Streit um Asyl-Rückführungen belastet neues EU-System

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Symbolbild mit KI erstellt

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Zwischen Deutschland und Italien wächst der Konflikt über die Rückführung von Asylsuchenden. Berlin will Menschen wieder nach Italien überstellen, wenn das Land nach den europäischen Zuständigkeitsregeln für ihr Asylverfahren verantwortlich ist. Aus Rom kommt dagegen Widerstand. Damit gerät wenige Wochen nach dem Start der neuen europäischen Asylregeln ausgerechnet ein zentraler Bestandteil des Systems unter politischen Druck.

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Die Bundesregierung hält daran fest, dass Überstellungen nach Italien wieder möglich sein müssen. Das Bundesinnenministerium verweist auf Vereinbarungen, die Deutschland im Herbst 2025 sowohl mit Italien als auch mit Griechenland geschlossen hat. Danach sollten die europäischen Zuständigkeitsregeln mit der Anwendung des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wieder praktisch umgesetzt werden.

Die Rückführungen von Asylsuchenden nach Italien sind damit zu einem frühen Belastungstest für den EU-Migrationspakt geworden.

Berlin pocht auf vereinbarte Überstellungen

Das Bundesinnenministerium erklärte bereits am 12. August, ein funktionierendes System zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates sei eine Voraussetzung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS. Nach Darstellung des Ministeriums gehören dazu auch praktikable Verfahren für Überstellungen zwischen den EU-Staaten.

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Dabei gibt es allerdings eine rechtlich wichtige Übergangsphase. Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt das frühere Dublin-System. Für ältere Verfahren gelten zum Teil weiterhin die bisherigen Regeln. Nach Artikel 84 der EU-Verordnung wird die Zuständigkeit für Anträge, die vor dem dort festgelegten Übergangsstichtag registriert wurden, weiterhin anhand der Dublin-III-Regeln bestimmt.

Auch die Bundesregierung räumte ein, dass zwischen Berlin und Rom unterschiedliche Auffassungen über einzelne Altfälle bestehen. Vorrangig gehe es um Fälle seit Anwendung des neuen europäischen Systems. Zur Behandlung früherer Verfahren machte das Innenministerium zunächst keine abschließende Aussage.

Italien stellt sich gegen Rücknahmen aus Deutschland

Die italienische Regierung argumentiert ihrerseits, das Land werde durch Sekundärmigration innerhalb Europas zusätzlich belastet. Innenminister Matteo Piantedosi hat die Debatte über sogenannte Dublin-Fälle mehrfach öffentlich aufgegriffen. Das italienische Innenministerium veröffentlichte am 23. August ein Interview, in dem Piantedosi erklärte, bislang habe es lediglich drei entsprechende Rückkehrfälle nach Italien gegeben.

Deutlich schärfer äußerte sich Italiens stellvertretender Ministerpräsident und Lega-Chef Matteo Salvini. Er erklärte öffentlich, Italien solle keine Migranten aus Deutschland übernehmen, solange deutsche Hilfsorganisationen Menschen im Mittelmeer retten und nach Italien bringen. Diese Position ist eine politische Forderung Salvinis. Sie ändert für sich genommen nicht die geltenden europäischen Zuständigkeitsregeln.

Auch Piantedosi hat die Tätigkeit deutscher ziviler Seenotrettungsorganisationen mit der Frage der Überstellungen verknüpft. Eine finanzielle Verrechnung zwischen der Aufnahme geretteter Menschen und der Übernahme von Asylsuchenden aus anderen Mitgliedstaaten ist im europäischen Asylsystem jedoch nicht als entsprechender Mechanismus vorgesehen.

Bundesregierung vermeidet offene Konfrontation

Trotz der gegensätzlichen Positionen bemüht sich die Bundesregierung öffentlich um einen zurückhaltenden Ton. In der Regierungspressekonferenz am 24. August erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius, er sehe keine grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Italien. Die Bundesregierung verwies stattdessen auf die gemeinsame Umsetzung des europäischen Asylsystems und die Verbindung von Verantwortung und Solidarität.

Das Bundesinnenministerium sprach ebenfalls von einem engen und partnerschaftlichen Austausch mit der italienischen Seite. Bereits fünf Tage zuvor hatte das Ministerium konkrete Angaben zu einzelnen geplanten oder abgesagten Überstellungen abgelehnt. Einen Termin für ein Treffen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seinem italienischen Amtskollegen Piantedosi bestätigte Berlin zunächst nicht.

Damit bleibt auch offen, in welchem Umfang Deutschland kurzfristig tatsächlich Menschen nach Italien überstellen kann.

EU-Migrationspakt verbindet Verantwortung und Solidarität

Der Konflikt berührt einen Kern des reformierten europäischen Asylsystems. Der EU-Migrationspakt soll einerseits verhindern, dass Asylsuchende ohne geregeltes Verfahren von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiterreisen. Andererseits enthält er einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus, der besonders belastete Staaten unterstützen soll.

Diese Unterstützung kann unter anderem über die Übernahme von Schutzsuchenden, finanzielle Beiträge oder andere Hilfsmaßnahmen erfolgen. Gleichzeitig gelten klarere Zuständigkeitsregeln und kürzere Verfahren, wenn Menschen unerlaubt in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen.

Gerade diese Verbindung ist politisch entscheidend. Staaten an den EU-Außengrenzen wie Italien sollen Unterstützung erhalten. Im Gegenzug müssen sie jedoch die ihnen nach den europäischen Regeln zugewiesenen Verantwortlichkeiten erfüllen.

EU-Kommission sieht bei Italien noch Handlungsbedarf

Schon vor dem aktuellen Streit hatte die EU-Kommission Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung festgestellt. In ihrer ersten Bewertung vom 16. Juli bescheinigte sie Italien zwar erhebliche Anstrengungen bei der Vorbereitung auf die neuen Regeln. Zugleich seien aber weitere konkrete Schritte erforderlich, damit Überstellungen tatsächlich stattfinden können. Eine weitere Bewertung ist für Oktober vorgesehen.

Damit reicht der deutsch-italienische Konflikt über die unmittelbar betroffenen Personen hinaus. Wenn Mitgliedstaaten Zuständigkeitsentscheidungen dauerhaft nicht praktisch umsetzen können, verliert ein wesentlicher Teil des neuen Systems an Wirkung. Zugleich ist der Pakt nicht auf Rücküberstellungen allein beschränkt. Grenzverfahren, gemeinsame Standards und der Solidaritätsmechanismus gehören ebenfalls zu dem Reformpaket.

Von einem Scheitern des gesamten EU-Migrationspakts kann deshalb derzeit nicht gesprochen werden. Der Streit zeigt jedoch bereits wenige Monate nach Beginn der Anwendung, wie stark das neue System davon abhängt, dass die Mitgliedstaaten nicht nur gemeinsame Regeln beschließen, sondern Zuständigkeiten und Solidaritätsleistungen auch praktisch akzeptieren.

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