Kirchenasyl unter Druck: Kirche prüft Schutz außerhalb Sachsen-Anhalts

Kuba Embargo Trump Demo Havanna 2026
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bereitet sich auf mögliche Veränderungen beim Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt vor. Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD bei der Landtagswahl prüft die Landeskirche nach Angaben von Landesbischof Friedrich Kramer unter anderem, Schutzsuchende gegebenenfalls in anderen Bundesländern unterzubringen. Hintergrund sind konkrete Ankündigungen der AfD, Kirchenasyle konsequent beenden und eine finanzielle Verantwortung von Kirchengemeinden prüfen zu wollen. Die Regierungsbildung in Magdeburg ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Anzeige

Die Debatte fällt in eine Zeit, in der das Kirchenasyl in Deutschland ohnehin unter erheblichem Druck steht. Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass das Amt im vergangenen Jahr nur in wenigen Kirchenasylfällen von seinem Recht Gebrauch machte, ein Asylverfahren aus humanitären Gründen selbst zu übernehmen. Kirchenvertreter kritisieren seit längerem die Praxis bei der Prüfung solcher Härtefälle. Das BAMF wiederum sieht Kirchenasyl ausdrücklich nur als letztes Mittel für besondere individuelle Ausnahmefälle vor.

Kirche denkt über Verlagerung von Kirchenasylen nach

Landesbischof Kramer erklärte in einem Interview mit dem Portal Fokus Thüringen, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland habe begonnen, Vorsorge für den Fall einer veränderten politischen Lage in Sachsen-Anhalt zu treffen. Eine Möglichkeit sei demnach, Menschen im Kirchenasyl an andere Orte außerhalb des Bundeslandes zu bringen. Konkrete Einzelheiten zu diesen Vorbereitungen nannte er nicht. Nach seinen Angaben befinden sich derzeit rund 15 Menschen im Gebiet der EKM im Kirchenasyl. Die Landeskirche umfasst neben Sachsen-Anhalt und Thüringen auch kleinere Gebiete in Sachsen und Brandenburg.

Der politische Hintergrund ist konkret. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, Kirchenasyle im Land zu unterbinden. Die Partei kündigt darin an, bei entsprechenden Fällen prüfen zu lassen, ob eine strafrechtliche Verantwortung wegen Beihilfe oder Anstiftung zum unerlaubten Aufenthalt vorliegen könnte. Zudem soll geprüft werden, ob Kirchengemeinden für Folgekosten finanziell herangezogen werden können. Diese Vorhaben sind zunächst politische Ankündigungen. Ob und in welchem Umfang sie sich rechtlich umsetzen ließen, wäre im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Anzeige

Bei der Landtagswahl am 6. September erreichte die AfD nach dem vorläufigen Endergebnis 43,8 Prozent und 39 Sitze. Für eine absolute Mehrheit reichen diese Mandate nicht. Eine AfD-geführte Landesregierung stand eine Woche nach der Wahl daher noch nicht fest.

1.750 Kirchenasylfälle wurden 2025 gemeldet

Für die bundesweite Entwicklung liegen belastbare Zahlen aus einer Antwort der Bundesregierung vor. Danach wurden dem BAMF im Jahr 2025 insgesamt 1.750 Kirchenasylfälle gemeldet. Die Behörde zählt dabei grundsätzlich nach Aktenzeichen und nicht nach Kirchengemeinden oder Unterkünften. Mit 633 Fällen entfiel der größte Anteil auf Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Hessen mit 273 und Bayern mit 243 Fällen. Für Sachsen-Anhalt weist die Statistik 50 Meldungen aus.

Besonders deutlich sind die Zahlen zum sogenannten Selbsteintritt. Nach der Dublin-III-Verordnung kann Deutschland ein Asylverfahren ausnahmsweise selbst übernehmen, obwohl eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig wäre. 2025 machte das BAMF in sechs Kirchenasylfällen wegen einer besonderen Härte von diesem Recht Gebrauch. In 274 Fällen lehnte es einen entsprechenden Selbsteintritt ab. Bezogen auf diese 280 dokumentierten Entscheidungen wurden damit rund 98 Prozent abgelehnt.

