Geheimer KSK-Aufbruch 2001 wirft neue Fragen zum Afghanistan-Einsatz auf

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Neue Erkenntnisse über die Anfangsphase des deutschen Afghanistan-Einsatzes rücken die Rolle des Kommandos Spezialkräfte erneut in den Mittelpunkt. Nach Recherchen des NDR sollen zwei Bundeswehr-Offiziere bereits am 14. November 2001 unter strikter Geheimhaltung in Richtung des späteren Einsatzgebiets aufgebrochen sein. Der Bundestag stimmte der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der US-geführten Operation Enduring Freedom jedoch erst zwei Tage später zu. Afghanistan selbst sollen die beiden Deutschen erst Ende November erreicht haben.

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Zwei Offiziere sollen vor dem Bundestagsbeschluss aufgebrochen sein

Nach Darstellung des NDR seien ein Oberstleutnant und ein Major des Kommandos Spezialkräfte am 14. November 2001 als Vorauskommando gestartet. Die Angaben stützen sich dem Sender zufolge auf Unterlagen sowie Schilderungen von Personen, die damals beteiligt gewesen seien. Die Reise habe zunächst über Stationen beim US-Militär und in die Golfregion geführt.

Der entscheidende parlamentarische Beschluss folgte am 16. November. An diesem Tag stimmte der Bundestag der Bereitstellung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der internationalen Reaktion auf die Terroranschläge in den USA zu. Die Abstimmung war mit der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder verbunden. Von 662 abgegebenen Stimmen entfielen 336 auf Ja und 326 auf Nein.

Spätere Bundestagsunterlagen bezeichnen diesen Beschluss ausdrücklich als konstitutiv auch für den Einsatz des KSK. Das ist für die Einordnung der jetzt bekannt gewordenen Vorgänge wesentlich. Während der parlamentarische Zeitpunkt amtlich dokumentiert ist, beruhen die konkreten Angaben zum Vorauskommando auf der NDR-Recherche.

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Afghanistan erreichten die Soldaten offenbar erst später

Die zeitliche Abfolge ist für die Bewertung entscheidend. Nach den NDR-Recherchen sollen die beiden Offiziere zwar bereits zwei Tage vor dem Bundestagsbeschluss Deutschland beziehungsweise ihre vorherigen Stationen in Richtung Einsatzraum verlassen haben. Auf afghanischem Boden seien sie jedoch erst rund zwei Wochen später eingetroffen.

Demnach seien die Offiziere über das US-Zentralkommando CENTCOM in Florida, Katar und den Oman zu einer amerikanisch geführten Spezialeinheit gelangt. Ende November seien sie mit einer US-Militärmaschine nach Camp Rhino im Süden Afghanistans geflogen. Dort hätten sie mehrere Tage geprüft, unter welchen Bedingungen spätere KSK-Kräfte operieren könnten. Außerdem sollen sie amerikanische Spezialkräfte bei der Vorbereitung von Aufklärungsmissionen unterstützt haben.

Damit lässt sich aus den bislang veröffentlichten Informationen nicht ableiten, dass die beiden Bundeswehrangehörigen bereits vor dem Bundestagsbeschluss in Afghanistan eingesetzt gewesen seien. Belegt ist vielmehr der frühere Beginn ihrer Reise in den späteren Einsatzraum.

NDR berichtet über US-Uniformen im Oman

Besondere Aufmerksamkeit dürfte auch die Darstellung finden, wonach die beiden deutschen Offiziere zeitweise amerikanische Uniformen getragen hätten. Nach Angaben des NDR sei dies im Oman geschehen. Die Deutschen hätten dort kein Visum gehabt und sollten möglichst wenig auffallen.

Der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, bestätigte gegenüber dem NDR, dass ein solches Vorgehen in diesem Fall nötig gewesen sei. Nach Darstellung des Senders seien die deutschen Offiziere von omanischen Behörden dennoch entdeckt worden. Anschließend seien sie mit einer amerikanischen Maschine nach Südafghanistan weitergeflogen.

Eine unabhängige amtliche Bestätigung der Einzelheiten zu Reiseweg, Tarnung und Uniformierung lag zunächst nicht vor. Auf Anfrage erklärte das Verteidigungsministerium nach Darstellung des NDR über einen Bundeswehrsprecher lediglich, zu Aktivitäten des KSK äußere sich die Bundeswehr grundsätzlich nicht.

Frühere Verantwortliche bewerten die Mission unterschiedlich

Der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping verteidigte das Vorgehen gegenüber dem NDR. Solche Vorauskommandos seien üblich und stellten seiner Auffassung nach eine Erkundungsmission dar, die nicht mit einem militärischen Einsatz im engeren Sinne gleichzusetzen sei. Auch der damalige Generalinspekteur Kujat vertrat die Position, bei dem Vorgang habe es sich um vorbereitende Maßnahmen gehandelt.

Kritischer äußerte sich die damalige Grünen-Verteidigungspolitikerin Angelika Beer. Nach ihrer Darstellung sei sie als Verteidigungsobfrau ihrer Fraktion über die Mission nicht informiert worden. Sie kritisierte gegenüber dem NDR insbesondere, dass die Erkundung bereits vor der parlamentarischen Zustimmung begonnen habe.

Nach den Recherchen des Senders sollen auch andere mit Verteidigungsfragen befasste Parlamentarier nicht vorab informiert worden sein. Eine eigenständige amtliche Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor.

Bundestagsmandat markierte eine Zäsur in der deutschen Sicherheitspolitik

Der KSK-Einsatz in Afghanistan war Teil eines größeren außenpolitischen Einschnitts nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Die NATO hatte Anfang Oktober erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags festgestellt. Die USA begannen am 7. Oktober ihre militärischen Operationen in Afghanistan. Deutschland bereitete anschließend eigene Beiträge zur internationalen Anti-Terror-Koalition vor.

Der Bundestagsbeschluss vom 16. November erlaubte die Bereitstellung von bis zu 3.900 deutschen Soldaten für verschiedene Aufgaben. Für Spezialkräfte war eine Beteiligung von bis zu 100 Soldaten vorgesehen. Die Bundeswehr bestätigt in ihren eigenen historischen Darstellungen, dass das KSK Ende 2001 in Afghanistan eingesetzt wurde und dort zunächst unter amerikanischer Führung operierte.

Davon getrennt war die später eingerichtete internationale ISAF-Mission. Über die deutsche Beteiligung an ISAF entschied der Bundestag erst im Dezember 2001. Enduring Freedom und ISAF verfügten somit über unterschiedliche Mandate und Aufgaben.

Die neuen Angaben ändern diese dokumentierte Geschichte nicht grundsätzlich. Sie werfen jedoch die Frage auf, wie weit militärische Vorbereitungen bereits reichen durften, bevor das Parlament seine Zustimmung zum eigentlichen Einsatz erteilt hatte. Ob die konkrete Vorausmission nach den damals geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben zwingend einer vorherigen Zustimmung des Bundestages bedurft hätte, ist durch die bislang veröffentlichten Quellen nicht abschließend geklärt.

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