
Der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden Bostad will vorerst kein zusätzliches Kapital mehr in Deutschland investieren. Auslöser sind die Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin, große private Wohnungsbestände in öffentliches Eigentum zu überführen. Das Unternehmen sieht dadurch die Planungssicherheit für Immobilieninvestitionen beeinträchtigt. Die Entscheidung betrifft einen Konzern, der allein in der deutschen Hauptstadt rund 20.000 Wohnungen besitzt.
Nach Angaben von Co-Vorstandschef Christian Fladeland in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Bloomberg soll Deutschland vorerst kein weiteres Investitionskapital erhalten, solange die Vergesellschaftungspläne bestehen. Obwohl die politischen Vorhaben Berlin betreffen, sieht der Manager Auswirkungen auf die Bewertung von Investitionsrisiken in ganz Deutschland.
Der Berliner Wohnungsbestand von Heimstaden Bostad wird auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt. Nach Fladelands Berechnungen könnte ungefähr die Hälfte dieses Immobilienvermögens von einer Vergesellschaftung betroffen sein.
Bei einer Entschädigung, die 40 Prozent unter dem Marktwert läge, rechnet der Manager mit einem möglichen Verlust von rund einer Milliarde Euro. Dabei handelt es sich um eine unternehmensseitige Schätzung auf Grundlage eines angenommenen Szenarios, nicht um einen bereits entstandenen Schaden.
Hintergrund ist eine Vereinbarung von Linken, Grünen und SPD vom 17. Oktober 2026. Die drei Parteien wollen im Falle einer gemeinsamen Regierung private Wohnungsbestände vergesellschaften, wenn Unternehmen mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Ein Bestand von 10.000 Wohnungen soll beim bisherigen Eigentümer verbleiben.
Ausgenommen werden sollen unter anderem Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Unternehmen und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet wurden.
Für die Entschädigungen sieht das Sondierungspapier eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vor, sofern die Finanzierung für das Land Berlin tragfähig bleibt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Die Übertragung der Wohnungen soll frühestens ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes wirksam werden.
Der Konflikt reicht inzwischen über Berlin hinaus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet an einem Investitionsschutzgesetz, das die Voraussetzungen für die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände verschärfen soll.
Nach den am 25. Oktober bestätigten Eckpunkten müsste eine Landesregierung nachweisen, dass andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung ausgeschöpft wurden. Vorgesehen ist außerdem, Eigentümer unmittelbar in Geld und zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert zu entschädigen.
Die Berliner Linke kritisiert dieses Vorhaben. Sie hält die geplanten bundesrechtlichen Einschränkungen für verfassungsrechtlich problematisch.
Auch das Bundesjustizministerium verweist auf offene rechtliche Fragen. Am 26. Oktober erklärte ein Ministeriumssprecher, dass sowohl eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes als auch die geplanten Einschränkungen durch den Bund rechtlich bislang ohne Präzedenzfall seien. Einen Zeitplan für den Bundesgesetzentwurf gibt es noch nicht.
Heimstaden Bostad hält eine tatsächliche Umsetzung der Berliner Pläne nach Einschätzung seines Co-Vorstandschefs zwar für wenig wahrscheinlich. Bereits die bestehende Unsicherheit beeinflusse jedoch die Investitionsentscheidungen des Konzerns.
Die angekündigte Zurückhaltung bei neuen Investitionen bedeutet nicht, dass Heimstaden seine vorhandenen Wohnungen in Deutschland verkauft oder die Bewirtschaftung einstellt. Konkrete Angaben zu gestrichenen Bauprojekten oder einem Abbau von Arbeitsplätzen liegen damit nicht vor.
Die Debatte geht auf den Berliner Volksentscheid von 2021 zurück. Damals stimmten 59,1 Prozent der Abstimmenden für die Forderung, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Das Votum führte allerdings nicht unmittelbar zu einer Übertragung von Immobilien.
Ob aus der politischen Vereinbarung tatsächlich ein wirksames Vergesellschaftungsgesetz entsteht, hängt von den weiteren Koalitionsverhandlungen, dem Gesetzgebungsverfahren und den verfassungsrechtlichen Anforderungen ab.
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