Nur Bargeld soll bald nicht mehr reichen: Neue Bezahlpflicht ab 2027 geplant

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Ob im Restaurant, beim Bäcker oder am Kiosk: Wer bislang nur Bargeld akzeptiert, könnte sein Bezahlangebot künftig erweitern müssen. Die Bundesregierung arbeitet an einer Regelung, nach der Unternehmen ab 2027 grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anbieten sollen. Für Verbraucher würde das mehr Auswahl an der Kasse bedeuten. Die klassische Barzahlung soll ausdrücklich erhalten bleiben.

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Kartenzahlung soll in Geschäften zur Pflicht werden

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will das Bezahlen in Deutschland neu regeln. Nach den im September bekannt gewordenen Eckpunkten seines Ministeriums sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart akzeptieren. Das Vorhaben befindet sich in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien.

Dabei ist keine allgemeine Pflicht zur Annahme sämtlicher Bankkarten vorgesehen. Unternehmen sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, welches digitale Bezahlverfahren sie anbieten. Möglich wären beispielsweise Kartenzahlungen oder geeignete mobile Bezahlsysteme. Entscheidend wäre, dass Kunden eine Alternative zum Bargeld erhalten.

Bislang können Händler selbst festlegen, welche Zahlungsarten sie akzeptieren. Deshalb gibt es insbesondere bei kleineren Betrieben weiterhin Geschäfte, in denen ausschließlich Bargeld angenommen wird.

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Keine Mindestbeträge und keine zusätzlichen Gebühren vorgesehen

Auch kleinere Einkäufe sollen künftig digital bezahlt werden können. Nach den bisherigen Plänen dürfen Händler für die Nutzung der angebotenen digitalen Zahlungsart weder einen Mindestbetrag verlangen noch zusätzliche Gebühren von ihren Kunden erheben.

Mindestens eines der akzeptierten Verfahren soll aus Europa stammen. Eine Verpflichtung, gleichzeitig Girocard, Visa, Mastercard und sämtliche mobilen Bezahldienste anzunehmen, ist nicht vorgesehen. Wie diese Anforderungen im späteren Gesetz genau ausgestaltet werden, steht allerdings noch nicht fest.

Ausnahmen für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Nicht jeder Verkauf soll unter die neue Regelung fallen. Nach den bisherigen Eckpunkten sind Ausnahmen für nichtkommerzielle Organisationen geplant. Dazu zählen beispielsweise gemeinnützige Vereine und Wohltätigkeitsverbände. Auch bei privaten Flohmärkten oder bestimmten Vereinsveranstaltungen könnte weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptiert werden.

Darüber hinaus prüft das Finanzministerium mögliche Härtefallregelungen. Diese könnten relevant werden, wenn Unternehmen die technischen Anforderungen nur unter unverhältnismäßigem Aufwand erfüllen können. Welche Betriebe tatsächlich ausgenommen werden und welche Voraussetzungen dafür gelten, ist noch offen.

Bargeld soll weiterhin überall möglich bleiben

Die geplante Kartenzahlungspflicht bedeutet keine Abschaffung des Bargelds. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD ausdrücklich vereinbart, sowohl Bargeld als auch digitale Zahlungsmöglichkeiten im Alltag erhalten beziehungsweise ausbauen zu wollen.

Bislang ist Bargeld in Deutschland zwar gesetzliches Zahlungsmittel, private Unternehmen können bestimmte Zahlungsarten aber unter entsprechenden Voraussetzungen vertraglich ausschließen. Deshalb sind beispielsweise Restaurants oder Geschäfte möglich, die ausschließlich Kartenzahlung anbieten.

Das neue Vorhaben setzt dagegen auf die parallele Verfügbarkeit beider Bezahlformen. Damit könnten Kunden künftig häufiger selbst entscheiden, ob sie mit Scheinen und Münzen oder digital bezahlen möchten.

Neue Kosten für Händler durch digitale Zahlungen

Für kleinere Unternehmen könnte die Umstellung zusätzliche Ausgaben bedeuten. Wer bislang ausschließlich Bargeld annimmt, benötigt gegebenenfalls ein Bezahlterminal oder ein anderes geeignetes System. Hinzu kommen je nach Anbieter laufende Gebühren und Kosten für einzelne Transaktionen.

Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2025 zeigt, dass Bargeld und Girocard für den Einzelhandel besonders kostengünstige Zahlungsarten sind. Eine Barzahlung verursachte im Durchschnitt Kosten von 43 Cent. Gemessen am Umsatz war die Girocard mit Kosten von knapp einem Prozent besonders günstig. Internationale Debitkarten und Kreditkarten waren für Händler im Durchschnitt teurer.

Der Handelsverband Deutschland kritisierte die geplante Verpflichtung deshalb bereits im September. Er sieht zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand für Unternehmen.

Bundesbank: 55 Prozent der Zahlungen bereits bargeldlos

Die Entwicklung beim Bezahlen hat sich in Deutschland zuletzt deutlich verändert. Nach einer im Juni 2026 veröffentlichten Bundesbank-Studie wurden im Jahr 2025 erstmals 55 Prozent der erfassten alltäglichen Zahlungen bargeldlos abgewickelt. Bargeld kam noch bei 45 Prozent der Transaktionen zum Einsatz.

Bei 86 Prozent der untersuchten Einkäufe vor Ort war bereits eine bargeldlose Bezahlung möglich. Gleichzeitig hielten 80 Prozent der Befragten die Möglichkeit zur Barzahlung weiterhin für wichtig. Die geplante Regelung trifft damit auf einen Markt, in dem digitales Bezahlen bereits weit verbreitet ist, Bargeld aber weiterhin eine zentrale Rolle spielt.

Einführung 2027 geplant, Kassenpflicht erst ab 2028

Ein verbindlicher Starttermin für die digitale Bezahlpflicht steht noch nicht fest. Das Bundesfinanzministerium strebt eine Umsetzung im Jahr 2027 an. Dafür muss zunächst ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Davon zu unterscheiden ist die Reform der Kassensysteme, die das Bundeskabinett bereits am 23. September 2026 beschlossen hat. Nach diesem Gesetzentwurf sollen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz ab 100.000 Euro grundsätzlich ab Januar 2028 eine elektronische Registrierkasse einsetzen müssen. Ausnahmen sind unter anderem für Betriebe mit weniger als 12.000 Euro jährlichen Barumsätzen vorgesehen. Ebenfalls ab 2028 sollen digitale Belege zum Regelfall werden.

Für die geplante Pflicht zu digitalen Bezahlmöglichkeiten ist dagegen bislang weder ein endgültiger Gesetzestext noch eine abschließende Ausnahmeregelung beschlossen.

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