
Der frühere Außenminister Joschka Fischer hat die CDU vor einer Zusammenarbeit mit der AfD gewarnt. In einem Interview sagte der Grünen-Politiker, er sehe innerhalb der Union Befürworter einer Kooperation oder sogar Koalition mit der AfD. Eine solche Zusammenarbeit könne die CDU nach seiner Einschätzung spalten und Deutschland destabilisieren. Zugleich erklärte Fischer, er nehme CDU-Chef Friedrich Merz ab, dass dieser keine Koalition mit der AfD eingehen wolle.
Fischer verbindet seine Warnung mit der Rolle der CDU im deutschen Parteiensystem. Die Union gehört seit Gründung der Bundesrepublik zu den prägenden Parteien des Landes. Eine Öffnung zur AfD wäre deshalb nicht nur ein taktischer Schritt in einzelnen Ländern, sondern hätte aus Fischers Sicht Folgen für die Stabilität der politischen Mitte. Als warnendes Beispiel verwies er auf den Niedergang der italienischen Democrazia Cristiana, die über Jahrzehnte eine zentrale Machtpartei in Italien war.
Der politische Druck entsteht vor allem durch die Lage in Ostdeutschland. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Nach aktuellen Umfragen käme die AfD derzeit auf 41 Prozent, die CDU auf 26 Prozent. Die Erhebung misst Parteipräferenzen und ist keine Prognose für das Wahlergebnis, zeigt aber eine schwierige Ausgangslage für die Regierungsbildung.
Die CDU hat Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD bereits auf dem Bundesparteitag 2018 ausgeschlossen. Diese Beschlusslage wurde in späteren Debatten immer wieder herangezogen, wenn es um kommunale Zusammenarbeit, Landespolitik oder mögliche Machtoptionen ging. Auch Friedrich Merz schloss eine Zusammenarbeit mit der AfD auf dem CDU-Parteitag im Februar 2026 erneut aus.
Fischer ordnet eine mögliche AfD-Regierungsbeteiligung nicht nur innenpolitisch ein. Nach seiner Einschätzung würde eine AfD in Regierungsverantwortung das internationale Vertrauen in Deutschland belasten. Besonders mit Blick auf Nachbarländer wie Polen und Frankreich sieht er eine solche Entwicklung als Signal, das weit über ein einzelnes Bundesland hinausreichen würde. Diese Bewertung ist Fischers politische Einschätzung, keine amtliche Feststellung.
Die rechtliche Einordnung der AfD ist weiter Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Februar 2026, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Zugleich stellte das Gericht im Eilverfahren fest, dass weiterhin ein starker Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehe. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache lag damit zunächst nicht vor.
Fischers Aussagen fallen in eine Phase, in der klassische Regierungsmehrheiten schwieriger werden. In mehreren ostdeutschen Ländern liegt die AfD in Umfragen stark. Für die CDU verschärft sich dadurch die Frage, wie sie Mehrheiten ohne die AfD organisiert und zugleich ihre eigene Beschlusslage einhält. Genau an diesem Punkt setzt Fischers Warnung an: Eine Koalition mit der AfD wäre aus seiner Sicht kein pragmatischer Ausweg, sondern ein Risiko für die Union selbst.
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