
Die USA haben ihre Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erheblich ausgeweitet. Die Regierung von Präsident Donald Trump nahm am Freitag, 9. Oktober 2026, erstmals den Gerichtshof als gesamte Institution auf ihre Sanktionsliste. Bislang richteten sich amerikanische Strafmaßnahmen vor allem gegen einzelne Richter und Mitarbeiter des Büros der Chefanklägerin. Die neuen Beschränkungen betreffen nun auch die finanziellen und geschäftlichen Beziehungen des Gerichts zu amerikanischen Unternehmen. Der Strafgerichtshof wies die Entscheidung zurück und forderte Unterstützung von seinen Mitgliedstaaten.
Das amerikanische Finanzministerium bestätigte die Aufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs in die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen. Zuständig für die Umsetzung ist die Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC). Damit unterliegt die Institution grundsätzlich den amerikanischen Vorschriften zur Sperrung von Vermögenswerten und zur Beschränkung wirtschaftlicher Transaktionen.
Die Entscheidung kann insbesondere Geschäftsbeziehungen zu Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen betreffen. Amerikanische Unternehmen dürfen einer sanktionierten Organisation grundsätzlich keine Dienstleistungen mehr anbieten, soweit keine entsprechende Ausnahmegenehmigung besteht. Auch internationale Unternehmen müssen mögliche Verbindungen zum amerikanischen Finanzsystem berücksichtigen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf den laufenden Gerichtsbetrieb waren am Freitag zunächst noch nicht vollständig absehbar. Der IStGH ist auf Finanzdienstleistungen, Versicherungen und technische Infrastruktur angewiesen, um seine Ermittlungen und Gerichtsverfahren durchzuführen.
Gleichzeitig veröffentlichte das US-Finanzministerium mehrere Ausnahmegenehmigungen. Eine davon erlaubt bestimmte notwendige Geschäfte zur Aufrechterhaltung oder Abwicklung bestehender Tätigkeiten und Verträge bis zum 7. April 2027.
Zu den vorübergehend zugelassenen Transaktionen gehören unter anderem Zahlungen der Mitgliedstaaten an das Gericht, Gehälter, Krankenversicherungen, medizinische Leistungen sowie Ausgaben für Miete und andere laufende Dienstleistungen.
Weitere Genehmigungen betreffen Telekommunikation, Software, bestimmte Rentenzahlungen und Geschäfte im Zusammenhang mit Gefangenen des Gerichtshofs. Insbesondere für Kommunikationsdienste und Unternehmenssoftware sieht das amerikanische Finanzministerium gesonderte Ausnahmen vor.
Die Sanktionen bedeuten deshalb keinen sofortigen vollständigen Abbruch aller Geschäftsbeziehungen. Allerdings gelten die Erlaubnisse nur innerhalb der jeweils festgelegten Bedingungen. Die Übergangsregelung eröffnet den betroffenen Unternehmen und dem Gerichtshof zunächst einen zeitlich begrenzten Handlungsspielraum.
US-Außenminister Marco Rubio verteidigte die Entscheidung mit der Haltung Washingtons, dass amerikanische Staatsbürger nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen werden dürften. Die Vereinigten Staaten erkennen die Zuständigkeit des Gerichts über ihre Staatsbürger nicht grundsätzlich an und gehören nicht zu dessen Vertragsstaaten.
Ein wesentlicher Streitpunkt sind die Ermittlungen des Gerichtshofs zu möglichen Kriegsverbrechen. Dazu gehören Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Einsatz amerikanischer Soldaten in Afghanistan. Dieser Untersuchungskomplex wurde nach Angaben des Gerichts inzwischen zurückgestellt, jedoch nicht formell abgeschlossen.
Auch das Vorgehen des IStGH gegen israelische Regierungsvertreter hat die Beziehungen belastet. Im November 2024 erließ das Gericht Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joaw Galant im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen. Die Haftbefehle stellen keine strafrechtliche Verurteilung dar.
Rubio machte deutlich, dass Washington von den Mitgliedstaaten des Gerichts eine Reaktion auf die amerikanischen Forderungen erwartet. Zugleich stellte er weitere Schritte in Aussicht, sollten die Vereinigten Staaten ihre Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt sehen.
