Kaufland erweitert Rückrufwarnung auf Beba-Babynahrung

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Kaufland hat seine Warnung vor möglicherweise verunreinigter Säuglingsnahrung ausgeweitet. Nachdem der Lebensmittelhändler Anfang Oktober erneut vor Produkten der Marken Aptamil und Milumil gewarnt hatte, kamen am 13. Oktober 2026 mehrere Produkte der Nestlé-Marke Beba hinzu. Hintergrund ist, dass bereits Anfang des Jahres zurückgerufene Babynahrung vereinzelt wieder in den Verkauf gelangte. Der Beba Rückruf bei Kaufland betrifft bestimmte Chargen von sechs Produktvarianten. Verbraucherzentralen kritisieren erhebliche Mängel bei der Umsetzung der früheren Rückrufe und der Information von Kunden.

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Diese Beba-Produkte und Chargen sind betroffen

Nach der offiziellen Mitteilung von Kaufland sind verschiedene Sorten Säuglingsnahrung betroffen. Dazu gehören Beba Pre in der 800-Gramm-Dose und im 200-Milliliter-TetraPak, Beba 1 in der 800-Gramm-Packung, Beba HA Pre und Beba HA 1 in der 550-Gramm-Packung sowie Beba Comfort+ mit 500 Gramm. Die betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten reichen von Oktober 2026 bis Dezember 2027. Entscheidend ist die Kombination aus Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer.

Bei Beba Pre in der 800-Gramm-Dose sind folgende Chargen betroffen: 51170346AC, 51180346AA, 51190552, 51560552 und 51400552 mit Mindesthaltbarkeitsdatum April 2027. Für Mai 2027 nennt Kaufland die Chargen 51250346AA, 51450346AB, 51360346AA und 51820552. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum Juni 2027 sind es 51530346AB, 51660346AC, 51720346AA, 51720346AB, 52170552 und 52540552. Für Beba Pre im 200-Milliliter-TetraPak mit Mindesthaltbarkeitsdatum Oktober 2026 werden die Chargen 53010295M und 53020295M genannt.

Auch Beba 1 in der 800-Gramm-Packung ist betroffen. Für April 2027 nennt Kaufland die Chargen 51180346AB und 51550552, für Mai 2027 die Nummern 51250346AB, 51450346AA, 51360346AB, 51980552 und 52100552. Hinzu kommen 51660346AB und 51720346AC mit Mindesthaltbarkeitsdatum Juni 2027 sowie 53430346AD mit Mindesthaltbarkeitsdatum Dezember 2027.

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Bei Beba HA Pre mit 550 Gramm betrifft die Warnung die Charge 51700742A1 mit Mindesthaltbarkeitsdatum Dezember 2026, die Chargen 52820742A1 und 52830742A1 mit April 2027 sowie 53300742A2 mit Mai 2027. Bei Beba HA 1 mit 550 Gramm wird die Charge 51280742A2 mit November 2026 genannt. Für Beba Comfort+ mit 500 Gramm sind die Chargen 51260742A2 mit November 2026, 52610742A3 und 52610742A2 mit März 2027 sowie 52880742A2 mit April 2027 betroffen.

Bereits zurückgerufene Babynahrung gelangte erneut in den Verkauf

Die betroffenen Beba-Produkte waren bereits am 5. Januar und am 3. Februar 2026 vom Hersteller Nestlé zurückgerufen worden. Grund war die mögliche Verunreinigung einzelner Produktionschargen mit dem Bakteriengift Cereulid. Die damaligen Rückrufe standen auch im Zusammenhang mit einer aktualisierten gesundheitlichen Bewertung des Giftstoffs. Am 9. Oktober erneuerte Kaufland zunächst seine Warnung vor betroffenen Produkten der Marken Aptamil und Milumil des Herstellers Danone. Vier Tage später ergänzte der Händler die Warnung um Produkte von Nestlé.

Kaufland erklärte, die ursprünglichen Rückrufe umgesetzt zu haben. Dennoch seien vereinzelt Packungen mit bereits zurückgerufenen Mindesthaltbarkeitsdaten in den Verkauf gelangt. Nach Unternehmensangaben wurden die betroffenen Produkte inzwischen vollständig aus dem Sortiment entfernt. Da Kunden solche Packungen zwischenzeitlich erworben haben könnten, informiert Kaufland erneut über die Rückgabe und die betroffenen Chargen.

