König Charles klärt Status von Harry und Meghan nach Rückkehr

Lecker aufs Land heute im SWR: Folge 104 aus dem Landkreis Rottweil
Tech Daily

Teilen:

Nach ihrer Rückkehr nach Großbritannien bleiben Prinz Harry und Herzogin Meghan außerhalb des Kreises der arbeitenden Mitglieder des britischen Königshauses. König Charles III. hat diese Position in einem offiziellen Schreiben bekräftigen lassen. Damit ändert der Umzug des Herzogs und der Herzogin von Sussex nach Großbritannien nichts an ihrem seit 2020 geltenden Status.

Anzeige

Parallel dazu rückt erneut die Frage nach dem Polizei- und Personenschutz des Paares in den Mittelpunkt. Harry hatte jahrelang gegen die nach seinem Rückzug aus dem aktiven Königshaus geänderten Sicherheitsregelungen geklagt. Eine automatische Rückkehr zu seinem früheren Schutzstatus ergibt sich aus dem neuen Schreiben des Königshauses nicht. Auch konkrete Kosten für einen möglichen staatlich finanzierten Schutz wurden bislang nicht offiziell genannt.

Buckingham-Palast bestätigt unveränderten Status

Das am 7. September verbreitete Schreiben wurde vom Lord Chamberlain im Auftrag von König Charles III. herausgegeben und an zuständige Stellen innerhalb von Regierung, Militär und weiteren staatlichen Institutionen übermittelt. Es soll klarstellen, wie diese künftig mit Harry und Meghan umgehen sollen. Hintergrund ist die Rückkehr des Paares nach Großbritannien nach mehreren Jahren in den Vereinigten Staaten.

Die zentrale Aussage lautet, dass Harry und Meghan weiterhin keine arbeitenden Mitglieder der königlichen Familie sind. Sie übernehmen damit keine repräsentativen Aufgaben im Namen des Monarchen. Ihre wohltätigen Aktivitäten werden ebenfalls nicht als Aufgaben des Königshauses behandelt, sondern als private Tätigkeiten. Ihre geschäftlichen und finanziellen Aktivitäten bleiben von der offiziellen Arbeit der Monarchie getrennt.

Anzeige

Auch bei der Anrede gibt es keine Änderung. Die Stile His Royal Highness und Her Royal Highness bleiben ruhend und werden von Harry und Meghan nicht verwendet. Die beiden bleiben jedoch Herzog und Herzogin von Sussex. Das Schreiben schafft damit keine neue Stellung, sondern bestätigt die seit dem Rückzug von den royalen Pflichten im Jahr 2020 bestehende Regelung.

Öffentliche Mittel und Sicherheitsfragen werden getrennt behandelt

Von besonderer Bedeutung ist ein weiterer Punkt des Schreibens. Bei Fragen staatlicher Organisationen zu besonderen protokollarischen Regelungen und insbesondere zu einer möglichen Verwendung öffentlicher Gelder sollen sich die zuständigen Stellen an den Buckingham-Palast wenden. Operative Sicherheitsfragen sollen dagegen weiterhin von den zuständigen Polizeibehörden behandelt werden.

Damit entscheidet der König nicht selbst über den Umfang eines möglichen Polizeischutzes. In Großbritannien werden solche Schutzmaßnahmen für Mitglieder der königlichen Familie und andere gefährdete Persönlichkeiten über staatliche Sicherheitsstrukturen bewertet. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Royal and VIP Executive Committee, kurz RAVEC. Die konkreten Sicherheitsbewertungen werden aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich offengelegt.

Nach der Rückkehr von Harry und Meghan in Großbritannien wird deshalb erneut über die Finanzierung möglicher Schutzmaßnahmen diskutiert. Eine offiziell bestätigte Summe für einen künftigen Einsatz von Polizeikräften lag zunächst jedoch nicht vor. Genannte Millionenschätzungen lassen sich nicht als behördlich bestätigte Kosten behandeln.

Harry verlor 2025 seinen Berufungsprozess

Die Vorgeschichte reicht bis Anfang 2020 zurück. Nach dem Ausscheiden Harrys und Meghans aus dem Kreis der arbeitenden Royals entschied RAVEC, dass Harry bei Aufenthalten in Großbritannien nicht mehr automatisch denselben Umfang öffentlich finanzierten persönlichen Polizeischutzes erhalten sollte wie zuvor. Stattdessen wurde eine andere, an die jeweilige Situation angepasste Regelung vorgesehen.

Harry ging gerichtlich gegen diese Entscheidung vor. Das zuständige Gericht wies seine Klage zunächst ab. Im Mai 2025 scheiterte er anschließend auch vor dem Court of Appeal. Das Berufungsgericht hob die ursprüngliche Entscheidung nicht auf. Damit blieb die 2020 eingeführte Sicherheitsregelung grundsätzlich bestehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Harry unter keinen Umständen Polizeischutz erhalten kann. Entscheidend sind Sicherheitsbewertungen und die jeweiligen Umstände. Sein Status als nicht arbeitendes Mitglied der königlichen Familie führt jedoch nicht automatisch zu dem Schutzmodell, das für ihn während seiner früheren offiziellen Tätigkeit galt.

Rückkehr verändert die Ausgangslage, nicht den Royal-Status

Die dauerhaftere Anwesenheit des Paares in Großbritannien schafft für die zuständigen Sicherheitsstellen eine andere praktische Ausgangslage als gelegentliche Besuche. Ob dies zu einem veränderten Umfang öffentlich finanzierter Schutzmaßnahmen führt, war zunächst nicht offiziell bestätigt. Angaben über eine bereits feststehende Entscheidung oder eine konkrete jährliche Belastung für den britischen Staat sind daher nicht gesichert.

Der Buckingham-Palast hat mit seinem Schreiben zugleich eine klare institutionelle Grenze gezogen. Harry und Meghan können weiterhin öffentlich auftreten, Wohltätigkeitsorganisationen unterstützen und geschäftlich tätig sein. Diese Aktivitäten erfolgen jedoch nicht im Auftrag von König Charles und sind keine offiziellen Aufgaben der Monarchie. Ihre Rückkehr nach Großbritannien führt damit weder automatisch zurück in den Kreis der arbeitenden Royals noch automatisch zu ihrem früheren staatlichen Schutzstatus.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu