
Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Auto oder Wohnmobil über längere Zeit im EU-Ausland unterwegs ist, könnte seine fällige technische Untersuchung künftig vorübergehend auch dort erledigen. Die Europäische Union arbeitet an neuen Vorschriften für die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen. Herzstück für Reisende ist eine EU-weit anerkannte, befristete Prüfbescheinigung. Beschlossen und in Deutschland anwendbar ist die Neuregelung allerdings noch nicht. Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter.
Die EU-Kommission hatte ihre Reform der Vorschriften für Fahrzeugprüfungen am 24. April 2025 vorgelegt. Danach sollen Halter eines Fahrzeugs die technische Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem anderen Mitgliedstaat durchführen lassen können. Der Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, müsste die dort ausgestellte vorläufige Prüfbescheinigung grundsätzlich anerkennen.
Diese HU im EU-Ausland soll allerdings zunächst keinen vollständigen Ersatz für die reguläre Untersuchung im Zulassungsstaat darstellen. Vorgesehen ist eine befristete Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müsste anschließend wieder eine reguläre Prüfung im Staat der Fahrzeugzulassung stattfinden, sofern dieser nicht darüber hinaus ausländische Prüfbescheinigungen anerkennt.
Die geplante Regel ist vor allem für Menschen interessant, die sich über Monate in einem anderen EU-Staat aufhalten. Dazu gehören etwa Beschäftigte mit längeren Auslandseinsätzen, Studierende oder Menschen, die Teile des Jahres in einem anderen Mitgliedstaat verbringen. Auch für Wohnmobilreisende, die beispielsweise den Winter in Südeuropa verbringen, könnte die Regelung relevant werden.
Wohnmobile werden im europäischen Typgenehmigungsrecht als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung innerhalb der Fahrzeugklasse M eingeordnet. Die EU definiert ein Wohnmobil als Fahrzeug dieser Klasse mit Wohnbereich und unter anderem Sitzgelegenheiten, Schlafmöglichkeit, Kochgelegenheit und Stauraum. Die konkrete Reichweite der neuen Prüfregel hängt jedoch vom endgültigen Richtlinientext und von der jeweiligen Fahrzeugkategorie ab.
Der Vorschlag der Kommission hat im weiteren Gesetzgebungsverfahren wesentliche Unterstützung erhalten. Die EU-Verkehrsminister legten am 4. Dezember 2025 ihre gemeinsame Position zum sogenannten Roadworthiness Package fest. Der Rat übernahm dabei das Konzept einer befristeten Prüfbescheinigung aus einem anderen Mitgliedstaat und wollte die Möglichkeit zusätzlich auf leichte Nutzfahrzeuge ausdehnen.
Auch das Europäische Parlament spricht sich grundsätzlich dafür aus. Der Verkehrsausschuss stimmte im Mai 2026 dafür, Fahrzeughaltern die technische Kontrolle in einem anderen EU-Land zu ermöglichen. Auch dort ist eine sechs Monate gültige vorläufige Prüfbescheinigung vorgesehen. Das Plenum bestätigte am 21. Mai das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat mit 369 Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 84 Enthaltungen.
Trotz der weitgehenden Übereinstimmung beim Thema Auslandsprüfung besteht derzeit noch kein neues Recht. Das Verfahren mit der Nummer 2025/0097(COD) wird bei EUR-Lex weiterhin als laufendes ordentliches Gesetzgebungsverfahren geführt. Damit gibt es bislang weder eine endgültig verabschiedete Richtlinie noch einen Zeitpunkt, ab dem Autofahrer die neue Möglichkeit tatsächlich nutzen können.
Wie aktuell die Verhandlungen noch sind, zeigen Unterlagen des Rates. Für den 1. und 2. Oktober 2026 wurden überarbeitete sogenannte Vier-Spalten-Dokumente zum Richtlinienvorschlag bereitgestellt. Darin werden die Positionen der EU-Institutionen und mögliche Kompromisstexte gegenübergestellt. Für den 6. Oktober ist eine weitere Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Landverkehr angesetzt.
Bis eine Einigung zwischen Parlament und Rat erzielt, der Rechtsakt formell beschlossen und anschließend umgesetzt ist, bleiben die bestehenden Vorschriften maßgeblich.
Nach der derzeit geltenden EU-Richtlinie 2014/45/EU muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass die bei ihm zugelassenen Fahrzeuge regelmäßig von Prüfstellen kontrolliert werden, die von diesem Staat zugelassen oder beaufsichtigt sind. Die Richtlinie sieht bislang keine allgemeine Möglichkeit vor, die turnusmäßige Untersuchung eines im Heimatstaat zugelassenen Fahrzeugs einfach durch eine reguläre Untersuchung in einem beliebigen anderen EU-Land zu ersetzen.
Die bereits bestehenden Regeln zur gegenseitigen Anerkennung betreffen unter anderem Prüfbescheinigungen bei der Ummeldung eines Fahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat. Genau diese Lücke bei längeren vorübergehenden Auslandsaufenthalten soll die Reform verkleinern.
Ein verbindliches Startdatum gibt es daher am 4. Oktober 2026 nicht. Erst wenn Parlament und Rat einen gemeinsamen Text vereinbart haben, kann die Richtlinie formell verabschiedet werden. Danach müssen die neuen Vorgaben entsprechend den endgültigen Übergangs- und Umsetzungsfristen in nationales Recht übertragen werden.
Für Autofahrer bedeutet das: Die Aussicht auf eine technische Prüfung während eines längeren Aufenthalts in einem anderen EU-Staat ist deutlich konkreter geworden. Wer seine Hauptuntersuchung derzeit fällig hat, kann sich aber noch nicht auf die geplante sechsmonatige EU-Bescheinigung berufen. Maßgeblich bleiben vorerst die bestehenden nationalen Regelungen.
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