
Ein russisches Gericht hat den Oppositionspolitiker Lew Schlosberg zu elf Jahren und einem Monat in einer Strafkolonie verurteilt. Das Stadtgericht im nordwestrussischen Pskow sprach den stellvertretenden Vorsitzenden der liberalen Partei Jabloko am Montag, 17. August 2026, wegen wiederholter Diskreditierung der russischen Streitkräfte und der Verbreitung nach russischem Recht falscher Informationen über das Militär schuldig. Schlosberg hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Prozess bekräftigte er seine Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand im Krieg gegen die Ukraine.
Das Pskower Stadtgericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Schlosberg zwölf Jahre und einen Monat Freiheitsentzug verlangt. Verhängt wurden elf Jahre und ein Monat in einer Strafkolonie.
Damit wurde Lew Schlosberg zu elf Jahren verurteilt und erhält zusätzlich einen weiteren Monat Freiheitsstrafe. Grundlage des Verfahrens waren zwei strafrechtliche Vorwürfe. Einer betraf die wiederholte sogenannte Diskreditierung der russischen Streitkräfte. Der zweite bezog sich auf die Verbreitung von Informationen über die Armee, die von der russischen Justiz als falsch eingestuft wurden.
Schlosberg erkannte seine Schuld nicht an. In seinem Schlusswort vor Gericht erklärte er, das Verfahren sei politisch motiviert. Eine eigene Bewertung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe durch unabhängige Gerichte außerhalb Russlands liegt dem Urteil nicht zugrunde.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorwurfs der Diskreditierung hing mit einer öffentlichen Debatte zusammen, an der Schlosberg teilgenommen hatte. Darin sprach er sich für eine möglichst schnelle Beendigung der Kampfhandlungen und einen Waffenstillstand in der Ukraine aus.
Der zweite Anklagekomplex betraf einen Beitrag, den Schlosberg nach Angaben aus dem Verfahren auf seinem Telegram-Kanal weiterverbreitet hatte. Die russische Staatsanwaltschaft wertete die darin enthaltenen Aussagen über die Streitkräfte als wissentlich falsche Informationen. Schlosbergs Verteidigung widersprach dieser Darstellung.
Auch unmittelbar vor der Urteilsverkündung hielt Schlosberg an seiner politischen Position fest. In seinem Schlusswort bezeichnete er den Krieg als Katastrophe für Russland und forderte erneut einen sofortigen Waffenstillstand. Er verwies dabei auch auf die hohe Zahl der Todesopfer des Krieges. Russland veröffentlicht seit längerer Zeit keine regelmäßig aktualisierte vollständige Bilanz seiner militärischen Verluste.
Der 1963 geborene Schlosberg ist seit vielen Jahren in der russischen Opposition aktiv. Er gehört der Führung der liberalen Partei Jabloko an und ist deren stellvertretender Vorsitzender. Zuvor saß er im Regionalparlament der Oblast Pskow.
Schlosberg trat bereits vor dem russischen Großangriff auf die Ukraine als Kritiker der Regierung von Präsident Wladimir Putin auf. Seit Beginn der umfassenden Invasion im Februar 2022 setzte er sich öffentlich für ein Ende der Kampfhandlungen ein.
Russland verschärfte kurz nach Beginn des Angriffskriegs seine Gesetzgebung zu öffentlichen Aussagen über die Streitkräfte. Strafbar sind unter anderem bestimmte Formen der sogenannten Diskreditierung des Militärs sowie die Verbreitung von Informationen über dessen Handlungen, die von den Behörden als wissentlich falsch eingestuft werden. Auf Grundlage dieser Vorschriften wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Kritiker des Krieges strafrechtlich verfolgt.
Das Urteil gegen Schlosberg fällt in eine politisch besonders angespannte Phase für seine Partei. Jabloko gehört zu den wenigen weiterhin offiziell registrierten russischen Parteien, die sich offen für ein Ende des Krieges und diplomatische Verhandlungen ausgesprochen haben.
Erst am 10. August hob der Oberste Gerichtshof Russlands die Registrierung der Jabloko-Kandidatenliste für die im September geplante Wahl zur Staatsduma auf. Das Gericht folgte damit einer Klage der Partei Rodina. Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs ging es unter anderem um Verstöße gegen Vorschriften zum Urheberrecht bei Wahlkampfmaterialien sowie um Geldzahlungen von Personen, die ihrerseits Mittel aus dem Ausland erhalten haben sollen.
Jabloko wies die Vorwürfe zurück und legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Die Partei verlor damit zunächst die Möglichkeit, mit ihrer föderalen Kandidatenliste an der Parlamentswahl teilzunehmen.
Das Urteil gegen Schlosberg steht damit in einem Umfeld, in dem der öffentliche Spielraum für organisierte Kritik am Krieg in Russland stark eingeschränkt ist. Schlosberg selbst blieb auch während seines Strafverfahrens bei seiner Forderung nach einem Ende der Kampfhandlungen. Seine Verteidigung kündigte nach Angaben der Partei an, gegen das Urteil vorzugehen.
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