. Nach seiner Position sollten Personen, die per Haftbefehl gesucht werden und sich dem staatlichen Zugriff entziehen, keine Grundsicherung weiter erhalten. Zudem fordert er einen besseren Informationsfluss zwischen den beteiligten Behörden.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt stellte ebenfalls klar, dass staatliche Stellen bei offenen Haftbefehlen oder systematischem Leistungsmissbrauch besser zusammenarbeiten müssten. Zugleich verwies sie darauf, dass die vereinbarten Änderungen rechtssicher umgesetzt werden sollen.

Damit besteht innerhalb der Regierungskoalition grundsätzlich Einigkeit über das Ziel eines stärkeren Datenaustauschs. Umstritten ist vor allem das Tempo der Umsetzung und die konkrete Ausgestaltung.

Nicht jeder offene Haftbefehl hat denselben Hintergrund

Bei einer möglichen Neuregelung spielt außerdem eine Rolle, dass Haftbefehle aus sehr unterschiedlichen Gründen bestehen können. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren nach den ausgewerteten Regierungsdaten knapp 24.000 Haftbefehle Personen zuzuordnen, die noch nicht rechtskräftig verurteilt waren. Der größere Teil betraf bereits rechtskräftig Verurteilte, beispielsweise Personen, die eine Freiheitsstrafe noch nicht angetreten hatten.

Auch die Dauer der Fahndungen unterscheidet sich erheblich. Rund 48 Prozent der offenen Haftbefehle waren nach den Regierungszahlen weniger als 100 Tage alt, während rund 30 Prozent bereits länger als 500 Tage bestanden. Hinzu kommen Fälle, in denen sich gesuchte Personen im Ausland befinden.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb nicht nur einen besseren Datenaustausch, sondern auch Verbesserungen bei der praktischen Vollstreckung. GdP-Chef Jochen Kopelke verwies unter anderem auf belastete Fahndungsdienste, technische Defizite und die Bedeutung aktueller Daten über gesuchte Personen.

Die Bundesregierung steht damit vor zwei getrennten Aufgaben. Sie muss zum einen festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein offener Haftbefehl künftig Auswirkungen auf Sozialleistungen haben soll. Zum anderen benötigt ein Datenaustausch zwischen Jobcentern und Sicherheitsbehörden eine klare gesetzliche Grundlage. Wie diese Regeln konkret aussehen werden, war Anfang September noch nicht festgelegt.

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