
Der wachsende Einfluss von Finanzinvestoren in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bereitet dem Bundeskartellamt Sorge. Behördenpräsident Andreas Mundt warnte am Samstag, 31. Oktober 2026, gegenüber der Bild-Zeitung vor einer zunehmenden Konzentration im Gesundheitsmarkt. Besonders problematisch sei, dass die Wettbewerbsbehörde zahlreiche Übernahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht untersuchen könne.
Mundt erklärte, durch die Übernahme Medizinischer Versorgungszentren durch institutionelle Investoren könnten regional starke Marktstellungen einzelner Anbieter entstehen. Die Möglichkeiten des Bundeskartellamts, solche Entwicklungen zu kontrollieren, seien jedoch begrenzt.
Ein wesentlicher Grund liegt in den gesetzlichen Umsatzschwellen. Für die reguläre Fusionskontrolle muss unter anderem ein beteiligtes Unternehmen in Deutschland mehr als 50 Millionen Euro und ein weiteres mehr als 17,5 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen. Einzelne Arztpraxen erreichen die zweite Schwelle gewöhnlich nicht. Für bestimmte Übernahmen gelten allerdings Sonderregelungen.
Das Bundeskartellamt hatte bereits in seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023 und 2024 darauf hingewiesen, dass sich durch den schrittweisen Erwerb von Arztpraxen und Vertragsarztsitzen regionale Konzentrationen entwickeln könnten, ohne dass die Behörde die einzelnen Zusammenschlüsse prüfen könne.
Medizinische Versorgungszentren gehören inzwischen fest zur ambulanten Gesundheitsversorgung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stieg ihre Zahl bis 2025 auf mehr als 5.300. In diesen Einrichtungen können mehrere angestellte Ärztinnen und Ärzte gemeinsam oder in unterschiedlichen Fachrichtungen tätig sein.
MVZ werden nicht ausschließlich von Finanzinvestoren betrieben. Zu den Trägern gehören auch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte. Die zunehmende Bedeutung institutioneller Kapitalgeber wirft jedoch Fragen nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen und der Marktkonzentration auf.
Nach Angaben des Bundeskartellamts sind die wirtschaftlichen Eigentümer investorengetragener Praxen häufig nicht ohne Weiteres erkennbar. Das erschwere die Bewertung, wie stark einzelne Unternehmensgruppen den regionalen Gesundheitsmarkt bereits prägen.
Die Beteiligung von Finanzinvestoren an medizinischen Einrichtungen wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Bundesärztekammer sieht die Gefahr, dass wirtschaftliche Renditeerwartungen ärztliche Entscheidungen beeinflussen könnten. Sie fordert deshalb mehr Transparenz über Eigentümerstrukturen und einen stärkeren Schutz der ärztlichen Unabhängigkeit.
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren widerspricht einer pauschalen Kritik an investorengetragenen Einrichtungen. Nach seiner Einschätzung gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass diese grundsätzlich eine schlechtere medizinische Versorgung anbieten.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages im November 2025 wurden entsprechend unterschiedliche Positionen vertreten. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sprach sich damals für Regelungen aus, die eine vielfältige Trägerstruktur sichern sollen.
Die Warnung des Bundeskartellamts betrifft vor allem die langfristige Wettbewerbsstruktur der ambulanten Versorgung. Wenn mehrere bislang unabhängige Praxen unter die Kontrolle derselben Unternehmensgruppe gelangen, kann sich die Zahl eigenständiger Anbieter in einer Region verringern.
Das bedeutet nicht automatisch eine schlechtere medizinische Behandlung. Die Wettbewerbsbehörde sieht jedoch das Risiko, dass regionale Marktmacht entsteht, bevor eine reguläre Fusionskontrolle überhaupt greift. Damit gewinnt die Frage an Bedeutung, ob die bestehenden gesetzlichen Prüfschwellen für den zunehmend von Unternehmensgruppen geprägten Praxismarkt ausreichen.
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