
Die Finanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland steht vor Veränderungen. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) führen die für 2027 vorgesehenen Sparmaßnahmen zu Einschnitten von rund drei Milliarden Euro bei Arzt- und Psychotherapiepraxen. Rechnerisch könnten dadurch etwa 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert sein. Während der Ärzteverband vor weniger verfügbaren Terminen warnt, arbeitet die Bundesregierung an Korrekturen des Spargesetzes und einer neuen Steuerung der Patientenversorgung.
Grundlage der Einsparungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen bei der Vergütung niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten sollen ab Januar 2027 greifen.
Zu den Maßnahmen gehört die Abschaffung verschiedener zusätzlicher Vergütungen, die bislang außerhalb der regulären Budgets gezahlt werden. Betroffen sind unter anderem Vergütungsregelungen für bestimmte vermittelte Facharzttermine und offene Sprechstunden. Auch weitere Zuschläge sollen entfallen.
Die KBV befürchtet, dass Arztpraxen dadurch ihre Behandlungskapazitäten stärker an die tatsächlich verfügbaren Mittel anpassen müssen. Ihr Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen hatte bereits erklärt, dass die Terminverfügbarkeit darunter leiden könnte.
Die Zahl von 46 Millionen nicht finanzierten Behandlungsfällen stammt aus einer Modellrechnung der KBV. Sie beschreibt keine bereits feststehende Zahl ausfallender Arzttermine. Ein Behandlungsfall umfasst die Behandlung eines Patienten innerhalb eines Quartals und kann mehrere Arztkontakte einschließen.
Allerdings soll das bereits verabschiedete Gesetz in wichtigen Punkten verändert werden. CDU, CSU und SPD haben zwölf Änderungsanträge vorgelegt, die am 7. Oktober im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurden.
Nach den Plänen sollen ambulante Operationen und bestimmte psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der regulären Mengenbegrenzungen vergütet werden. Außerdem ist vorgesehen, geplante Vergütungsabschläge für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte zu streichen.
Die KBV begrüßt Teile dieser Änderungen, hält weitere Nachbesserungen aber für notwendig. Krankenkassenvertreter warnen dagegen, dass zusätzliche Ausgaben die angestrebte Stabilisierung der Versicherungsbeiträge erschweren könnten.
Die Änderungen sind noch nicht abschließend beschlossen. Sie sollen gemeinsam mit der geplanten Reform der Notfallversorgung gesetzlich umgesetzt werden.
Wie stark die Korrekturen die ursprüngliche Einsparprognose von rund drei Milliarden Euro und die Berechnung der nicht finanzierten Behandlungsfälle verändern würden, ist derzeit nicht abschließend beziffert.
Parallel zu den finanziellen Einschnitten arbeitet die Regierungskoalition an einem neuen Primärversorgungssystem. Ziel ist es, Patienten gezielter durch das Gesundheitssystem zu führen und medizinische Angebote entsprechend ihrer Dringlichkeit zu nutzen.
Künftig sollen Hausarztpraxen eine stärkere koordinierende Rolle übernehmen. Daneben sind die Telefonnummer 116117 und digitale Verfahren zur medizinischen Ersteinschätzung als Zugangswege vorgesehen. Fachärztliche Behandlungen sollen dadurch besser organisiert und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.
Ein wichtiger Bestandteil ist die elektronische Überweisung. Die Bundesregierung plant, sie schrittweise bis September 2029 einzuführen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde am 8. Oktober erstmals im Bundestag beraten.
Das eigentliche Primärversorgungssystem ist allerdings noch nicht abschließend gesetzlich geregelt. Insbesondere die Verbindlichkeit der Patientensteuerung und mögliche Ausnahmen müssen noch konkretisiert werden.
Die KBV unterstützt grundsätzlich eine verbindlichere Steuerung der Patienten. Sie weist jedoch darauf hin, dass die zusätzliche Koordination ebenfalls medizinische Arbeitszeit und finanzielle Mittel erfordert. Nennenswerte Einsparungen erwartet der Verband allein durch diese Reform nicht.
Die Bundesregierung begründet die Sparmaßnahmen mit den steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Begrenzung von Vergütungen und den Abbau bestimmter Sonderzahlungen sollen die Ausgaben stärker an die Beitragseinnahmen angepasst werden.
Das gesamte Sparpaket umfasst nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Maßnahmen in einer Größenordnung von rund 19 Milliarden Euro für 2027. Damit will die Regierung verhindern, dass die Krankenkassenbeiträge weiter deutlich steigen.
Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt auch von der weiteren Kostenentwicklung und den noch geplanten gesetzlichen Änderungen ab. Die einzelnen Krankenkassen entscheiden weiterhin selbst über ihre Zusatzbeiträge.
Für Versicherte steht damit eine grundlegende Veränderung bevor: Die Finanzierung ärztlicher Leistungen soll enger begrenzt werden, während gleichzeitig neue Regeln für den Zugang zur medizinischen Versorgung entstehen.
Welche konkreten Folgen die Kürzungen für Arztpraxen ab 2027 bei Terminangeboten und Wartezeiten haben werden, hängt von den endgültigen Vergütungsregelungen und der Umsetzung in den einzelnen Fachrichtungen ab.
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