Rom blockiert Rücknahmen, Berlin pocht auf EU-Asylregeln

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Symbolbild mit KI erstellt

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Zwischen Deutschland und Italien hat sich der Streit über die Rücknahme von Asylsuchenden verschärft. Italien nimmt weiterhin Menschen nicht regulär zurück, deren Asylverfahren nach den europäischen Zuständigkeitsregeln dort bearbeitet werden müsste. Der italienische Vize-Regierungschef Matteo Salvini bekräftigte am Wochenende, dass sein Land bis auf Weiteres keine entsprechenden Überstellungen aus Deutschland akzeptieren werde. Als Begründung verwies der Lega-Vorsitzende unter anderem auf Einsätze deutscher Hilfsorganisationen im Mittelmeer.

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Der Streit zwischen Italien und Deutschland über Migranten trifft damit auf eine besonders sensible Phase. Seit dem 12. Juni 2026 gelten wesentliche Teile des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die frühere Dublin-III-Verordnung wurde durch die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung, kurz AMMR, ersetzt. Die Reform sollte gerade die Zuständigkeitsregeln und Überstellungen zwischen den Mitgliedstaaten verlässlicher machen.

EU-Kommission sieht bei Italien weiter Probleme

Die erste Bewertung der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Regeln liefert konkrete Hinweise auf den Konflikt. Für den Zeitraum vom 12. Juni bis 7. Juli 2026 meldeten acht Mitgliedstaaten Verfahren zur Übernahme oder Rückübernahme an Italien. Nach Angaben der Kommission akzeptierte Italien entsprechende Zuständigkeiten teilweise stillschweigend. Tatsächliche Überstellungen waren jedoch noch nicht wieder regulär angelaufen.

In diesem Zeitraum wurden nach Angaben der Kommission zwölf konkrete Überstellungen nach Italien angefordert. Italien wies alle zwölf zurück. Die Kommission stellte dazu fest, dass ein zuständiger Mitgliedstaat eine Überstellung nach den neuen Regeln nicht einfach ablehnen darf. Kann der vorgeschlagene Termin nicht eingehalten werden, muss grundsätzlich ein anderer Termin oder eine andere praktische Modalität angeboten werden. Eine Überstellung nach Italien fand im betrachteten Zeitraum zwar statt, sie beruhte jedoch auf einer bereits vor dem 12. Juni bestätigten Anfrage.

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Die Kommission würdigte zugleich erhebliche italienische Vorbereitungen auf das neue System. Italien habe Personal für die zuständige Verwaltungseinheit aufgestockt, technische Systeme angepasst und zusätzliche Kapazitäten für die Umsetzung der Reform vorgesehen. Dennoch sah die Behörde Mitte Juli noch keine ausreichenden Hinweise darauf, dass die seit Ende 2022 bestehende faktische Aussetzung der meisten Überstellungen beendet worden war. Eine weitere Bewertung ist für Oktober vorgesehen.

Deutschland verweist auf Vereinbarung mit Italien

Die Bundesregierung sieht ein funktionierendes Überstellungssystem als einen zentralen Bestandteil des neuen europäischen Asylsystems. Das Bundesinnenministerium erklärte am 12. August, Deutschland habe im Herbst 2025 sowohl mit Italien als auch mit Griechenland Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Verfahren nach Anwendung des neuen EU-Systems getroffen. Danach sollten Überstellungen nach Italien wieder stattfinden.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatte Italien allein im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1.753 deutschen Übernahmeersuchen zugestimmt. Das Ministerium wies zugleich darauf hin, dass diese Fälle überwiegend nicht unter die bilaterale Vereinbarung für die Zeit nach Beginn des neuen Systems fielen. Zu konkret geplanten Einzelüberstellungen äußerte sich die Bundesregierung nicht. Auch am 19. August erklärte das Innenministerium lediglich, Berlin und Rom befänden sich weiter in Abstimmung über die Umsetzung der europäischen Regeln.

Bereits im Januar hatte die Bundesregierung dem Bundestag mitgeteilt, mit Italien und Griechenland sei vereinbart worden, das Zuständigkeitsverfahren nach Anwendung des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wieder vollständig umzusetzen. Gleichzeitig sollte Deutschlands Beitrag zum europäischen Solidaritätsmechanismus mit Belastungen verrechnet werden, die Deutschland zuvor durch die Übernahme von Asylverfahren nach Sekundärmigration getragen hatte.