Nestlé stellte am 13. Oktober ausdrücklich klar, dass es sich bei der erneuten Kaufland-Warnung nicht um einen zusätzlichen Produktrückruf handelt. Vielmehr gehe es um Chargen, die bereits von den früheren Sicherheitsmaßnahmen erfasst worden seien. Andere Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten sind von dieser erneuten Warnung nicht betroffen. Wie viele Kaufland-Filialen zurückgerufene Ware tatsächlich verkauft haben und wie viele Packungen betroffen waren, blieb zunächst offen.

Verbraucherzentralen kritisieren Kauflands Kontrollmechanismen

Die erneute Verkaufswarnung hat deutliche Kritik von Verbraucherschützern ausgelöst. Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bezeichnete den Vorgang gegenüber dem NDR als „fundamentales Versagen der firmeneigenen Kontrollmechanismen“. Sie bemängelte außerdem fehlende einheitliche Warnhinweise an den Verkaufsregalen. Gerade bei Säuglingsnahrung müssten die Sicherheitsmaßnahmen besonders zuverlässig funktionieren.

Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt kritisierte die Umsetzung der Rückrufe. Die Lebensmittel-Expertin Nicole Wege verwies darauf, dass zuvor zurückgerufene Ware Monate später erneut angeboten worden sei. Die Organisation sieht darin erhebliche Defizite bei den betrieblichen Qualitätskontrollen. Die Verbraucherzentrale NRW beanstandete ebenfalls die Kundeninformation. In einzelnen untersuchten Märkten seien keine entsprechenden Warnhinweise an den Regalen gefunden worden, sondern lediglich Informationen am Infoschalter.

Der Fall wirft zugleich Fragen zur praktischen Durchsetzung von Lebensmittelrückrufen auf. Lebensmittelunternehmen müssen potenziell unsichere Produkte aus dem Verkehr nehmen und Verbraucher wirksam informieren, wenn entsprechende Ware bereits verkauft wurde. Die gesetzlichen Pflichten gelten sowohl für Hersteller als auch für beteiligte Handelsunternehmen. Ein bundesweit einheitliches Verfahren für die konkrete Gestaltung von Warnhinweisen innerhalb der Geschäfte ist allerdings nicht vorgeschrieben. Kaufland entschuldigte sich bei den betroffenen Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Cereulid kann besonders für Säuglinge gefährlich werden

Der Hintergrund der Rückrufaktionen reicht über Deutschland hinaus. Bereits seit Dezember 2025 hatten Hersteller in zahlreichen Ländern Säuglingsnahrung wegen einer möglichen Belastung mit Cereulid zurückgerufen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung gelangte der Giftstoff über verunreinigtes Arachidonsäure-Öl in die betroffenen Produkte. Diese Zutat enthält eine Omega-6-Fettsäure, die Säuglingsnahrung zugesetzt wird. Das verunreinigte Öl stammte nach Erkenntnissen des Instituts von einem Hersteller aus China. Die Europäische Union verschärfte deshalb im Februar 2026 die Importkontrollen für entsprechendes Öl aus China.

Cereulid ist ein Giftstoff, der von bestimmten Bakterien der Bacillus-cereus-Gruppe gebildet werden kann. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung können innerhalb von 30 Minuten bis sechs Stunden nach der Aufnahme Übelkeit und Erbrechen auftreten. Weitere mögliche Beschwerden sind Durchfall und Bauchschmerzen. Besonders bei kleinen Säuglingen kann ein starker Flüssigkeitsverlust problematisch werden. Der Giftstoff ist hitzebeständig und wird auch durch Abkochen nicht zuverlässig unschädlich gemacht.

Eltern sollten deshalb vorhandene Beba-Packungen sorgfältig auf die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen. Die Chargennummer befindet sich nach Herstellerangaben auf dem Boden der Dose beziehungsweise auf der Verpackung. Betroffene Produkte dürfen nicht weiter verfüttert werden. Kaufland nimmt sie in jeder Filiale zurück und erstattet den Kaufpreis auch ohne Kassenbon. Bei Fragen steht die kostenlose Kaufland-Hotline unter 0800 1528352 zur Verfügung. Nestlé bietet zusätzlich eine Chargenprüfung über seine Beba-Internetseite an. Treten nach dem Verzehr Beschwerden wie Erbrechen oder Durchfall auf, sollten Eltern ärztlichen Rat einholen. Die vollständigen Rückrufinformationen sind außerdem über das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de abrufbar.

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