Der Internationale Strafgerichtshof reagierte mit deutlicher Kritik. In einer Stellungnahme vom Freitag bezeichnete er die Sanktionen als Eingriff in die internationale Rechtspflege und in die Unabhängigkeit der Justiz.
Gerichtspräsidentin Tomoko Akane erklärte, der IStGH werde seine Aufgaben weiterhin unabhängig und unparteiisch wahrnehmen. Gleichzeitig rief das Gericht seine Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Fortsetzung seiner Arbeit sicherzustellen.
Auch die stellvertretende Chefanklägerin Nazhat Shameem Khan erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die laufenden Ermittlungen und Strafverfahren fortgesetzt würden. Nach ihrer Darstellung gefährden die amerikanischen Maßnahmen die Unabhängigkeit einer internationalen Justizinstitution.
Die Entscheidung vom Freitag folgt einer Reihe früherer amerikanischer Sanktionen. Bereits im August 2026 waren unter anderem Gerichtspräsidentin Akane und ein weiterer Mitarbeiter auf die amerikanische Sanktionsliste gesetzt worden. Nach damaligen Angaben des IStGH waren zu diesem Zeitpunkt neun seiner 18 Richter von amerikanischen Strafmaßnahmen betroffen.
Der Konflikt betrifft auch das Verhältnis der Vereinigten Staaten zu ihren europäischen Partnern. Sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören dem Internationalen Strafgerichtshof an. Auch zahlreiche NATO-Partner unterstützen die Institution.
Die Niederlande, in denen der Gerichtshof seinen Sitz hat, kritisierten die amerikanische Entscheidung. Außenminister Tom Berendsen bezeichnete die neuen Sanktionen als bedauerlich und bekräftigte die Unterstützung seines Landes für das Gericht. Zugleich verwies er auf die Möglichkeit, den Zeitraum der Übergangsregelung für weitere Gespräche zu nutzen.
Die Europäische Union hatte bereits zuvor ihre Unterstützung für den Gerichtshof erklärt. Im Juli 2026 betonte sie ausdrücklich, dass die Institution und ihre Mitarbeiter vor politischer Einflussnahme und Sanktionen geschützt werden müssten.
Auf europäischer Ebene wird außerdem über rechtliche Möglichkeiten diskutiert, Unternehmen vor bestimmten Auswirkungen amerikanischer Sanktionen zu schützen. Dazu gehört eine mögliche Anwendung des europäischen Abwehrgesetzes gegen die extraterritorialen Folgen von Sanktionen. Eine entsprechende neue Schutzmaßnahme als unmittelbare Reaktion auf die Entscheidung vom Freitag war zunächst nicht beschlossen.
Der Internationale Strafgerichtshof nahm 2002 seine Arbeit auf. Grundlage ist das sogenannte Römische Statut. Die Institution ist für die strafrechtliche Verfolgung einzelner Personen zuständig, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression zur Last gelegt werden.
Der Gerichtshof soll insbesondere dann tätig werden, wenn zuständige nationale Justizsysteme nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verfahren selbst durchzuführen. Seine Zuständigkeit ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden. Unter bestimmten Bedingungen können deshalb auch Staatsangehörige von Ländern betroffen sein, die das Römische Statut nicht ratifiziert haben.
Die USA gehören ebenso wie Russland und China nicht zu den Vertragsstaaten. Der IStGH verfügt zudem über keine eigene Polizei und ist bei der Vollstreckung seiner Haftbefehle auf die Zusammenarbeit mit Staaten angewiesen.
Mit der Aufnahme des gesamten Gerichtshofs in ihre Sanktionsliste haben die Vereinigten Staaten den bisherigen Konflikt auf eine neue Ebene gehoben. Neben einzelnen Richtern und Anklägern steht nun die Finanzierung und organisatorische Arbeitsfähigkeit der Institution im Mittelpunkt. Welche Einschränkungen daraus nach Ablauf der amerikanischen Übergangsregelung entstehen, ist derzeit offen.
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