Das ist jedoch nicht automatisch mit der Zahl sämtlicher eingereichter Härtefalldossiers gleichzusetzen. Die Bundesregierung nennt in dieser Statistik die Entscheidungen über die Ausübung des Selbsteintrittsrechts, nicht eine vollständige Gesamtzahl aller im Jahr eingereichten Dossiers.

Im selben Jahr lief nach Regierungsangaben in 2.175 Kirchenasylfällen die Überstellungsfrist ab, sodass Deutschland für das weitere Verfahren zuständig wurde. Diese Zahl kann auch Verfahren betreffen, die bereits vor 2025 begonnen hatten, und ist deshalb nicht unmittelbar mit den 1.750 neu gemeldeten Fällen des Jahres vergleichbar.

Kirchenasyl ist kein eigener rechtlicher Schutzstatus

Kirchenasyl ist in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Asylverfahren und verleiht einem Schutzsuchenden nicht allein durch die Aufnahme in einer Kirche oder kirchlichen Einrichtung ein Aufenthaltsrecht. Auch Kirchengebäude sind keine staatlich unzugänglichen Räume. Der Staat erkennt das Kirchenasyl jedoch seit Jahrzehnten als christlich-humanitäre Tradition an. BAMF und Kirchen haben dafür 2015 ein Verfahren vereinbart, das eine erneute Prüfung besonderer Härtefälle ermöglichen soll.

Kirchengemeinden melden einen Kirchenasylfall dabei dem BAMF. In Dublin-Verfahren kann anschließend ein Härtefalldossier vorgelegt werden. Darin muss konkret begründet werden, warum eine Überstellung der betroffenen Person in den eigentlich zuständigen europäischen Staat zu einer besonderen individuellen Härte führen würde. Eine anstehende Dublin-Überstellung allein reicht nach den Vorgaben des Bundesamtes nicht aus.

Auch strafrechtlich ist die Lage differenzierter als die Aussage, Kirchenasyl verstoße generell gegen geltendes Recht. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte 2022 den Freispruch eines Ordensbruders, der einem Geflüchteten Unterkunft und Verpflegung gewährt hatte. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass die bloße weitere Beherbergung nach einem negativen Dossierverfahren nicht allein deshalb eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellt. Eine rechtliche Pflicht des Ordensbruders, das Kirchenasyl aktiv zu beenden, bestand in dem entschiedenen Fall nicht.

Härtefallverfahren bleibt zentraler Streitpunkt

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche fordert seit längerem eine andere Prüfungspraxis des BAMF. Sie kritisiert, dass vorgetragene gesundheitliche, familiäre oder andere humanitäre Gründe nur selten zur Übernahme eines Verfahrens führten. Aus der Nordkirche wurden für den Zeitraum September 2025 bis August 2026 insgesamt 28 neu begonnene Kirchenasyle mit 60 Schutzsuchenden gemeldet. Im vorherigen Zwölfmonatszeitraum waren es dort noch 68 Fälle mit 112 Menschen.

Die aktuellen Auseinandersetzungen in Sachsen-Anhalt betreffen deshalb zwei getrennte Ebenen. Zum einen geht es um die schon bestehende bundesweite Debatte über Härtefallprüfungen und Dublin-Verfahren. Zum anderen steht die Frage im Raum, wie eine künftige Landesregierung mit bestehenden Kirchenasylen und den beteiligten Gemeinden umgehen würde.

Ob die angekündigten Maßnahmen der AfD tatsächlich Regierungspolitik werden, hängt zunächst von der Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt ab. Unabhängig davon kann eine Landesregierung die bundesrechtlichen und europäischen Regeln des Asyl- und Aufenthaltsrechts nicht eigenständig außer Kraft setzen.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu