
Die Merz Akademie in Stuttgart befindet sich in einem Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung. Das zuständige Amtsgericht hat dem entsprechenden Antrag der privaten Hochschule zugestimmt. Der Studien- und Lehrbetrieb soll nach Angaben der Akademie fortgesetzt werden. Für die Studierenden bedeutet die Insolvenz damit zunächst nicht, dass ihr Studium abgebrochen werden muss oder die Hochschule unmittelbar geschlossen wird.
Die Insolvenz der Merz Akademie trifft eine traditionsreiche staatlich anerkannte Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien. Die Einrichtung führt ihre Geschichte bis ins Jahr 1918 zurück und ist seit 1985 staatlich anerkannt. Zum Angebot gehören heute ein Bachelorstudium im Bereich Gestaltung, Kunst und Medien sowie ein Masterstudiengang. Die Hochschule verfügt nach eigenen Angaben über rund 250 Studienplätze.
Als Gründe für die wirtschaftliche Krise nennt die Merz Akademie mehrere Faktoren. Die Finanzierung sei strukturell nicht mehr ausreichend gewesen. Hinzu kämen rückläufige Aufnahmezahlen bei Studierenden und der Wegfall wichtiger Kooperationsverträge. Das Ziel des eingeleiteten Verfahrens ist nach Angaben der Hochschule, den Betrieb zu stabilisieren und eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive zu entwickeln.
Die Eigenverwaltung ist dabei nicht mit einer sofortigen Abwicklung gleichzusetzen. Nach der Insolvenzordnung bleibt ein Unternehmen in einem solchen Verfahren grundsätzlich selbst handlungsfähig, steht jedoch unter insolvenzrechtlicher Aufsicht. Bereits für eine vorläufige Eigenverwaltung muss unter anderem eine Planung für die Fortführung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs vorgelegt werden.
Von der Insolvenz betroffen ist die gemeinnützige Gesellschaft, die die Merz Akademie als Hochschule betreibt. Nach den bislang veröffentlichten Angaben sind die Merz Schule, das Merz Berufskolleg und das übergeordnete Merz Bildungswerk nicht Teil dieses Insolvenzverfahrens.
Für bereits eingeschriebene Studierende ist die wichtigste Nachricht, dass der Lehrbetrieb fortgeführt werden soll. Eine Einstellung des Studiums oder eine Schließung der Hochschule wurde nicht angekündigt. Damit unterscheidet sich die aktuelle Lage von einer Liquidation, bei der der Betrieb beendet wird.
Wie dauerhaft der Betrieb gesichert werden kann, hängt allerdings vom weiteren Verlauf der Sanierung ab. Eine langfristige Garantie für die vollständige Fortführung aller Studienangebote wurde bislang nicht veröffentlicht. Auch zu möglichen Veränderungen bei Personal, Lehrangebot oder Organisation lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.
Auf ihrer Internetseite führt die Merz Akademie weiterhin Termine für das kommende Wintersemester 2026/27 auf. Für den Bachelorstudiengang wird der 28. August 2026 als nächster Bewerbungstermin genannt. Die Einführungswoche ist vom 28. September bis 2. Oktober vorgesehen, die Vorlesungszeit soll am 5. Oktober beginnen. Auch für den Masterstudiengang werden weiterhin Bewerbungs- und Semestertermine ausgewiesen.
Damit ist derzeit erkennbar, dass die Hochschule mit einem regulären Start des kommenden Semesters plant. Ob im Zuge der Sanierung später Anpassungen notwendig werden, war zunächst offen.
Die wirtschaftliche Stabilität der privaten Hochschule war bereits bei früheren Begutachtungen ein Thema. Der Wissenschaftsrat stellte 2015 bei der Reakkreditierung fest, dass die Merz Akademie wissenschaftlichen Hochschulstandards entspricht und sprach eine positive Reakkreditierung aus. Gleichzeitig beschäftigte sich das Gremium mit der finanziellen Absicherung der Studierenden.
Im damaligen Bewertungsbericht wurde darauf hingewiesen, dass Vorsorge für einen möglichen Ausfall der Hochschule geprüft werden sollte. Genannt wurden beispielsweise Vereinbarungen mit anderen Hochschulen ähnlichen Profils, durch die Studierende ihr Studium im Ernstfall ordnungsgemäß abschließen könnten. Auch andere Formen finanzieller Sicherung wurden als Möglichkeit genannt.
Ob und in welcher konkreten Form solche Absicherungen seitdem umgesetzt wurden und heute gelten, ist derzeit nicht öffentlich bestätigt. Deshalb lässt sich aus der damaligen Empfehlung nicht ableiten, dass Studierende im Fall eines Scheiterns der aktuellen Sanierung automatisch von einer bestimmten anderen Hochschule übernommen würden.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren wird die Merz Akademie weiterhin als staatlich anerkannte nichtstaatliche Hochschule in Baden-Württemberg geführt. Das Wissenschaftsministerium listet die Einrichtung entsprechend in seiner Übersicht der nichtstaatlichen Hochschulen.
Auch die aktuellen Studieninformationen der Akademie weisen den Bachelorstudiengang als staatlich anerkannt und grundsätzlich BAföG-förderfähig aus. Ab dem Wintersemester 2026/27 werden für den Bachelor monatliche Studienbeiträge von 479 Euro genannt. Für den Master liegen sie bei 595 Euro pro Monat.
Für Studierende verändert die Insolvenz damit zunächst vor allem die wirtschaftliche Situation ihres Hochschulträgers. Der unmittelbare Studienbetrieb soll weiterlaufen. Entscheidend für die kommenden Monate wird sein, ob im Eigenverwaltungsverfahren ein dauerhaft finanzierbares Modell für die vergleichsweise kleine private Hochschule gefunden werden kann.
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