2025 nur eine Überstellung von Deutschland nach Italien

Wie weit Anspruch und tatsächliche Praxis bislang auseinanderlagen, zeigen die amtlichen Zahlen für 2025. Nach Angaben der Bundesregierung richtete Deutschland in diesem Jahr 6.229 Dublin-Übernahmeersuchen an Italien. In der Statistik wurden 6.633 Zustimmungen Italiens erfasst. Tatsächlich wurde jedoch nur eine Person im Rahmen des Dublin-Systems von Deutschland nach Italien überstellt.

Zum Vergleich: Deutschland stellte 2025 insgesamt 35.942 Übernahmeersuchen an andere Dublin-Staaten. 23.912 Zustimmungen wurden registriert, tatsächlich vollzogen wurden 5.377 Überstellungen. Eurostat weist für die EU insgesamt 111.708 ausgehende Dublin-Ersuchen und 16.620 tatsächlich ausgeführte Überstellungen im Jahr 2025 aus. Italien erhielt nach einer Eurostat-Schätzung mit 24.152 die meisten eingehenden Ersuchen aller EU-Staaten.

Diese Zahlen zeigen zugleich, dass Schwierigkeiten bei Überstellungen kein ausschließlich deutsch-italienisches Problem sind. Zwischen den EU-Staaten liegt die Zahl tatsächlich ausgeführter Überstellungen seit Jahren deutlich unter der Zahl der Anfragen. Im Fall Italiens war die Differenz jedoch besonders groß.

Welche Regeln gelten für ältere Fälle

Für die rechtliche Bewertung ist das Datum des jeweiligen Asylantrags wichtig. Die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung gilt seit dem 12. Juni 2026. Eine Berichtigung des EU-Rechtsakts legte diesen Termin ausdrücklich fest. Für Anträge, die vor dem 12. Juni registriert wurden, wird der zuständige Staat weiterhin anhand der Kriterien der früheren Dublin-III-Verordnung bestimmt. Für später registrierte Anträge gelten die neuen Zuständigkeitsregeln.

Damit sind ältere Fälle nicht automatisch erledigt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Dezember 2024 entschieden, dass sich ein nach Dublin zuständiger Mitgliedstaat nicht einseitig von dieser Verantwortung lösen kann. Auf diese Entscheidung verweist auch die EU-Kommission in ihrer aktuellen Bewertung Italiens.

Die neuen Regeln ändern allerdings einzelne Fristen und Verfahren. Grundsätzlich bleibt das Prinzip bestehen, dass ein Asylantrag in dem nach europäischen Kriterien zuständigen Mitgliedstaat geprüft werden soll. Die erste Einreise spielt dabei eine wichtige Rolle, ist aber nicht in jedem Fall allein entscheidend. Unter anderem können familiäre Bindungen, Visa oder Aufenthaltstitel die Zuständigkeit eines anderen Staates begründen.

Rom verweist auf Belastung und europäische Solidarität

Italien stellt dem Verantwortungsprinzip die Forderung nach europäischer Lastenteilung gegenüber. Innenminister Matteo Piantedosi hatte bereits im Dezember 2025 nach einer Sitzung der EU-Innenminister erklärt, Deutschland und Italien hätten sich auf eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Pakts verständigt. Danach sollten die neuen Mechanismen ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Solidarität und Verantwortung gewährleisten.

Salvini verschärfte die italienische Position nun öffentlich. Er verknüpfte die Ablehnung deutscher Überstellungen mit der Tätigkeit deutscher Seenotrettungsorganisationen, die Menschen in italienische Häfen bringen. Eine rechtliche Verknüpfung solcher Einsätze mit der Verpflichtung zur Aufnahme nach den europäischen Zuständigkeitsregeln hat die EU-Kommission bislang nicht bestätigt. Auf Fragen zum konkreten deutsch-italienischen Konflikt erklärte sie am 11. August lediglich, sie stehe mit den Mitgliedstaaten in engem Kontakt und werde die Umsetzung weiter überprüfen.

Damit liegt der Kern des Konflikts nicht darin, ob es europäische Regeln zur Zuständigkeit gibt. Umstritten ist vor allem ihre praktische Umsetzung und bei den älteren Fällen die Reichweite der deutsch-italienischen Übergangsvereinbarung. Die EU-Kommission hat für neue Fälle zugleich deutlich gemacht, dass bestätigte Überstellungen nicht grundsätzlich verweigert werden dürfen. Ihre nächste formelle Bewertung der italienischen Praxis soll bis Mitte Oktober vorliegen.

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