
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, erhöht den Druck auf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Der CDU-Politiker kritisiert, dass ein angekündigter Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch bislang nicht vorgelegt worden ist. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Menschen weiterhin staatliche Grundsicherung erhalten können, obwohl gegen sie ein Haftbefehl vorliegt.
Krings äußerte seine Kritik gegenüber der Rheinischen Post. Nach seiner Darstellung müsse die Bundesregierung schneller dafür sorgen, dass Informationen zwischen Jobcentern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden können. Die schwarz-rote Koalition hatte sich bereits darauf verständigt, den Umgang mit solchen Fällen zu ändern.
Das Bundesarbeitsministerium weist zugleich darauf hin, dass die Arbeiten an dem Aktionsplan laufen. Das Ressort arbeitet dabei nach eigenen Angaben mit dem Bundesinnenministerium zusammen. Einen Termin für eine Befassung des Bundeskabinetts konnte das Ministerium zunächst nicht nennen. Die Umsetzung der vorgesehenen gesetzlichen Änderungen werde weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.
Der politische Hintergrund reicht mehrere Wochen zurück. Die Koalition hatte Anfang Juli vereinbart, einen umfassenderen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch auszuarbeiten. Federführend beteiligt sind das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium.
Zu den vorgesehenen Punkten gehört ein stärkerer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden. Dabei geht es unter anderem um Sozialbehörden, Sicherheitsbehörden und weitere staatliche Stellen. Ziel ist es, Informationen schneller zusammenzuführen, wenn Voraussetzungen für Sozialleistungen möglicherweise nicht mehr erfüllt sind.
Nach den damaligen Vereinbarungen sollte der Aktionsplan noch im Juli vorgelegt werden. Ende August lag jedoch noch kein entsprechender Kabinettsbeschluss vor. Genau daran setzt die aktuelle Kritik von Günter Krings CDU an.
Das Arbeitsministerium widerspricht allerdings dem Eindruck, dass das Vorhaben nicht weiterverfolgt werde. Nach der Darstellung des Ministeriums laufen die Abstimmungen mit dem Innenressort weiter. Die politische Auseinandersetzung dreht sich damit vor allem um den Zeitplan und die Geschwindigkeit der Umsetzung.
In der Debatte werden unterschiedliche Zahlen zu offenen Haftbefehlen genannt. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage waren zum Stichtag 1. Juli 2026 insgesamt 170.667 offene nationale Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben.
Diese Zahl darf jedoch nicht mit der Zahl der betroffenen Personen gleichgesetzt werden, die Grundsicherung erhalten. Ein direkter Rückschluss ist nicht möglich. Es ist derzeit nicht bekannt, wie viele Menschen mit einem offenen Haftbefehl zugleich Leistungen der Grundsicherung beziehen.
Auch können gegen eine einzelne Person mehrere Fahndungsausschreibungen beziehungsweise Haftbefehle bestehen. Die Gesamtzahl der ausgeschriebenen Haftbefehle beschreibt deshalb nicht automatisch die Zahl unterschiedlicher gesuchter Personen.
Für den aktuellen politischen Streit ist gerade diese Unterscheidung relevant. Krings fordert eine Regelung für jene Fälle, in denen tatsächlich gleichzeitig ein Leistungsbezug und ein entsprechender Haftbefehl bestehen. Eine bundesweite belastbare Zahl solcher Fälle wurde bislang nicht veröffentlicht.
Ein praktisches Problem besteht darin, dass Jobcenter nicht automatisch über sämtliche Informationen der Strafverfolgungsbehörden verfügen. Deshalb können Sozialleistungen weiterlaufen, wenn eine Behörde keine Kenntnis davon hat, dass gegen einen Leistungsberechtigten ein Haftbefehl besteht.
Die Bundesregierung will deshalb prüfen beziehungsweise regeln, welche Daten künftig zwischen den zuständigen Stellen übermittelt werden können. Dabei müssen neben dem Sozialrecht auch datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Bereits im Juni hatte das Bundesarbeitsministerium öffentlich angekündigt, die Instrumente gegen Sozialleistungsmissbrauch weiter auszubauen. Vorgesehen war unter anderem eine stärkere koordinierende Rolle der Bundesagentur für Arbeit. Zum 1. Juli sollte zudem ein Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch bei der Bundesagentur seine Arbeit aufnehmen.
Der nun diskutierte Aktionsplan geht darüber hinaus. Er soll verschiedene gesetzliche und organisatorische Maßnahmen bündeln und den Informationsaustausch zwischen Behörden verbessern.
Günter Krings ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Der Jurist vertritt den Wahlkreis Mönchengladbach und gehört zur Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
In der Fraktion ist er stellvertretender Vorsitzender für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innenpolitik, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten sowie Petitionen. Außerdem führt er die nordrhein-westfälische Landesgruppe der CDU-Abgeordneten im Bundestag.
Die aktuelle Auseinandersetzung mit dem Arbeitsministerium fällt damit unmittelbar in seinen politischen Zuständigkeitsbereich. Sie betrifft zugleich einen Punkt, den Union und SPD selbst in ihr gemeinsames Reformprogramm aufgenommen haben.
Offen blieb am Montag, wann der Aktionsplan tatsächlich ins Bundeskabinett eingebracht wird und welche konkreten Voraussetzungen künftig für einen Ausschluss von Leistungen gelten sollen. Bestätigt ist bislang, dass Arbeits- und Innenministerium weiter an den Regelungen arbeiten und die Bundesregierung deren Umsetzung noch für 2026 anstrebt.
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