
Nach einem Einsatz von Spezialkräften in Hagen und Unna sind zwei von drei Männern am Freitag wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Ein dritter Mann wird weiterhin festgehalten. Ausgangspunkt der Maßnahmen war nach Angaben der Polizei Dortmund ein nachrichtendienstlicher Hinweis. Demnach bestand der Verdacht, dass die drei Männer möglicherweise eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet haben könnten. Was genau damit gemeint ist, hat die Polizei bislang nicht öffentlich gemacht.
Der Polizeieinsatz in Hagen und Unna hatte bereits am Donnerstagabend begonnen. Gegen 19.30 Uhr nahm die Polizei Dortmund mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften insgesamt drei Männer in Gewahrsam. Die Maßnahmen wurden nach Polizeiangaben mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und weiteren Sicherheitsbehörden abgestimmt. Betroffen waren zwei Männer im Alter von 20 und 24 Jahren aus Hagen sowie ein 33-Jähriger aus Unna. Namen veröffentlichte die Polizei nicht.
Für alle drei Männer beantragte die Polizei anschließend aus gefahrenabwehrenden Gründen eine längerfristige Unterbringung im Polizeigewahrsam. Über solche Maßnahmen entscheiden die zuständigen Gerichte.
Bei den beiden Männern aus Hagen folgte das zuständige Amtsgericht dem Antrag der Polizei nicht. Sie konnten deshalb am Freitag, 2. Oktober, gegen 11 Uhr das Polizeigewahrsam verlassen. Daraus folgt keine abschließende Bewertung der gegen sie bestehenden Verdachtsmomente. Die weiteren Ermittlungen der Polizei laufen auch in Bezug auf diese beiden Männer weiter.
Anders ist die Situation bei dem 33-Jährigen aus Unna. Nach Angaben der Polizei konnte die Gefahrenprognose in seinem Fall konkretisiert werden. Deshalb befand er sich am Freitagnachmittag weiterhin im Polizeigewahrsam. Weitere Einzelheiten zu dieser Bewertung nannte die Behörde zunächst nicht.
Nach den Ingewahrsamnahmen durchsuchten Polizeikräfte die Wohnungen der drei Männer sowie Gegenstände, die sie bei sich führten. Dabei beschlagnahmten die Ermittler nach eigenen Angaben schriftliche Unterlagen und Datenträger. Deren Auswertung war am Freitag noch nicht abgeschlossen. Welche Inhalte auf den Datenträgern gefunden wurden oder welche Bedeutung die Unterlagen haben könnten, teilte die Polizei nicht mit.
Nach Angaben der Polizei liegen zu allen drei Männern kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Was diese Erkenntnisse konkret betreffen und aus welcher Zeit sie stammen, wurde nicht bekanntgegeben. Aus dieser Angabe allein lässt sich weder ableiten, dass Straftaten begangen wurden, noch dass sich der aktuelle Verdacht bestätigt hat.
Die Polizei arbeitet nach eigenen Angaben weiterhin mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen. Dabei werde das Gefahrenpotenzial der drei Männer fortlaufend geprüft und bewertet. Zugleich werde untersucht, ob sich aus den bisherigen Erkenntnissen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ergeben könnte. Damit ist nach dem am Freitag veröffentlichten Stand noch nicht amtlich bestätigt, dass bereits ein entsprechendes Strafverfahren wegen einer konkret bezeichneten Tat geführt wird.
Die Polizei spricht in ihren offiziellen Mitteilungen ausdrücklich vom Verdacht, die Männer könnten eine „staatsgefährdende Straftat“ vorbereitet haben. Angaben zu einem möglichen Ziel, zu Tatmitteln oder zu einem konkreten Zeitpunkt einer möglichen Tat veröffentlichte sie nicht. Auch einen bestimmten ideologischen Hintergrund bestätigte die Behörde in ihren Mitteilungen vom Donnerstagabend und Freitagnachmittag nicht.
Damit gehen öffentlich verbreitete Angaben über konkrete Anschlagspläne oder bestimmte extremistische Bezüge über das hinaus, was die Polizei bislang selbst bestätigt hat. Offiziell gesichert sind der nachrichtendienstliche Hinweis, die Ingewahrsamnahmen, die anschließenden Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die unterschiedlichen Entscheidungen über den weiteren Gewahrsam.
Trotz der Freilassung der beiden Männer aus Hagen ist der Vorgang für die Ermittlungsbehörden nicht abgeschlossen. Die Polizei erklärte am Freitag, dass gegen alle drei weiter ermittelt werde. Die beschlagnahmten Unterlagen und digitalen Speichermedien sollen dafür ausgewertet werden.
Ob sich daraus ein strafrechtlich relevanter Tatverdacht ergibt, war zunächst offen. Ebenso lagen keine amtlichen Angaben dazu vor, ob weitere Personen überprüft werden oder ob zusätzliche Maßnahmen geplant sind. Für alle drei Männer gilt die Unschuldsvermutung.






Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu